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Es geht hier ganz klar in erster Linie um Richtlinien und Gesetze. Vergessen Sie nicht: der Gutachter unterscheidet nicht zwischen Auffälligkeiten mit dem Wagen oder dem Fahrrad. Er hat lediglich die Frage nach dem verantwortungsbewußten Umgang mit Alkohol im Blick. Foto © D. Braun / PIXELIO
Für Fahranfänger ist es besonders wichtig, gerade dann, wenn sie noch in der Probezeit sind, auch mit dem Fahrrad ohne Auffälligkeiten bzw. ohne Drogen oder Alkohol zu fahren. Eine Null-Promillegrenze gibt es zwar für Fahranfänger auf dem Fahrrad nicht, aber auch hier gilt auf dem Fahrrad Alkohol nicht als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat. Mpu fahrrad alkohol za. Werden Sie als Fahranfänger mit Alkohol erwischt, weil Sie auffällig gefahren sind oder bei der Verkehrskontrolle ein Wert von 1, 6 Promille oder mehr festgestellt wird, dann müssen Sie zusätzlich zur Strafe mit der Verlängerung der Probezeit um zwei weitere Jahre rechnen. Alkohol mit dem Fahrrad: Welche Strafe droht? Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei Alkohol im Straßenverkehr mit dem Fahrrad um eine Straftat. Das ergibt sich daraus, dass § 24a des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sich nur auf Kraftfahrzeuge bezieht und somit Alkohol auf dem Fahrrad nicht unter diese Regelungen fällt. Allerdings können hier dann die Bestimmungen aus dem Strafgesetzbuch (StGB) Anwendung finden.
Im Falle einer nicht bestandenen MPU kann es zum Fahrverbot kommen. Die härteste Sanktion ist ein lebenslanges Fahrrad-Fahrverbot Die Promillegrenze von 1, 6 ist nicht als festgeschrieben zu sehen. Hat jemand Erfahrung mit einer MPU wegen Alkohol auf dem Fahrrad? (Führerschein, mpu-gutachten, Mpu-Vorbereitung). Sie können auch mit einem wesentlich geringerem Blutalkoholwert auffällig werden oder einen Unfall bauen, dann kann Ihnen bereits ab einem Wert von 0, 3 Promille eine Strafanzeige drohen. Promillegrenze auf dem Fahrrad in der Probezeit Während im Auto für Fahranfänger*innen gilt, dass in den ersten beiden Jahren nach Erhalt des Führerscheins kein Blutalkoholwert nachgewiesen werden darf, wenn man sich hinter das Steuer setzt, gilt dieser für Fahrradfahrer*innen nicht. Auch hier können Sie sich an den gängigen Regeln und Grenzen von 1, 6 Promille sowie 0, 3 Promille orientieren.