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Kosten für bauliche Veränderungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) werden gemäß bestimmter Regelungen zu unterschiedlichen Teilen von den Wohnungseigentümern getragen. In unserem Fachartikel schauen wir uns unter anderem die Punkte der Beschlussfassung, der Auswirkung von Zustimmung und Enthaltung sowie der Umlagevereinbarungen genauer an. Sämtliche Informationen, die Sie über die Kostenverteilung baulicher Veränderungen in einer WEG benötigen, haben wir für Sie nach Schwerpunkten gebündelt. © Wonach werden die Kosten einer baulichen Veränderung umgelegt? Zu unterscheiden gilt für die Umlage der Kosten einer baulichen Veränderung und der daraus resultierenden Folgekosten grundsätzlich: war die bauliche Veränderung einem Wohnungseigentümer gestattet worden oder wurde diese auf sein Verlangen hin durch die WEG durchgeführt? Vertragsabschluss durch den WEG-Verwalter ohne Beschluss – Strunz-Alter Rechtsanwälte PartG mbB. amortisieren sich die Kosten innerhalb eines angemessenen Zeitraumes? haben die Wohnungseigentümer eine Umlagevereinbarung geschlossen oder haben sie einen Umlagebeschluss gefasst?
Eine Woche später, beim nächsten Treffen mit HV zu einem anderen Thema stellte sich auf Nachfrage heraus, dass acht Stimmen aus den Briefkästen nicht gezählt wurden. Offenbar hatte der von HV beauftragte Hausmeister die Umschläge entnommen und HV erst drei Tage nach der Auszählung zugestellt. HV wusste also von dem Umstand seit einigen Tagen, informierte jedoch weder Beirat noch andere Eigentümer. Weg beschluss anfechten kosten 10. Der Beirat forderte HV daraufhin auf, die Abstimmung für ungültig zu erklären und zu wiederholen. HV ging darauf nicht ein und schickte stattdessen einen Brief an alle Eigentümer mit dem Satz "Eine nachträgliche Korrektur des Protokolls ist nicht möglich und erfolgt somit auch nicht. " Der Beirat wurde separat lediglich auf die Anfechtungsfrist und "einen Fachanwalt Ihrer Wahl" verwiesen. Es ist anzunehmen, dass hinter der Weigerung die Abstimmung zu wiederholen auch ein gewisser Eigennutz steckt, wurde doch der Regressantrag ganz knapp abgelehnt und es in HVs Interesse ist, dass es dabei bleibt.
Haben zum Beispiel 4 von 20 Wohnungseigentümern für eine bauliche Veränderung "mit Ja" gestimmt und haben sich die anderen Wohnungseigentümer der Stimme enthalten, werden die Kosten im Anschuss lediglich auf 4 der 20 Wohnungseigentümer umgelegt. Einen errichteten Fahrradständer dürften beispielsweise nur die 4 Kostenträger nutzen, von der Fassadendämmung sowie einem installierten Vordach würden selbstredend alle Wohnungseigentümer partizipieren. Anders kann es sich verhalten, amortisieren sich die Kosten der baulichen Veränderung oder sehr viele Wohnungseigentümer haben der baulichen Veränderung zugestimmt. WEG: Verwalterbestellung nur bei Kenntnis aller Angebote. Die Frage nach der Amortisation lässt sich am besten mit Hilfe eines eingeholten Gutachtens klären, worauf die Wohnungseigentümer auch vertrauen können. WEG § 21 Absatz 2 Satz 1 Vorbehaltlich des Absatzes 1 haben alle Wohnungseigentümer die Kosten einer baulichen Veränderung nach dem Verhältnis ihrer Anteile (§ 16 Absatz 1 Satz 2) zu tragen, die mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile beschlossen wurde, es sei denn, die bauliche Veränderung ist mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, oder deren Kosten sich innerhalb eines angemessenen Zeitraums amortisieren.
Tipp vom Anwalt: Ob unverhältnismäßige Kosten der Instandsetzung dazu führen können einzelne nichtzustimmende WEG-Mitglieder noch von einer Kostenbeteiligung auszunehmen ist nach neuem Recht des § 21 II Nr. 1 WEG n. F. kaum mehr denkbar, wenn eine 2/3 Mehrheit doch dafür ist. hier geht es zu unserem Ressort WEG-Recht: WEG-Recht
Aktualisiert am: 15. 12. 21 Zu Beginn einer jeden Mitgliederversammlung stellt sich die gleiche Frage: Ist die Zusammenkunft der Vereinsmitglieder überhaupt beschlussfähig? Ab wann eine Mitgliederversammlung beschlussfähig ist, das regelt die Vereinssatzung. In jedem Fall muss die Feststellung der Beschlussfähigkeit im Versammlungsprotokoll festgehalten werden. Die Beschlussfähigkeit ist dann die Grundvoraussetzung dafür, dass über die anstehenden Anträge überhaupt rechtswirksam abgestimmt werden kann. Es gibt aber noch weitaus mehr Kriterien, die jeder Beschluss im Verein immer erfüllen sollte, um nicht im Nachhinein anfechtbar zu sein. Die zwei häufigsten Gründe für einen fehlerhaften Beschluss Wenn Sie in der Mitgliederversammlung Beschlüsse fassen, können diese aus zwei Gründen fehlerhaft sein. Es liegt ein formeller Grund vor – der Jurist spricht dann von einem Verfahrensfehler. ᐅ WEG-Beschluss Rücklagenerhöhung um 200%! Anfechten oder hinnehmen. Es liegt ein materieller Grund vor – in diesem Fall handelt es sich um inhaltliche Fehler. Aktuelle Gerichtsurteile zeigen immer wieder, wie schnell Sie als Vorstand bei Verfahrensmängeln in die Bredouille kommen können.