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Damit der Nachbar nicht in die Luft geht: Was darf meine Drohne? 22. Juni 2017 Jede Generation hat ihr Spielzeug: In den 80ern war es der Walkman, in den 90ern der Gameboy, in den Nullerjahren der iPod und jetzt ist die Drohne das Must-Have für Technikbegeisterte. Doch Vorsicht: Drohnen machen nicht nur Spass, sondern können auch richtig Ärger verursachen. Was gestern nur in Hollywood-Movies möglich war, ist heute ganz normal: Der Himmel über der Schweiz ist voller Drohnen. Die Kamera-Funktion macht sie noch attraktiver. Drohnenversicherung: Versicherungsschutz für Drohnen | ELVIA. Auch günstige Modelle schaffen erstaunlich gute Luftaufnahmen oder liefern ganze Filmsequenzen. Doch es gibt klare Spielregeln, was man filmen darf und was nicht. Landschaftsaufnahmen sind in Ordnung, das eigene Grundstück auch, aber bereits beim Nachbarn muss man um Erlaubnis fragen. Passanten müssen ebenfalls Ihr Einverständnis geben, bevor man sie erkennbar aufnehmen darf. Achtung, Bikini! Eindeutig verboten ist es, heimlich durch Fenster oder Balkontüren zu spionieren: Jeder Mensch hat ein Recht auf seine Privatsphäre und möchte weder beim Duschen noch im Bikini ungefragt fotografiert oder gefilmt werden.
Auch Firmenareale und militärische Anlagen sind tabu, ebenso wie Jagdbanngebiete und Vogelschutzzonen. Ausserdem können Drohnen für Flugzeuge gefährlich werden. Deshalb herrscht rund um alle Schweizer Flughäfen eine Verbotszone von fünf Kilometern. Ab 150 Metern Flughöhe könnten Ihrer Drohne auch bemannte Kleinflugzeuge, Helikopter oder Heissluftballone begegnen – mit fatalen Folgen. Der Hochzeitsfilm meines Kollegen war illegal. Filmen von Wolke 7? Lieber nicht Einmal wie ein Adler durch die Lüfte schweben: Mit einer Virtual-Reality-Brille wird es möglich, alles aus der Perspektive der Drohne wahrzunehmen. Flugobjekte dürfen aber nur mit Sichtkontakt geflogen werden: Also muss immer eine Person daneben stehen, welche die Drohne sieht und notfalls selbst die Fernbedienung übernehmen kann. Drohnengesetze in der Schweiz - Drohnenregulierung Schweiz. Seit 2014 ist es ausserdem verboten, Menschenansammlungen mit mehr als 24 Personen mit einer Drohne zu überfliegen. Eine dafür notwendige Ausnahmebewilligung vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) ist kaum zu erhalten.
Ist Ihr Fluggerät mehr als 30 kg schwer, besteht über die Privathaftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz. Hausratversicherung gegen Beschädigung oder Zerstörung Eine Drohne gehört zu Ihrem Hausrat – genauso wie das Fahrrad, Sofa oder Handy. Entsprechend kann Ihr Fluggerät mit einer Hausratversicherung gegen Feuer, Elementar, Wasser, Erdbeben sowie Diebstahl versichert werden. Den umfangreichsten Schutz bei einer Beschädigung bietet eine Hausrat-Kaskoversicherung. Fragen Sie Ihre Versicherungsberaterin oder Ihren Versicherungsberater bei der Mobiliar, wie hoch Ihr Selbstbehalt ist und ob Schäden an Drohnen und Multicoptern Teil der Deckung Ihrer Police sind. Wo Sie fliegen dürfen – und wo nicht Die Bedienung von Drohnen und Multicoptern ist in der Schweiz gesetzlich geregelt. Sie dürfen Drohnen, die leichter als 30 kg sind, über freiem Gelände ohne Genehmigung fliegen – müssen aber immer Sichtkontakt zu Ihrem Fluggerät haben. Was darf meine Drohne? | Zurich Schweiz. Mit einer Drohne, die schwerer als 500 g ist, dürfen Sie nicht über Menschenansammlungen fliegen.