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Diese ist bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Anhalt- Bitterfeld zu beantragen.
LSA S. 492) in seiner aktuellen Fassung § 70 Abs. 1 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) für die Freistellung der Gemeinde von der Aufgabe der Trinkwasserversorgung Gebühren: für Bohranzeige: pro Bohrung 30, 00 bis 156, 00 Euro für Freistellungsbescheid: zwischen 65, 00 und 2580, 00 Euro
Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
Für die einzelnen Maßnahmen wurde eine Kostenschätzung erstellt. Öffentlichkeitsarbeit und Präsentation Die Präsentation der Ergebnisse erfolgte am 06. 02. 1996 im Landratsamt Bitterfeld. Untere Forstbehörde. Fazit Aufgrund der Einteilung der Fuhne in 27 Betrachtungsabschnitte ist die Realisierung, die von der Bereitstellung finanzieller Mittel abhängig ist, abschnittsweise möglich, wobei z. T. bei wasserbaulichen Maßnahmen selbstverständlich Übergangslösungen ( z. B. hinsichtlich der Angleichung der Sohlhöhen) realisiert werden müssen. In 3 Fuhneabschnitten erfolgt 1996/1997 im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen eine Umsetzung des Konzeptes.