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Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet zwei Möglichkeiten zur Wahl des Betriebsrats: die Mehrheitswahl (Personenwahl) und die Verhältniswahl (Listenwahl). Erstere kommt dann zur Anwendung, wenn die Beschäftigtenvertretung aus nur einer Person besteht oder nur ein gültiger Wahlvorschlag (Vorschlagliste) eingereicht wird. Gibt es mehrere gültige Wahlvorschläge, findet eine Verhältniswahl statt. Bei der Mehrheitswahl hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie Betriebsratssitze zu vergeben sind. Gehören dem Gremium zum Beispiel fünf Mitglieder an, hat er fünf Stimmen, die er aber nicht alle abgeben muß. Die Stimmenanzahl des einzelnen Bewerbers entscheidet über seinen Einzug in den Betriebsrat. Anders bei der Verhältniswahl: Hier entscheidet sich der Wähler für eine der eingereichten Listen. Persönlichkeitswahl und listenwahl rechner. Wer in den Betriebsrat einzieht, wird durch den Stimmenanteil der jeweiligen Liste sowie die zuvor festgelegte Reihenfolge der Kandidaten bestimmt. Wahlvorschläge müssen Stützunterschriften von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Beschäftigten haben.
Daher bestimmt die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste ( Listenplatz) entscheidend ihre Wahlchancen. Dies ist bei starren Listen der Tatsache geschuldet, dass die Mandate an die Kandidaten vom Anfang der Liste an vergeben werden; bei offenen Listen spielen psychologische Effekte eine Rolle. Die parteiinterne Reihung der Kandidaten erfolgt – je nach Parteistatut oder Bestimmungen des Wahlrechts – durch Parteitage, den Parteivorstand, eine Kommission oder durch Vorwahlen. Persönlichkeitswahl und listenwahl betriebsrat. Im Regelfall – jedoch nicht in Deutschland – hat aber der Parteichef oder der Parteivorstand die Möglichkeit, eine oder mehrere Personen zusätzlich einzubeziehen, was insbesondere für parteipolitisch erwünschte Fachleute oder sogenannte Quereinsteiger üblich ist. Unabhängig von diesen Nuancen treten die Kandidaten auf der gemeinsamen Wahlliste einer Partei oder Wählervereinigung zur Wahl an und können von den Wahlberechtigten entweder entsprechend der festgelegten Reihenfolge gewählt ("starre Liste") oder – je nach Wahlrecht – innerhalb der Liste von den Wahlberechtigten frei gewählt werden ("freie Liste").
Wenn nur eine Vorschlagsliste eingereicht wird, gibt es eine Personenwahl. In Eurem Fall hat dann jeder Wähler fünf Stimmen, die er an seine Lieblingskandidaten vergeben kann. Gibt es mehr als eine gültige Liste, hat jeder Wähler nur noch eine Stimme, die er einer Liste geben kann. Wie sich die Sitze dann genau verteilen, ist alles andere als trivial, dennoch ein vereinfachtes Beispiel: im Betrieb arbeiten 60 Arbeitnehmer, alles Männer. Es gebe drei Listen, auf die 10, 20 bzw. 30 Stimmen entfallen. Jede der Listen enthalte mindestens fünf Bewerber. Es werden nun die erreichten Stimmen jeder Liste der Reihe nach durch 1, 2, 3 usw. Listenwahl / Persönlichkeitswahl - Betriebsratswahl - Forum für Betriebsräte. geteilt und untereinander aufgeschrieben. Bei Liste 1 ergibt das 10; 5; 3, 3; 2, 5; 2, bei Liste 2 ergibt das 20; 10; 6, 7; 5; 4, bei Liste 3 ergibt das 30; 15; 10; 7, 5; 6. Nun werden die fünf höchsten Teilzahlen ermittelt, dieses sind die 30; 20; 15; 10 (dreimal! ), damit wären auf jeden Fall die ersten beiden MA auf der dritten Liste drin, ausserdem der erste Mitarbeiter auf der zweiten Liste.
Die verbleibenden beiden Sitze müssten unter den drei Listen ausgelost werden wegen der Stimmengleichheit. Kompliziert wird es, wenn die Geschlechterquote berücksichtigt werden muss, was in der Praxis fast immer gegeben ist. Wende Dich am besten vertrauensvoll an Deinen Wahlvorstand, der weiss darüber hoffentlich besser Bescheid als der unsere =:-[. Viele Grüße Klaus
Noch einmal: Bei der Listenwahl kann nicht mehr bestimmt werden, welche Personen man gerne im Betriebsrat hätte! Man muss sich für eine der eingereichten Vorschlagslisten entscheiden! Und so ungefähr würde das dann auf dem Wahlzettel aussehen (ein wenig vereinfacht, die Details folgen später): Liste 1: Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Liste 2: Stichwort "Harmonie" Liste 3: Max Mandel Um es ganz praktisch zu machen: Natürlich kann man als Wählender seine Entscheidung für die eine oder die andere Liste von den Personen abhängig machen, die auf der einzelnen Vorschlagsliste stehen – das wird man auch fast immer tun. Persönlichkeitswahl und listenwahl betriebsratswahl. Aber man kann nicht sagen: "Von der Liste hätte ich gern die, und von der anderen dann den! " Oder: " Die möchte ich unbedingt im Betriebsrat sehen, die kriegt mein Kreuz; den aber will ich auf keinen Fall drin haben! " Man muss sich also für eine der Vorschlagslisten entscheiden, so wie sie nun einmal ist! Wie viele Kandidaten von den einzelnen Listen dann tatsächlich in den Betriebsrat kommen, das hängt von der Anzahl der Stimmen ab, die jede der Listen bekommt.