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Sie sind auf der Suche nach einem Rechtsanwalt für Handelsrecht in Hof und Umgebung? Sie benötigen Hilfe bei der Gestaltung von Verträgen oder bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen? Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter 09281 7888 0 oder per E-Mail an. Eine wesentliche Frage im Gesellschaftsrecht ist die Frage nach der richtigen Rechtsform – für das geplante, aber auch für sich entwickelnde Unternehmen. Denn die Möglichkeiten sind an dieser Stelle vielfältig. Die passende Rechtsform ist dabei u. a. 🥇 Die besten Anwälte für Handelsrecht in München 2022?. abhängig von den Haftungsrisiken, den finanziellen Mitteln oder auch der Anzahl der Unternehmer. Insofern gilt es hier, aus der Vielzahl der Möglichkeiten – vom Einzelunternehmen über eine GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG, GmbH oder AG – die richtige Rechtsform für das konkrete Geschäftsmodell zu finden. Aber auch im Hinblick auf die Prüfung bzw. Gestaltung von notwendigen Verträgen – vom Gesellschaftsvertrag/Satzung über Kooperationsverträge bis hin zum Geschäftsführervertrag oder Prokuristenvertrag – ist professionelle anwaltliche Unterstützung von großer Bedeutung.
Im November 2010 hatte die EU-Kommission zahlreiche Fluggesellschaften mit Geldbußen von insgesamt 790 Millionen Euro belegt. Grund war ein Preiskartell von 1999 bis 2006. Dies umfasste verschiedene Bestandteile der Preise für auf diesem Markt erbrachte Dienstleistungen, insbesondere die Einführung von "Treibstoffaufschlägen" und "Sicherheitsaufschlägen" sowie die... weiter lesen Kartellbuße in Deutschland verhindert keine zweite Bestrafung in Österreich Luxemburg. Ein wettbewerbswidriges Verhalten kann in zwei verschiedenen Ländern und nach verschiedenen Rechtsgrundlagen sogar in einem Land von zwei Behörden getrennt verfolgt werden. ᐅ Rechtsanwalt Handelsrecht ᐅ Jetzt vergleichen & finden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag, den 22. März 2022, entschieden, dass beides nicht gegen das Verbot der Doppelbestrafung für ein und dieselbe Tat verstoße (Az. : C-151/20 und C-117/20). Der erste Fall betraf die deutschen Zuckerhersteller Nordzucker und Südzucker, die in einem Telefongespräch Kartellabsprachen getroffen hatten.
Sind sie nicht zugleich Geschäftsführer, treten sie in der Regel nicht nach außen in Erscheinung. Gesellschaftsgründung und –liquidation, Kapitalaufbringung, Gesellschafterstreit Das Verhältnis der Gesellschafter zueinander, Fragen der Leitung der Gesellschaft, der Vertretung gegenüber Dritten und der Haftung für Verbindlichkeiten gilt es im Vorfeld einer Gesellschaftsgründung zu bedenken und das jeweilige Verhältnis der Beteiligten auszugestalten. Das Gesellschaftsrecht stellt für die unterschiedlichen Bedürfnisse von Personenzusammenschlüssen verschiedene Gesellschaftstypen zur Verfügung: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) die Offene Handelsgesellschaft (OHG) die Kommanditgesellschaft (KG, mit der Sonderform der GmbH &) die stille Gesellschaft (stG) die Partnerschaft (PartG) die Genossenschaft (e. G. ) die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) die Aktiengesellschaft (AG) den eingetragenen Verein (e. V. Rechtsanwalt (m/w/d) Handelsrecht / Vertriebsrecht / Produkthaftung. ). Mit der Wahl der Rechtsform ist eine Grundstruktur vorgegeben, die im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung weiter ausgestaltet werden kann.
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In diesem Fall besteht eine Eintragungspflicht des sogenannten "Istkaufmanns" in das Handelsregister. Doch selbst wenn diese Voraussetzungen nicht vorliegen, kann die Kaufmannseigenschaft beispielsweise auch nach § 2 HGB durch eine Eintragung in das Handelsregister erworben werden. Zu beachten sind zudem Handelsbräuche, die bei stetiger Ausübung gewisser Verhaltensweisen entstehen können. Nach § 346 HGB sind sie immer zu berücksichtigen, stellen jedoch keine Gesetzesvorschrift dar. Daneben gibt es noch eine Vielzahl von handelsrechtlichen Besonderheiten wie den Vertragsschluss durch Schweigen nach § 362 HGB oder den Handelskauf gemäß §§ 376 f. HGB. Eine Gesellschaft im weiten Sinne ist grundsätzlich der Zusammenschluss mehrerer Personen durch Gesellschaftsvertrag. Sie muss einem erlaubten Zweck dienen, der von den Gesellschaftern gefördert wird. Hierbei sind jedoch Personengesellschaften (z. B. GbR, Offene Handelsgesellschaft (OHG)) von den Kapitalgesellschaften (z. AG, Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)) zu unterscheiden.