Kleine Sektflaschen Hochzeit
vermutlich entspannter. Oder lohnt doch eher ein Leihwagen? Die Chance in Spanien anzukommen und der ITV (also die Hauptuntersuchung) ist abgelaufen, ist recht gross. Der Urlaub besteht also darin anfallende Reparaturen zu erledigen und einen Termin zu bekommen. Bis dahin darf der Wagen nicht genutzt sschutz besteht (im Gegensatz zu Deutschland) nur mit gültiger mentsprechend empfindlich sind hier die Strafen. Nun stellt sich die Frage: lohnt der Aufwand? Welche Version ist die richtige für mich? Entscheidet selbst... Lieber Gruss Derek Achja: Das sind Angaben nach bestem Wissen & Gewissen... möglicherweise gibt es Abweichungen, neue Gesetze oder Ergänzungen. On el cel besa la terra...
Sie ist in den einzelnen Provinzen Spaniens leicht unterschiedlich und nach Motorkapazität gestaffelt. Alle Belege und Bescheide samt Personalausweis, Empadronamiento und dreifachen Kopien werden nun auf der Verkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico) eingereicht. Hat man die fälligen 65, 20 € gezahlt, kann man am nächsten Tag die Matricula, entspricht dem deutschen Fahrzeugschein, abholen. In einem der von Trafico ausgewiesenen Läden können nun die spanischen Nummernschilder gekauft werden. Es wird empfohlen, die Abmeldung in Deutschland erst durchzuführen, wenn die Zulassung in Spanien sichergestellt ist. Die Stilllegung kann grundsätzlich auch von der Deutschen Botschaft und den Konsulaten in Spanien vorgenommen werden. Die Durchführung liegt jedoch in deren Ermessen. Ein Rechtsanspruch auf diese Amtshandlung besteht nicht. Deshalb heißt es jetzt nur noch: Fahrzeug in Deutschland bei Versicherung und Ämtern abmelden. Ist das geschafft, haben Sie den spanischen Behördendschungel überwunden.
Sieht man sich auf dem nächsten Supermarktparkplatz um, sieht man überwiegend verbeulte und zerkratzte Fahrzeuge. Das liegt nicht nur an der Unfähigkeit der Fahrer sondern an der grundsätzlich differenten Betrachtungsweise der Spanier. Für die ist ein Auto eben ein Gebrauchsgegenstand, basta. Auf dem Parkplatz werden Autotüren gegen das angrenzende Auto gehauen, Einkaufswagen scheppern gegen fremde Fahrzeuge und Stoßstangen kommen Ihrer Bestimmung nach. Was ich sagen will: Auch das gepflegteste Fahrzeug altert in Spanien im Zeitraffer. Wer also möglicherweise sein gepflegtes Auto für viel Geld nach Spanien importiert hat möglicherweise in kurzer Zeit ein ebenso abgerocktes Vehikel wie sein Nachbar. Lohnt der Import wirklich? Oder macht es mehr Sinn sein Fahrzeug in Deutschland zu verkaufen und in Spanien ein anderes Fahrzeug zu kaufen? Möglicherweise sogar eine oder zwei Klassen dieses "Fahrzeugprotzen" ist in Spanien ohnehin nicht sehr gängig. Ich kenne wirklich wohlhabende Leute, die den Pelz eben nicht nach aussen fahren mit Ihrem Kangoo durch die Gegend.
Das muss sich der Käufer oder der Verkäufer im Vorfeld ausdrucken. Dieses Dokument müssen beide unterschreiben. Dieses Dokument ist für die Ummeldung notwendig. Ich würde jedem dazu raten Hilfe in Anspruch nehmen – das geht nicht nur viel schneller, es ist zudem günstiger als man glaubt. Sie haben eigene Erfahrungen oder können hier auch jemanden empfehlen? Hinterlassen Sie doch jetzt für andere Leser Ihr Erlebnis in einem Kommentar. Genießt die Sonne, Jürgen
Gebühr: 95. 80 Euro. Ort: Das spanische Verkehrsamt ( Dirección General de Tráfico (DGT). Benötigte Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass sowie einen Wohnsitznachweis (DNI, spanischer Führerschein, oder N. I. E mit Personalausweis). Schriftliche Bevollmächtigung, sollte der Antrag nicht vom Fahrzeuginhaber eingereicht werden. Anmeldeformular ( matriculación ordinari a). Fahrzeugschein und TÜV- Karte ( tarjeta ITV) Zahlungsbestätigung der Kfz-Steuer (Abschnitt 2 dieses Artikels). Zahlungsbestätigung oder Zertifikat über die Befreiung von der Anmeldesteuer (Abschnitt 3 dieses Artikels). Ausländische Fahrzeuge Handelt es sich um im Ausland gekaufte Fahrzeuge (z. B. in Deutschland), sind diese weiteren Unterlagen einzureichen: Neue in der EU gekaufte Fahrzeuge: Zahlungsbeleg der Mehrwertsteuer ( modelo 309 AEAT) oder Zertifikat über die Steuerbefreiung, sowie den Fahrzeugschein. Vorher in der EU zugelassene gebrauchte Fahrzeuge: Die originalen Fahrzeugpapiere sowie die folgenden Unterlagen: Wurde das Fahrzeug von einer Privatperson gekauft, ist der Kaufvertrag (Original + Übersetzung) sowie der Beleg über die Zahlung der entsprechenden Steuer im Ausland vorzulegen.