Kleine Sektflaschen Hochzeit
Auch nach dem verfügbaren Nettoeinkommen darf zu diesem Zeitpunkt gefragt werden. Aber: Wird die Miete von der Bundesagentur für Arbeit oder einer anderen öffentlichen Stelle übernommen und der Vermieter bekommt die Miete direkt von dieser, so darf er nicht nach Einkommensverhältnissen fragen. Angaben darüber, ob ein Räumungstitel wegen Mietrückständen vorliegt, muss der Mietinteressent nur machen, wenn eine frühere Räumungsklage nicht mehr als fünf Jahre zurückliegt (Landgericht Wuppertal, 16 S 149/98). Tipps zur Mieterselbstauskunft & kostenlose PDF-Vorlage. Nachweise bei Vertragsabschluss Hat sich der Vermieter für einen Kandidaten entschieden, darf dieser dann auch die Nachweise zu den Einkommensverhältnissen, zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, einen Kontoauszug oder einen Einkommenssteuerbescheid, in Kopie erfragen. Natürlich darf der Mieter die nicht erforderlichen Angaben schwärzen. Auch Bank- oder Kontodaten darf der Vermieter erst zu diesem Zeitpunkt erfragen.
Muster-Vorlage einer Mieterselbstauskunft für Mieter Selbstauskunft von Mietinteressenten: Der/Die nachfolgend genannten Mietinteressenten erteilen dem Vermieter …die folgende freiwillige Selbstauskunft: Mietinteressent 2. Mietinteressent Name, Vorname Familienstand Geburtsdatum, Geburtsort Aktuelle Anschrift Telefon Handy Derzeitiger Vermieter Ausgeübter Beruf Nettoeinkommen im Monat Sonstige Mitbewohner mit Geburtsdatum und Verwandtschaftsverhältnis (wie Kinder) Wurde in den letzten drei Jahren eine Zwangsvollstreckung gegen mich eingeleitet oder ein Insolvenzverfahren gegen mich eröffnet? Bestehen Mietrückstände aus bisherigen Mietverhältnissen? Haben Sie in den letzten drei Jahren eine eidesstattliche Versicherung abgegeben? Beziehen Sie Sozialleistungen zur Zahlung der Miete/ Kaution? Mieterselbstauskunft - Was dürfen Vermieter fragen?. (Wenn ja, bitte nähere Angaben machen) Ist eine gewerbliche Nutzung der Wohnung beabsichtigt? Tierhaltung beabsichtigt (mit Ausnahme von Kleintieren)? Der (Die) Mietinteressent(en) versichern hiermit, dass die vorstehenden Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht worden sind.
Wer dies als Mieter nicht möchte, kann von einem potentiellen Vermieter also nicht dazu gezwungen werden. Dabei sollte sich jedoch Jeder im Klaren darüber sein, dass das Verweigern einer Mieterselbstauskunft die Chancen auf einen Mietvertrag Richtung Null sinken lässt. Fragen, die vom Mieter beantwortet werden müssen Selbstverständlich darf ein Vermieter den Interessenten an seiner Wohnung nicht alles fragen, sondern muss dabei gewisse Grenzen beachten. Selbstauskunft mieter haus und grand theft. Schließlich geht es bei einer Mieterselbstauskunft ausschließlich um das Mietverhältnis. Werden Fragen, die darüber hinausgehen, gestellt, ist der Mietinteressent dazu berechtigt, diese falsch zu beantworten, ohne dafür Konsequenzen befürchten zu müssen. Ihm darf also zum Beispiel auch nicht gekündigt werden, falls herauskommt, dass er bei einer oder mehreren unzulässigen Fragen die Unwahrheit gesagt hat.
Hierzu gehört auch die Auskunft, ob noch Schulden aus einem früheren Mietverhältnis bestehen (vgl. LG Itzehoe, Urteil vom 28. 03. 2008 - 9 S 132/07). Ebenso dürfen sie sich danach erkundigen, welchen Beruf der Mieter ausübt und wie lange er schon tätig ist. Selbstauskunft mieter haus und grund berlin. Ebenso legitim sind normalerweise Fragen des Vermieters nach dem Familienstand und der Anzahl der Familienmitglieder. Schließlich darf er sich jedenfalls danach erkundigen, ob innerhalb der letzten 3 Jahre gegen den Mieter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Insolvenzen oder ein Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung angestrengt worden sind. Welche Fragen sind bei einer Mieterselbstauskunft verboten? Demgegenüber sollte der Vermieter besser nicht bei einer Mieterselbstauskunft nach der Nationalität, der Art der Beendigung des früheren Mietverhältnisses und den Gründen des Wohnungswechsels fragen. Das Gleiche gilt erst recht für Hobbys, sexuelle Vorlieben, die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religionsgemeinschaft (außer, wenn der Vermieter z.