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Leider kann mir niemand sagen, wo alle Bedingungen für die Krankenkassen stehen. Einen "Leistungskatalog" der Kassen scheint es gar nicht zu geben, Obwohl immer wieder die Rede von diesem ist. Ich habe einen "ärztlichen Überweisungsschein" für die Verlängerung des Reha-Sports bei der Kasse eingereicht und diese hat aber abgelehnt, trotz der Befürwortung des Arztes. Ich suche nun nach Gründen, da die Kasse ablehnt, warum bei anderen Leuten und das nicht selten der Reha-Sport ohne weiteres verlängert wird. Wer kann helfen. Verlängerung rehasport begründung der. Manchmal denke ich, die Kassen machen alles nach Lust und Laune oder es wird zur Zeit das Geld für die Flüchtlinge verwendet und ich bin zur falschen Zeit krank! 2 Antworten Topnutzer im Thema Krankenkasse Rehasport dient dazu, dass man in den 50 Übungseinheiten lernt, diese Übungen zu Hause selbst fortzusetzen. Verlängerungen gibt es nur für bestehende Rehasport-Bewilligungen, wenn der Patient die 50 Einheiten noch nicht alle komplett gemacht hat, z. B. durch Krankheit.
Aber genau an diesem Umstand krankt auch unser System etwas, nämlich dass Widerspruch und Klage erfolgen ohne dass man sich vorher sachkundig gemacht hat. Richtlinien und Gesetze werden schließlich genau dafür gemacht, dass sich alle Beteiligten daran orientieren können und wenn das hier in diesem Fall der Patient, zusammen mit seinem Arzt macht, dann haben beide u. U. erheblich bessere Chancen für eine Verlängerung als anders. Du hast schließlich auch ein BSG-Urteil als Grundlage für deinen Beitrag verwandt, oder?? von ratte1 » 31. 2012, 18:15 Hallo Czauderna, hier sehe ich es etwas anders als Du. Reha-Verlängerung - Voraussetzungen und Bewilligung. Die Kenntnis der Richtlinien ist m. E. für die Widerspruchsführung nicht entscheidend. Es kommt laut BSG ausschließlich auf die Notwendigkeit des Rehasports an. Aber wenn der TE nachlesen möchte, findet er die Richtlinien hier: MfG von Herbert12 » 31. 2012, 20:10 Klingt sehr komliziert. Verstehe ich das richtig, daß ich Einspruch mit medizinischer Begründung einlegen kann? Ist das erfolgsversprechend?
Aber der erste Antrag wird in der Regel durchgewunken, erst beim zweiten erfolgt eine genaue Prüfung.