Kleine Sektflaschen Hochzeit
5 (1), 6 (1) und 25 (2) DSGVO. Zwecke der Datenverarbeitung Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche erhebt ausschließlich zum Zweck der Terminbuchung und –abwicklung folgende personenbezogenen Daten von den Nutzern: Name Vorname Kontaktdaten (ggf. gültige E-Mailadresse, Telefonnummer) Anliegen des Termins bei Bedarf Adresse bei Bedarf Geburtsdatum Speicherdauer / Datenlöschung Die Speicherung der erhobenen personenbezogenen Daten beträgt 24 Stunden. Die Daten werden nach Ablauf des vereinbarten Termins gelöscht. Datensicherheit s. nachfolgend Punkt "Internetauftritt" Datenübermittlung an Empfänger Die erhobenen personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Terminbuchung und –abwicklung an die jeweils zuständige Dienststelle der FHB weitergeleitet. Datenschutzrechte 1. Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Sie haben das Recht eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art.
Liebe Bürgerinnen und Bürger, aufgrund der Coronapandemie ist die Vorsprache im Bürgeramt ausschließlich mit Termin und Mund- und Nasenschutz möglich. Sie können online oder telefonisch (02043 / 99 29 99) einen Termin vereinbaren. Eine Beantwortung von E-Mail-Anfragen bezüglich eines Termin sowie eine persönliche Terminvereinbarung ist nicht möglich. Derzeit ist der Serviceschalter für folgende Anliegen verfügbar: Beantragung eines Führungszeugnis, einer Meldebescheinigung, eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister für eine natürliche Person, einer Haushaltsbescheinigung oder eines Untersuchungsberechtigungsscheines. Diese Anliegen können zu folgenden Zeiten ohne Termin am Serviceschalter erledigt werden: Montag: 08:00 - 12:00 Uhr u. 14:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr u. 15:00 - 17:30 Uhr Weiterhin können langfristige Termine online und kurzfristige dringende Anliegen telefonisch vereinbart werden. Das Bürgeramt hat am Samstag, den 11.
15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen. 2. Recht auf Berichtigung und Löschung (Art. 16 und 17 DSGVO): Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen. Sie haben zudem das Recht, zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden. 3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO): Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben, für die Dauer einer etwaigen Prüfung. 4. Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO): In bestimmten Fällen, die in Art. 20 DSGVO im Einzelnen aufgeführt werden, haben Sie das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten bzw. die Übermittlung dieser Daten an einen Dritten zu verlangen.
Umgang mit Hunden - Das Landeshundegesetz Seit dem 01. Januar 2003 gelten durch das Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW) für das Halten von und den Umgang mit Hunden neue Regelungen. Das Landeshundegesetz enthält Regelungen für a) gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW, b) Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW, c) große Hunde nach § 11 LHundG NRW, und d) sonstige Hunde. Gemeinsame Verpflichtung für alle Hundehalterinnen und Hundehalter nach § 1 LHundG NRW ist, - Hunde so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Zu a): Gefährliche Hunde sind: - Hunde der Rassen Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshi-re Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden, - Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall nach bestimmten Vorkommnissen durch die zuständige Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tier-arzt festgestellt wurde.
Versicherungspflicht Für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und für große Hunde hat die Halterin oder der Halter eine Haftpflichtversicherung mit nachstehenden Deckungssummen abzuschließen und aufrechtzuerhalten: - 500. 000, -- Euro für Personenschäden und - 250. 000, -- Euro für sonstige Schäden. Nachweis der erforderlichen Sachkunde Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und von großen Hunden müssen den Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch eine Sachkundebescheinigung erbringen. Für das Halten von gefährlichen Hunden ist die erforderliche Sachkunde ausnahmslos gegenüber dem amtlichen Tierarzt beim Kreisveterinäramt Recklinghausen nachzuweisen. Ausnahmeregelungen bestehen für das Halten von Hunden bestimmter Rassen und das Halten von großen Hunden. Hier kann die Sachkunde auch gegenüber anerkannten Sachverständigen oder anerkannten sachverständigen Stellen nachgewiesen werden, bei großen Hunden darüberhinaus auch bei durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen oder Tierärzten.
06. 2022 in der Zeit von 10:00 Uhr - 12:30 Uhr geöffnet. Termine können ausschließlich telefonisch vereinbart werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgeramt