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Jetzt ist es amtlich: Trinkgeld an das medizinische Personal in Krankenhäusern oder Kurkliniken ist eine reine Privatsache. Selbst wenn Patienten dort auf Anordnung des Arztes behandelt werden, können sie das Trinkgeld nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen. Das hat das Bundesfinanzministerium mitgeteilt (BMF-Schreiben IV C 4 – S 2284 – 39/04). Der Anlass für das Schreiben war ein Urteil des Bundesfinanzhofs, in dem dieser seine Rechtsprechung geändert hatte. Die Richter verweigerten einem Ehepaar, das im italienischen Abano zur Badekur war, den Abzug von rund 130 Euro Trinkgeld. Trinkgeld im krankenhaus 14. Dem hat sich das Finanzministerium nun angeschlossen.
2013, 17:46 Liebe Dossi, nein Trinkgelder müssen und sollen nicht gegeben werden. Ganz im Gegenteil, Therapeuten dürfen keine persönlichen Geschenke von Patienten annehmen. Und das ist auch gut so, denn emotionale Anteilnahme sollte nicht erkauft werden, sondern freiwillig und aus Professionalität geschehen. Eine gute, erkenntnisreiche Reha wünsche ich Dir! LG, pp Di., 19. Trinkgeld im krankenhaus 4. 2013, 15:05 Danke, das beruhigt mich sehr, dass man nicht bei jeder Behandlung nachdenken muss, ob ein Trinkgeld erwünscht ist, oder nicht. Ja, ich erhoffe mir von der Reha, außer Abstand von den Alltagsproblemen, auch einige Erkenntnisse und ruhige Momente für einen selber. Launebär Forums-Insider, 80 Beiträge: 249 Di., 19. 2013, 15:42 Ja, davon hätte ich auch noch nie etwas gehört. Wenn es dann passt, kannst du ja noch immer über ein kleines Abschiedsgeschenk (Schokolade, eine Karte oder wie auch immer) nachdenken. Einige machen das, einige auch nicht. Eine Gute Reha wünsch ich dir! Leer Forums-Insider, 24 Beiträge: 159 So., 11.
Krankenschwester gekündigt: Sie bewirtschaftete die Spenden von Patienten Bildunterschrift anzeigen Bildunterschrift anzeigen Wenn zufriedene Patienten oder deren Angehörige der Krankenschwester aus Dankbarkeit zehn, zwanzig oder auch fünfzig Euro für die "Kaffeekasse" geben, ist das nett gemeint. Eine Schwester des Brandenburger Klinikums, die eine solche Trinkgeldkasse verwaltete wurde fristlos gekündigt, weil die Kasse nicht genehmigt war. Trinkgeld für Therapeuten bei einer Reha? - Psychotherapie-Forum [22]. Share-Optionen öffnen Share-Optionen schließen Mehr Share-Optionen zeigen Mehr Share-Optionen zeigen Brandenburg an der Havel. Wenn zufriedene Patienten oder deren Angehörige der Krankenschwester aus Dankbarkeit zehn, zwanzig oder auch fünfzig Euro für die "Kaffeekasse" geben, ist das nett gemeint. Zugleich ist es problematisch, weil die Beschäftigten des Städtischen Klinikums Brandenburg ohne Genehmigung des Arbeitgebers kein Geld annehmen Stationsschwester riskiert gerade ihren Job, weil sie die Kaffeekasse ihrer Station geführt und bewirtschaftet hat.
Das wäre auch die richtige Antwort. Das Geld aus dieser Kasse kommt allen zugute, davon wird vermutlich Kaffee oder auch Gebäck gekauft. Sei doch einmal sehr freundlich zu der Mitarbeiterin bei der Anmeldung, lächele sie an, vielleicht kommt auch ein Lächeln zurück! Community-Experte Gesundheit Ich verstehe Deine Meinung, doch meistens wird es in der Praxis oft geteilt mit den Mitarbeitern. Ob Er es für Sich behält, weiß ich nicht, aber ein kleines Anderes Geschenk findet er Bestimmt auch sehr nett, als nette Aufmerksamkeit. Hatte meiner Dipl. Darf ein pfegender Angehöriger Trinkgelder an Krankenhaus und Pflegeheim ausgeben ? — EnableMe Community. Oecotrophologin auch etwas aus der Region Mitgebracht zum essen vom Werksverkauf was Frisches Gebäck und die freute sich auch sehr drüber. Entscheide für Dich Selber, wie Du Ihn eine Freude machen möchtest. Das Problem ist, dass es selbst für Trinkgeld bestimmte Regelungen und Vorschriften gibt. Wie das jetzt in DE und bei Physiotherapeuten aussieht, weiß ich nicht. Alternativ bietet sich ein kleines Geschenk an, bspw. Wein oder Sekt, einen Geschenkskorb, Pralinen, etc.
Ein kleines Trostpflaster vom Bundesfinanzhof: Patienten, die sich bei Ärzten, Schwestern oder Pflegern mit einem kleinen Trinkgeld für die gute Pflege bedanken wollen, können diese Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen (AZ: III R 240/94). Gesonderte Quittungen sind dazu nicht nötig. Voraussetzung, so die obersten Richter, ist lediglich, daß die Zuwendungen den allgemein üblichen Rahmen nicht überschreiten. Streit um schwarze Kassen im Klinikum Brandenburg. Kleiner Wermutstropfen: Im Gegensatz zu Bewirtungsbelegen fehlen noch Richtwerte, in welcher Höhe Zuwendungen anerkannt werden.