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18. 09. 2010, 16:10 #1 Fatal1tiy Fahrkarte zurückgeben? Hi! ich hab eine frage und zwar habe ich mir Bahnkarten gekauft für den Zug jetzt hab ich aber eine Mitfahr kostenlos bekommen kann ich sie zurückgeben? und bekomme ich das geld zurück?.. ich hab sie für morgen gekauft!.. Registrieren bzw. einloggen, um diese und auch andere Anzeigen zu deaktivieren 18. 2010, 16:11 #2 Albiown AW: Frage!? Moinsen, bis spätestens heute Abend zurückgeben an nem Schalter der Deutschen Bahn. Ich denke mal, dass sie nicht auf einen Zug festgelegt sind, wenn du sie heute gekauft erst für morgen, daher müsste das ohne Gebühren gehen. mfG 18. 2010, 16:22 #3 SLRyu AW: Fahrkarte zurückgeben? *lol* natürlich kann man eine Fahrkarte NICHT einfach so zurückgeben, wäre mir zumindest neu. Üstra falsche monatskarte gekauft hat. Soviel ich weiss werden ungefähr 60% Gebühren abgezogen. War zumindest früher so. 18. 2010, 16:26 #4 *lol* NATÜRLICH kann man seine Fahrkarte vor dem Gültigkeitstag einfach so zurückgeben, das ist mir als regelmäßiger Bahnfahrer gar nicht neu.
Habe mir andere Tickets zum selben Tarif angesehen, wo es auch genauso ist. Dieses mal steht aber auf dem Ticket noch zusätzlich "nur gültig mit Entwerteraufdruck". Ja liest man sich aber nicht jedes mal durch, wenn man schnell ein Einzelticket kauft. Jedenfalls kam dann eine Kontrolle kurz bevor ich raus musste und die Kontrolleurin bot mir an, wenn ich ihr meinen Ausweis zeig und nochmal das Ticket bezahle, da das was ich habe ja nicht entwertet ist, dann komm ich nochmal aus der Sache raus. Habe ihr meinen Perso gezeigt und dann hieß es, ne geht jetzt doch nicht. So kriegen Post und können sich dann dazu äußern. Üstra falsche monatskarte gekauft haben. Ich bin fassungslos. Kann das wahr sein, dass ich jetzt wie ein Schwarzfahrer behandelt werde?
Hallo, ich hatte eine Fahrkarte gekauft und habe sie aber Verloren und als dann die Kontrolle kam konnte ich nicht nachweisen das ich eine gekauft hatte und er hat meine Personalien aufgenommen... muss ich die 60€ zahlen? Ich bin erst13...?! Monatskarte Üstra GVH, 2 [...] (Hannover) - Coupons, Gutscheine, Rabatte - dhd24.com. 5 Antworten wenn du nicht nachweisen kannst das du eine fahrkarte gekauft hast müssen kontrolleure davon ausgehen, das du keine gekauft hast, ich befürchte die 60 euro sind fällig. auch wenn es deine eltern zahlen müssen Ja, du musst die 60€ zahlen. Es ist deine Aufgabe, die Fahrkarte nicht zu verlieren bis du aus der Bahn ausgestiegen bist, weil du jederzeit kontrolliert werden kannst. Bezahl einfach deine Strafe und du wirst es sicherlich nicht das nächste mal verlieren:) Naja kannst denen ja sagen wo du die gekauft hast und welche Uhrzeit können ja dann die Überwachungskameras ansehen. Weiß nicht ob das klappt kann man aber fragen Nach meinem Wissen müssen das deine Eltern wohl oder übel bezahlen!
Steigt der Fahrgast während der Fahrt um, muss er versuchen, eine gültige Fahrkarte am Umsteigebahnhof zu bekommen. Anders als in vielen Bussen besteht in vielen Bahnen und Zügen keine Möglichkeit, eine Fahrkarte nachzulösen. Da darauf durch einen entsprechenden Schriftzug auf den Türen hingewiesen wird, kann sich der Fahrgast in aller Regel nicht darauf berufen, dies nicht gewusst zu haben. Um Streitigkeiten vorzubeugen, sollte sich der Fahrgast grundsätzlich immer die Uhrzeit, den Standort und die Nummer des Fahrkartenautomaten notieren, wenn er aufgrund des Defekts keinen gültigen Fahrschein hat. Außerdem sollte er den Zugbegleiter informieren und sich seine Angaben, sofern möglich, bestätigen lassen. 2. Ticket Monatskarte, Bahn & ÖPNV in Niedersachsen | eBay Kleinanzeigen. Der Fahrschein ist ungültig. Hat ein Mitarbeiter des Verkehrsunternehmens den Fahrgast falsch informiert oder ihm ein nicht ausreichendes Ticket verkauft, muss der Fahrgast das ungültige Ticket nicht verantworten. Allerdings sollte er nachweisen können, dass die unfreiwillige Schwarzfahrt das Ergebnis einer fehlerhaften Beratung oder falschen Auskunft war, beispielsweise indem er den Namen des Mitarbeiters angibt.
Müssten die ja in den Unterlagen ich also jetzt die 40 Euro zahlen, oder nur die 7 Euro Bearbeitungsgebühr? kimsina schrieb: > Hallo, > ich habe da mal eine Frage. > Ich wurde am Montag kontrolliert und hatte meine > übertragbare Fahrkarte ich jetzt > schon erfahren habe, muss ich trotzdem die 40 Euro > Zahlen, da ich keine Personenbezogene Fahrkarte > habe ich aber diesen Monat meine > Fahrkarte im Üstra Center von 2 Zonen auf 3 Zonen > ändern habe ich auch meinen Namen > urch müssten die doch nachvollziehen > können, dass ich eine Fahrkarte besitze. Müssten die > ja in den Unterlagen ich also jetzt die > 40 Euro zahlen, oder nur die 7 Euro > Bearbeitungsgebühr? Üstra falsche monatskarte gekauft wurden werden jetzt. Willkommen in Berlin. Falsches Forum. Üstra ist doch Hannover, nicht wahr?! Seite 1 von 2 Seiten: 1 2
", oder wenn man eine dabei hat aber vergessen hat zu Stempeln sagen sie "Stempel es jetzt ab. ". Hätten dir wenigstens eine Chance gegeben, denn die haben dich zum ersten mal erwischt, bist also kein Wiederholungstäter. Aber das "hätten" sie tun können habens aber nicht, musst wohl oder übel zahlen müssen. Denn zu sagen "Ich habs vergessen. " sagt jeder, und was bringt dir eine nicht abgestempeltes Ticket, würden sie bestimmt dich auch fragen. Bezahl lieber und in Zukunft immer daran denken, wenn man einsteigt immer Abstempeln. 24. 2010, 11:15 #3 Den letzen Rat brauch ich sicher nicht, tu ich ja immer, aber hab es heute nunmal versäumt, aber danke. ^^ 24. Übertragbare Monatskarte vergessen, soll 40 Euro zahlen :: www.bahninfo-forum.de. 2010, 11:20 #4 Hallo, über Google findest du hunderte dieser Threads, dort läufts am Ende immer auf "Bezahlen" hinaus. Google mal "Fahrschein vergessen entwerten". 24. 2010, 12:00 #5 24. 2010, 12:09 #6 Feena tja es lässt sich verhandeln aber kommt auch darauf an wie sie dich ertappt haben. (warst du gerade zb auf dem weg zum entwerter dann sieht das natürlich aus als würde man cronisch schwarzfahren und würde extra für die die eigene (schon alte) Karte stempeln (so sieht es in deren Augen aus. )