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HINWEIS FÜR BESUCHER DER VERWALTUNG IN WERLTE: Aufgrund der Corona-Pandemie wird darum gebeten, möglichst alle Kundenanliegen schriftlich, per Mail oder telefonisch zu klären. Ihren persönliche/n Ansprechpartner/in in Abrechnungsfragen finden Sie auf Ihrer Abrechnung, die jeweiligen Kontaktdaten dazu finden Sie >>>hier<<
Wichtige Kundeninformation! Sehr geehrte Kunden des Wasserverbandes Hümmling, wir haben wichtige Neuigkeiten für Sie: Nach langjähriger Abrechnung durch die EWE wird der Wasserverband Hümmling ab dem 01. 01. 2019 die Wassergeldabrechnung wieder selber vornehmen. Deshalb sind die Abschlagsbeträge für Trinkwasser mit Fälligkeit ab dem 01. 02. 2019 (Abschlag für Januar bzw. Wasserzählerablesung – TAV Bourtanger Moor. bei Quartalszahlern für das 1. Quartal) direkt an den Wasserverband Hümmling zu zahlen. Sie erhalten hierzu noch entsprechende Mitteilungen. In 2019 wird der Wasserverband Hümmling den Abrechnungszeitraum an das Kalenderjahr anpassen. Daher sind die Abschlagszahlungen nun bis einschließlich Dezember 2019 zu leisten. Sofern in Ihrem Gebiet auch die Abwasserabrechnung durch den Verband erfolgt, gilt dies auch für die Abwasserabschläge. Die nächste Zählerablesung wird dementsprechend erst im Dezember 2019 stattfinden, danach erhalten Sie dann die Jahresabrechnung für 2019. Zahlung oder bequeme Abbuchung über ein SEPA-Lastschriftmandat?
Das bisher von der EWE praktizierte rollierende Abrechnungsverfahren (unterschiedliche Ablesezeiträume der verschiedenen Ortschaften, aber immer für einen Zeitraum von 12 Monaten) wird auf eine Kalenderjahr-Abrechnung umgestellt. Daher wird der Zeitraum der fälligen Abschlagszahlungen auch bis einschließlich Dezember 2019 verlängert, die Abschlagshöhe und der Abschlagsrhythmus bleiben allerdings nach Möglichkeit wie bisher bestehen. Lediglich für Kunden, bei denen der Verband auch bereits die Abwassergebühren abrechnet, kann es zu Anpassungen kommen, da für diese Fälle aus technischen Gründen Abschlag und Rhythmus für Wasser und Abwasser harmonisiert werden müssen. Abschließendes: Bei allen Belangen rund um die Wasserlieferung und Wassergeldabrechnung (Ein-/Aus-/Umzug, Zählerstandsmitteilungen, Änderung der Bankverbindung etc. Wasserverband Hümmling. ) wenden Sie sich ab dem 01. 2019 bitte ausschließlich an den Wasserverband Hümmling. Sofern Sie weitere Informationen benötigen, steht der Verband Ihnen dafür unter folgenden Rufnummern gerne zur Verfügung: Frau Kessens - (0 59 51) 95 55-16 (für die Gebiete der Samtgemeinden Werlte, Sögel und der Ortsteile Völlen, Völlenerfehn, Völlenerkönigsfehn der Gemeinde Westoverledingen und der Ortsteile Gehlenberg und Neuvrees der Stadt Friesoythe) Frau Sandmann - (0 59 51) 95 55-18 (für die Gebiete der Samtgemeinden Dörpen, Nordhümmling, Lathen und der Gemeinde Rhede (Ems)) Frau Stottmann - (0 59 51) 95 55-27 (Stadt Papenburg)
Zum neuen Jahr holt sich der Wasserverband (WV) Hümmling die Wassergeldabrechnung von der EWE zurück. Für den Kunden soll der Übergang so reibungslos wie möglich erfolgen. Doch es wird auch Veränderungen geben. Geschäftsführer Thomas Rakers und kaufmännischer Leiter Peter Droste informieren im Gespräch im Verwaltungsgebäude des Wasserverbandes in Werlte über die Hintergründe. "Es macht einfach Sinn, dass diese Abrechnung von uns aus erfolgt", so Rakers. Mit der EWE habe es gute Gespräche gegeben, die bestehenden Verträge zum 1. Januar 2019 aufzulösen. "Da es sich dabei wahrlich nicht um das Kerngeschäft der EWE handelt, gab es da keinerlei Probleme", teilt der Geschäftsführer mit. Kapazitäten fehlten Nach Angaben von Rakers führt der Versorger seit 1992 die Wasserabrechnung im Auftrag des WV durch. "Zu der Zeit hatte unser Verband schlichtweg noch nicht die Kapazitäten, um dies selbst zu machen. " Dies habe sich in den vergangenen Jahren vor allem deswegen geändert, weil der Wasserverband seit 2017 die Abwasserabrechnungen für die Samtgemeinden Sögel, Werlte und Dörpen sowie in der Einheitsgemeinde Rhede vornimmt.
Sollten nach dem Lesen des Schreibens noch Fragen offenbleiben, stehen die Verwaltungsmitarbeiter für Auskünfte bereit. Auch der Internetauftritt des Wasserverbandes kann als Informationsquelle genutzt werden. Auch die EWE wird die Haushalte mit einem eigenen Schreiben über den Wechsel informieren. Neuer Dauerauftrag notwendig Die EWE wird noch zum 31. Dezember dieses Jahres automatisiert per Hochrechnung auf Basis des Ablesestandes der letzten Jahresabrechnung die Zählerstände für Frischwasser ermitteln. Dieser Stand wird dem Wasserverband als Anfangszählerbestand übermittelt. Sobald dies abgeschlossen ist, wird die EWE letztmalig eine Endabrechnung für Frischwasser ermitteln. Abschlagsbeträge für Trinkwasser mit Fälligkeit ab dem 1. Februar 2019 (Abschlag für Januar oder bei Quartalszahlern für das erste Quartal) sind direkt an den Wasserverband zu zahlen. "Wurden die Zahlungen bislang per Dauerauftrag an die EWE vorgenommen, ist ein Löschen dieses Überweisungsauftrages notwendig", erklärt Rakers.