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Dr. Olaf Kaufmann berichtet als Sachverständiger für Kanalisationstechnik über aktuelle Fallbeispiel zur DIN EN 1610. Inhaltlich wurden in der DIN EN 1610 (12/2015) unter anderem folgende Änderungen vorgenommen: Der Mindestarbeitsraum wurde neu definiert. Für Baustoffe für die Leitungszone (Bettung) wurden Höchstmaße ergänzt. Für industriell hergestellte Gesteinskörnungen und recycelte Baustoffe in der Leitungszone wurden Anforderungen aufgenommen. DIN 18306, Ausgabe 2016-09. Allgemeine Anforderungen an das Rohr-Boden-System wurden ergänzt. Der Mindestarbeitsraum für Gräben mit einer Höhe über 2, 5 Meter wurde ergänzt. Die Kodierung nach EN 13508-2 wurde für die Sichtprüfung aufgenommen. Der Anhang C "Herstelleranleitungen" wurde neu aufgenommen. Der Anhang D "Zusätzliche nationale Veröffentlichungen" wurde ergänzt (unter anderem mit einem Verweis zum Arbeitsblatt DWA-A 139). Grundsätzlich wird in der Neufassung der Norm die Verantwortlichkeit des Planers stärker betont. Wissen für junge Hüpfer und alte Hasen Die Teilnehmer wollen wissen, welche Neuerungen die neue DIN EN 1610 bringt.
Also, wenn Du es bei der Verfüllung abziehst, ziehst Du es auch beim Aushub ab. Und bei kleiner 0, 1 m2/m, was kommt da an Masse raus? Es werden ja keine 20 km Leitung sein, dass ne große Masse rauskommt. Und in Zukunft, genauer ausschreiben! #12 Also, wenn Du es bei der Verfüllung abziehst, ziehst Du es auch beim Aushub ab. Din 1610 leitungszone abrechnung se. Vorrausgesetzt, Du schreibst weiterhin nach m3 und nicht nach Meter aus. ;) #13 Hallo Frank7777, die Frage des Abzuges ist sehr interessant. Wie ist die Sache eigentlich ausgegangen, du hattest doch eine Rechnung bzw. Aufmaß zu prüfen. Hat die Baufirma mit ihrem Argument, der Abzug von Baukörpern bzw. Leitungen ist beim Aushub nicht geregelt und damit nicht vorzunehmen, Recht bekommen?
wenn auch noch eine vorh. Rohrleitung ausgebaut werden soll, ist diese als Zulage oder extra Position zu vergüten. #9 Hallo Technic101, also den Rohrgrabenaushub hab ich nicht nach laufendem Meter ausgeschrieben, hab ich bis jetzt auch noch nie gehört, da ich ja diverse Parameter hab (Breite abhängig von der Rohrdimension, unterschiedliche Tiefen usw., sondern nach m3 (Rohrleitungsaushub - Grabentiefe bis 5, 00 m). Der Ausbau der Rohrleitung wurde als "Hindernis Rohleitung DN... ausbauen" nach laufende m ausgeschrieben. Mich interessiert ob ich nun beim Rohrgrabenaushub als abzurechnende Masse folgende Formel anwenden darf: Rohrgrabenaushub = Länge x Breite x Tiefe - Rohrquerschnitt x Länge oder ob ich die Masse des Rohres nicht abziehen darf. Bisher hab ich dies immer so gehandhabt, da es mir unlogisch erscheint das Rohrvolumen nicht abziehen zu dürfen. Neue DIN EN 1610 – Was ist neu und was bleibt?. Bei einem Rohr z. B. DN 2000 kommt da ja schon einiges zusammen. Die Baufirma hat mich jedoch darauf hingewiesen das dies nicht korrekt ist und ich Ihnen mal zeigen sollte wo die denn steht.