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Rettungsdienst Im Rettungsdienst der Stadt Dortmund erbringt der ASB nicht nur Leistungen im regulären Rettungsdienst, sondern stellt auch zusätzliche Fahrzeuge bei Großveranstaltungen zur Verfügung. Neben vier Rettungstransportwagen (RTW) und einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) besetzten wir im Rahmen des kommunalen Rettungsdienstes auch drei Krankentransportwagen (KTW). Mehr zum Rettungsdienst First Responder In und um Hellefeld sind die First Responder des ASB Sundern immer dann schnell zur Stelle, wenn ein Unglück geschieht und Menschen medizinische Hilfe brauchen. Ein verantwortungsvolles Ehrenamt in einem starken Team. Intranet erste hilfe hr. Mehr zu den First Respondern Liesel-Fennekold-Schule Unsere Rettungsdienstsschule bildet Rettungskräfte aus und bietet zahlreiche Fortbildungen für Retter*innen an. Mehr zum Kursangebot Sanitätsdienst Bei Veranstaltungen sorgt der ASB-Sanitätsdienst für die Sicherheit von Besucher*innen und Mitwirkenden. Egal ob Sportveranstaltung, Stadtfest, Firmenfeier oder Festival, wir sind gerne im Einsatz.
Der klassische Rotkreuzkurs "Erste Hilfe" für alle Lebenslagen (für alle Führerscheinklassen, BetriebsersthelferInnen und alle Interessierten): Hier erlernen Sie Kenntnisse und Fähigkeiten in 9 Unterrichtseinheiten (1UE = 45 Minuten), um bei nahezu jedem Notfall in Freizeit und Beruf richtig helfen zu können. Zielgruppe: Führerscheinbewerber (alle Klassen), ErsthelferInnen im Betrieb, Trainer und alle Interessierten Die Gebühr für Selbstzahler beträgt 55, 00 EUR und ist in bar vor Ort zu entrichten. Mindestteilnehmerzahl: 10 Teilnehmer (maximal 4 Teilnehmer pro anmeldender Firma)
Sie stehen vor der Herausforderung, ohne Familie und oftmals ohne Sprachkenntnisse alleine in Deutschland zurechtzukommen. Der Cura Vormundschaftsverein sucht aktuell wieder nach ehrenamtlichen Patinnen und Paten für junge erwachsene Geflüchtete zwischen 18 und 25 Jahren, die ihnen bei den Herausforderungen des jungen Erwachsenseins zur Seite stehen. Cookies müssen aktiviert sein!. Einige davon kommen aus der Ukraine, aber auch aus anderen Ländern. Unterstützt werden die Patinnen und Paten durch Schulungen, Fortbildungen und Beratungen. Weitere Infos...
Das Intranet der Diakonie Bayern steht allen Angestellten einer Mitgliedseinrichtung des Diakonischen Werkes Bayern zur Verfügung. Bitte geben Sie nachfolgend Ihren Benutzernamen und das Passwort ein. Sollten sie noch keinen Zugang besitzen, können Sie sich hier kostenfrei registrieren. Falls Sie Probleme mit dem Login ins Intranet haben sollten, könnte sich der nachfolgende kleine "Erste-Hilfe-Koffer" eventuell als hilfreich erweisen. Sie loggen sich mit den korrekten Zugangsdaten ein und es klappt nicht: 1. Browserwechsel: z. B. von Mozilla Firefox zu Chrome Sollten Sie mit dem Internet Explorer unterwegs sein, wechseln Sie auf Mozilla Firefox oder Chrome. Das Typo3-basierte ContentmanagementSystem (in diesem Fall unser Intranet) verträgt sich mit dem Internet Explorer nicht besonders. 2. Info-gemeinsam.ekbo.de | Willkommen. Im Passworteingabefeld erscheinen viele kleine schwarze Pünktchen: Klicken Sie mit der Maus in das Eingabefeld und drücken dann die Tasten Strg + A => Entf. Jetzt tippen Sie das Passwort händisch in das Eingabefeld.
Ein Nachweis darüber hat vorzuliegen. Fehlt die praktische Erfahrung, trägt die BGW die Kosten für die notwendige Auffrischung der Kenntnisse durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung. 2. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind als Ersthelferinnen und Ersthelfer anzusehen. Die BGW übernimmt weder die Kosten für die Erste-Hilfe Ausbildung noch für die Fortbildung in Erster Hilfe. 3. Sollen die Erste-Hilfe-Ausbildung oder die Erste-Hilfe-Fortbildung im Rahmen einer Berufsausbildung absolviert werden, ist eine Kostenübernahme durch die BGW nicht möglich. 4. Intranet erste hilfe 1. Kosten für Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildungen, die zur beruflichen Qualifikation benötigt werden (z. B. Forderung des MDK) werden nicht von der BGW übernommen. 5. Die Kosten für die Erste-Hilfe-Ausbildung und die Erste-Hilfe-Fortbildung für Praktikanten, Aushilfen, ehrenamtlich Tätige, geringfügig Beschäftigte sowie Teilnehmende an einem freiwilligen sozialen Jahr werden nicht von der BGW übernommen. Viele Antworten bieten Ihnen unsere FAQ.