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Sehr häufig wird in der Praxis um die Vermittlung von Zustellungen ersucht. Die Zustellung von Klagen und Zeugenladungen sowie von Urteilen zur Vorbereitung der Zwangsvollstreckung können insoweit als Beispiele genannt werden. Aber auch die Vermittlung von Beweisaufnahmeersuchen, wie etwa Ersuchen um Zeugenvernehmung, werden von der Rechtshilfe erfasst. Weiter nimmt das Bundesamt für Justiz die Aufgaben der Bundeskontaktstelle im Europäischen Justiziellen Netz in Zivil- und Handelssachen wahr. Es wird insbesondere auf Anfrage eines Gerichts zur Erleichterung, Vereinfachung und Beschleunigung einer wirksamen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit tätig und trägt so zu einer reibungslosen Abwicklung von Gerichtsverfahren bei. ZPO-Überblick: Auslandszeugen - Anwaltsblatt. Darüber hinaus hat das Bundesamt für Justiz ein für die Praxis wichtiges Hilfsmittel zu verantworten: den Länderteil der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen ( ZRHO). Dieser Länderteil wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert und hält für die gerichtliche Praxis Informationen zum Rechtshilfeverkehr mit sämtlichen Staaten bereit.
Die Gebühren sind in einer Gebührentabelle als Anhang zum GNotKG veröffentlicht. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Geschäftswert. Der Geschäftswert wiederum richtet sich nach dem Wert des sog. reinen Nachlasses (§ 40 GNotKG). Dieser wird berechnet, indem von den Aktiva des Nachlasses die Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Beispiel: Der Erblasser hat Barvermögen in Höhe von 200. 000 EUR hinterlassen, dem Verbindlichkeiten für einen Kredit in Höhe von 100. 000 EUR gegenüberstehen. Der Wert des reinen Nachlasses beträgt 100. 000 EUR. Die Gebühren sind mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. 8. 2013 neu festgelegt worden. Nach der ab diesem Zeitpunkt geltenden Gebührentabelle B – die Sie nachfolgend in einem kleinen Auszug sehen können – gelten für die Geschäftswerte z. folgende Gebühren: Geschäftswert/EUR Gebühr/EUR 500, 00 15, 00 5. 000, 00 45, 00 10. 000, 00 75, 00 50. 000, 00 165, 00 110. BfJ - Internationale Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen. 000, 00 273, 00 200. 000, 00 435, 00 500. 000, 00 935, 00 700. 000, 00 1.