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Allgemeine und unverbindliche Informationen zum türkischen Erbschein können Sie aus dem nachfolgenden Video entnehmen.
Hiernach wird das anzuwendende Erbrecht nach der Staatsangehörigkeit und nach der Art der Erbschaft bzw. des Nachlasses bestimmt. Im Hinblick auf den beweglichen Nachlass findet das Erbrecht des Staates Anwendung, dessen Staatsangehörigkeit der Verstorbene zuletzt hatte. Erbschein türkischer erblasser ohne kinder. Bezüglich des unbeweglichen Nachlasses / der Immobilien wird auf das Erbrecht des Staates abgestellt, in dem sich der Nachlass befindet (Ort des Nachlasses). D. h. für die erbrechtliche Verwertung der bei den Banken in Deutschland angelegten Ersparnisse eines türkischen Staatsangehörigen gilt das türkische Erbrecht; in diesem Falle wird bei einer erbrechtlichen Auseinandersetzung vor deutschen Gerichten oder bei Erteilung des Erbscheins durch ein deutsches Gericht nach Türkischem Zivilgesetzbuch entschieden. Falls der Verstorbene in Deutschland Eigentümer eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstücks war, so gilt für die erbrechtliche Folgen das Deutsche Erbrecht des BGB. Diese Grundsätze gelten entsprechend für die Erben eines deutschen Staatsangehörigen, wenn zum Nachlass die in der Türkei befindlichenVermögenswerte oder Ersparnisse gehören.
Hinterlässt der Verstorbene in Deutschland jedoch unbewegliches Vermögen (Wohnung, Haus, Grundstück), ist ein deutscher Erbschein bei dem zuständigen Amtsgericht/Nachlassgericht am letzten inländischen Wohnsitz des Verstorbenen zu beantragen. 2. Erbscheinerteilung in deutsch-türkischen Erbfällen. Deutscher Staatsbürger verstirbt und hinterlässt Nachlass in Deutschland Wenn ein deutscher Erblasser bewegliches oder unbewegliches Vermögen in Deutschland hinterlässt, ist es erforderlich, dass die Erben zum Nachweis der Erbschaft einen deutschen Erbschein vorlegen. Sofern die Erben in der Türkei ihren Wohnsitz haben, können diese den Erbschein bei der für ihren Wohnsitz in der Türkei zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Erben mit Wohnsitz in Deutschland können den Antrag direkt bei dem zuständigen Amtsgericht/Nachlassgericht am letzten inländischen Wohnsitz des Verstorbenen stellen. 3. Deutscher Staatsbürger verstirbt und hinterlässt Nachlass in der Türkei Zu unterscheiden ist bei dieser Fallkonstellation zwischen unbeweglichem und beweglichem Nachlass.