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Nähere Erläuterungen zu den einzelnen Kriterien finden Sie in den Vollzugshinweisen zur BayBO 2008. Beseitigungsanzeige Ist der Abbruch einer Anlage nicht verfahrensfrei ("Was muss ich bei der Beseitigung beachten? Bauantragsformulare - Vorlagen und Formulare. "), muss die beabsichtigte Beseitigung mindestens einen Monat zuvor der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden. Beim Abbruch angebauter Gebäude ist zusätzlich zu beachten, dass ein qualifizierter Tragwerksplaner, das heißt eine Person, die zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen berechtigt ist, beauftragt wird, die Standsicherheit des angebauten Gebäudes zu beurteilen und gegebenenfalls die Beseitigung zu überwachen. Weitere Informationen zu den erforderlichen Angaben bei der Beseitigungsanzeige finden Sie in unseren Erläuterungen. Abstandsflächenübernahme Abstandsflächen müssen in der Regel auf dem Baugrundstück selbst liegen. Wenn jedoch der Nachbar gegenüber der Bauaufsichtsbehörde zustimmt, dürfen sich Abstandsflächen und Brandschutzabstände auch auf das Nachbargrundstück erstrecken.
Im Genehmigungsverfahren und im Genehmigungsfreistellungsverfahren ist der Bauantrag mit allen weiteren Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen. Die Bauvorlagenverordnung regelt, welche Bauvorlagen erforderlich sind. Das Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat hierzu Bauantragsformulare verbindlich eingeführt. Die einzelnen Bauantragsformulare finden Sie links auf dieser Seite unter "Formulare". Mit der Novelle der Bayerischen Bauordnung zum 01. 02. 2021 wurden auch die Formulare an die neue Rechtslage angepasst. Ein verbindliches Formular zur Beantragung von Abweichungen oder Befreiungen gibt es nicht, teilweise stellen jedoch Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden Formulare hierfür zur Verfügung. Die erforderlichen Bauvorlagen sind vom Bauherrn beziehungsweise dessen Vertreter und von einem Entwurfsverfasser zu unterzeichnen. Ist eine Bescheinigung des Standsicherheitsnachweises oder des Brandschutznachweises erforderlich, müssen diese von einem Prüfsachverständigen, der vom Bauherrn beauftragt wird, unterzeichnet werden.
Bauantrag und Baubeschreibung Das Bauantragsformular ist erforderlich für einen Antrag auf Genehmigung der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer baulichen Anlage. Außerdem ist dieses Formular für einen Antrag auf Vorbescheid und im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu verwenden. Zum Ausfüllen des Bauantragsformulars liegen Erläuterungen vor. In der Baubeschreibung sind insbesondere das Bauvorhaben und seine Nutzung zu erläutern. Kriterienkatalog Der Ersteller des Standsicherheitsnachweises hat bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3, bei Behältern, Brücken, Stützmauern, Tribünen und sonstigen baulichen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe von mehr als 10 Metern ( Artikel 62a Absatz 2 Satz 1 BayBO) zu prüfen, ob alle Kriterien des Kriterienkatalogs erfüllt sind. Wenn alle Kriterien erfüllt sind, ist der Standsicherheitsnachweis nicht prüfpflichtig. In diesem Fall ist der Kriterienkatalog der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen. Bei einem Sonderbau ist der Kriterienkatalog bereits mit dem Bauantragsformular der Bauaufsichtsbehörde vorzulegen, bei sonstigen Vorhaben spätestens gemeinsam mit der Baubeginnsanzeige.