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Aber was ist eigentlich eine Versetzung, über die der Betriebsrat mitzuentscheiden hat? Änderung des Arbeitsortes Wird ein Mitarbeiter auch nur für kurze Zeit (ein bis zwei Tage) in eine andere Einrichtung versetzt, so ist dies schon eine Versetzung, die mitbestimmungspflichtig ist, wenn sich daraus die Lebensumstände (z. B. der Anfahrtsweg) für den betreffenden Mitarbeiter erheblich ändert. Das heißt, auch über eine solche hat der Betriebsrat im Vorhinein mitzuentscheiden. Änderung des Arbeitsbereiches Auch die Veränderung der eigentlichen Tätigkeit im Objekt ist eine Versetzung, wenn sie über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen erfolgen soll. In beiden Fällen oder im Zweifelsfall gilt: Wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat, damit dieser prüfen kann, ob es sich bei der betreffenden Angelegenheit um eine Versetzung handelt, die er mitzubestimmen hat. Wie formuliere ich "geschickt" meinen Versetzungsantrag? - allgemein - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte. Beachten Sie dabei: Eine Versetzung kann auch zu finanziellen Nachteilen führen. Und auch wenn Sie grundsätzlich damit einverstanden sind, muss der Betriebsrat von sich aus prüfen, ob Ihre Versetzung nicht negative Auswirkungen langfristiger Art für Sie oder für andere Mitarbeiter in der Einrichtung hat.
#4 hallo, ich bin zur zeit auch schwanger und habe von meinem chef einen antrag für die bezreg bekommen, in dem ich angeben muss, ob und wie lange die elternzeit beantragt wird und am ende ist ein kasten, wo man ankreuzen muss, ob man wieder an seine alte schule zurück möchte, vielleicht reicht es in deinem fall, wenn du NEIN ankreuzt??? #5 Ja, den Zettel hab ich auch schon, aber in Hessen steht da nix von drauf Schade.... #6 Mona, erzählst du gerade meine Geschichte? Mir geht es gerade genauso wie dir, nur dass ich erst im dritten Monat schwanger bin und auch "bloß" 70 km zur Arbeit fahre. Sollte alles gut gehen und ich wirklich nächstes Jahr Mutter werden, würde ich nur ungern an meine alte Schule zurückkehren, aus den fast gleichen Gründen wie du. Da ich aber im Gegensatz zu dir aus NRW komme, hoffe ich einfach malauf den ominösen Kasten =) #7 Könntest Du nicht mal beim Personalrat nachfragen? Versetzungsantrag formulieren - Forum gegen Mobbing, Nachbarschaftsstreit, Mobbing am Arbeitsplatz, Mobbing in der Schule, Cybermobbing, Bossing,. Die können doch bestimmt genau sagen, was man schreiben muss/sollte. #8 Bei uns in Brandenburg gibts da noch einen Unterschied zwischen Umsetzung und Versetzung.
Was ich rein rechtlich nicht weiß, wie es bei euch ist, ob überhaupt eine Versetzung vor der Beamtung gehen kann. Teilweise gab es Bestimmungen, nach denen man 5 Jahre bleiben musste... Um eine wasserdichte Auskunft zu bekommen, würde ich mich an den örtlichen Personalrat oder den Personalrat der Gemeinde wenden, in die du versetzt werden möchtest. Es ist wohl leichter, eine Versetzung nach dem Erziehungsurlaub zu bekommen. Es hängt aber wohl auch an der Situation, ob die dich Gemeinde gehen lässt (wenn du irgendwo bist, wo eh keiner hin will).... Also: Personalrat... flip #3 Danke für die fixe Antwort Ich meinte auch die Versetzung nach dem Erziehungsurlaub. Wenn ich zum 1. August 2010 versetzt werden möchte, muss ich den Antrag halt schon im Februar 2010 stellen. Deshalb überleg ich halt jetzt schon wie ich das mache. Formloser versetzungsantrag muster. Ja, mit dem gehen wird ein Problem. Bin an einer Abendschule und die haben eh schon Schwierigkeiten Personal zu bekommen, ganz zu schweigen von jemanden zu finden der tauscht.
für deinen Versetzungswunsch, also nenn sie! (Einschränkung: komme mit der Schulleitung nicht zurecht, klingt z. B. nicht so toll! ), aber vielleicht möchtest du die tägliche Fahrbelastung reduzieren, dich reizen neue berufliche Herausforderungen,... Ich gehe mal davon aus, dass du eine bestimmte Schule im Auge hast, an die du dich versetzen lassen möchtest. Nimm Kontakt mit deinem Personalrat auf, die können mit dir in einem Beratungsgespräch vielleicht "überzeugende" Argumente entwickeln und vor allem sagen, ob deine Wunschschule überhaupt einen personellen Bedarf hat, ohne den geht i. d. Versetzung – ver.di. R. nämlich garnix. Viel Erfolg!
Schon mal vielen Dank.