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Wo liegen zukünftige Chancen und Risiken? Wie ist Ihre eigene Einschätzung zu den Auswirkungen des wirtschaftspolitischen Geschehens? Tipp! Häufig gestellte Fragen FAQs / Wirtschaftsausschuss / Poko-Institut. Wussten Sie, dass Sie als Mitglied im Wirtschaftsausschuss auch von sich aus die Initiative ergreifen und wirtschaftliche Themen in die Diskussion mit dem Unternehmer einbringen können? Wenn Ihnen die Beratung eines Themas im Zusammenhang mit der Arbeit des Betriebsrats wichtig erscheint, dann setzen Sie es auf die Tagesordnung der nächsten WA-Sitzung. Und informieren auch Sie den Unternehmer rechtzeitig, damit er sich auf die Beratung vorbereiten und Unterlagen für Sie zusammenstellen kann.
Das Thema Der Wirtschaftsausschuss ist "Hilfsorgan des Betriebsrats". Er ist Bindeglied zwischen Unternehmer und Betriebsrat. Grundsätzlich hat er die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit dem Unternehmer gleichgewichtig zu beraten. Anschließend soll der Wirtschaftsausschuss den Betriebsrat über das Ergebnis der Beratung unterrichten. Um diese Funktionen wahrnehmen zu können, ist es unabdingbar und daher auch für den Unternehmer nach § 106 Abs. 2 S. 1 BetrVG verpflichtend, dass der Ausschuss vor der jeweiligen Beratung in allen wirtschaftlichen Angelegenheiten umfassend unterrichtet wird. Umfang der Unterrichtungspflicht Was alles unter die wirtschaftlichen Angelegenheiten fällt, ist in § 106 Abs. 3 Nr. Wirtschaftsausschuss – www.betriebsraete-fortbildung.de. 1 bis 9a BetrVG aufgezählt. Dieser Katalog ist nicht erschöpfend, sondern lediglich beispielhaft. So erfasst etwa die beschränkte Generalklausel in § 106 Abs. 10 BetrVG alle darüber hinausgehenden Fragen, die das wirtschaftliche Leben des Unternehmens in entscheidenden Punkten betreffen.
Besteht ein Betriebsausschuss, kann der Betriebsrat entsprechend der Vorschrift des § 27 Abs. 2 BetrVG auch den gemeinsamen Ausschuss mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder Aufgaben zur selbständigen Erledigung übertragen. Für die Wahl der Mitglieder gelten die Vorschriften für die Wahl von Ausschussmitgliedern (§ 28 Abs. 1 S. 2 BetrVG) entsprechend. © (fro)
12. 2019 – 1 ABR 35/18). Das Unternehmen hat nicht die Pflicht, dem Wirtschaftsausschuss einen Kaufvertrag über Gesellschaftsanteile vorzulegen. Gleiches gilt etwa für einen notarielle Vertrag über die Veräußerung der Geschäftsanteile. Denn der Wirtschaftsausschuss muss zwar Unterlagen erhalten, die Angaben über den potentiellen Erwerb und Absichten im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit des Unternehmens sowie daraus ergebende Auswirkungen auf die Arbeitnehmer beinhalten. Damit ist jedoch nur gemeint, dass das Unternehmen die entsprechenden Informationen zu dokumentieren und als selbst erstellte Unterlage der Unterrichtungspflicht nach 106 Abs. Wirtschaftsausschuss betriebsrat fragen zum. 2 BetrVG vorzulegen hat (BAG, Beschluss vom 22. 01. 1991 – 1 ABR 38/89; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09. 10. 2013 – 10 TaBV 2/13). Der Ausschuss ist nur über die Auswirkungen der wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens auf die Personalplanung zu informieren, nicht jedoch über die detaillierte Personalplanung selbst. Die Unterrichtung muss grundsätzlich nur erfolgen, soweit dadurch nicht die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gefährdet werden.
Nutzen des Jahresabschlusses für den Betriebsrat Folgende Beispiele zeigen, warum es sich für Sie lohnt, den Jahresabschluss genau zu lesen: Vergleich mit Wettbewerbern: Alle Unternehmen ab einer bestimmten Größe sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss im elektronischen Unternehmensregister zu veröffentlichen (). Dadurch haben Betriebsräte (wie übrigens auch die interessierte Öffentlichkeit! ) nicht nur Zugang zum Jahresabschluss des eigenen Unternehmens, sondern auch zum Jahresabschluss von Wettbewerbern. Verknüpfung mit der Personalplanung: Der Unternehmer hat den Wirtschaftsausschuss über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten und die sich daraus für die Personalplanung ergebenden Auswirkungen darzustellen (§ 106 Abs. 2 BetrVG). Wirtschaftsausschuss betriebsrat fragen im. Zu diesen Unterlagen gehört auch der Jahresabschluss. Verhandlungen auf Augenhöhe: Stärken Sie Ihre Position und beweisen Sie dem Arbeitgeber, dass Sie auch bilanztechnisch zumindest über Grundkenntnisse verfügen.