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Lieben Gruß ----------------- "*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken. *Lüge! " # 2 Antwort vom 21. 2009 | 11:51 Von Status: Bachelor (3857 Beiträge, 461x hilfreich) Hi Abra, was möchten die Kinder? Könntest du sie während der Urlaubsreise zu dir nehmen? Anzeige erstatten wegen kindesentzug in google. Ob du dir vor den Feiertagen den von Artiger angedeuteten Stress antun magst, ist deine Entscheidung. Wenn du es irgendwie schaffen kannst und die Zwerge gern in die Schweiz möchten, dann wünsch ihnen eine schöne Zeit, sag ihnen, dass du traurig bist, dass du sie Weihnachten gar nicht siehst und kündige der Noch-Frau für das kommende Jahr eine schrifltiche Umgangsregelung an, die du notfalls gerichtlich durchsetzen wirst und die dann bei Nichteinhaltung rechtliche Folgen haben wird. Nutze die Zeit bis Jahresende, diese Umgangsregelung auszuarbeiten. Denke gut darüber nach, welchen Umgang du leisten kannst, denke an die Ferien, Feiertage, aber auch an deinen und die Geburtstage der Kinder. Setz der Damen ganz klare Grenzen.
Ist schön, dass ihr euch so ganz ohne Gericht und Notar zum Umgang geeinigt hattet - die Folgen liegen jetzt vor deinen Füßen. Ein entsprechender Antrag dürfte jetzt auch ein wenig zu kurzfristig kommen und nur für die Zukunft gelten. Immerhin würde ich ihn aber noch heute stellen, um den Zeitpunkt und die Ursache des Konfliktes zu belegen. Einen RA brauchst du hierzu nicht, könnte aber der Formulierung wegen anzuraten sein. Bei Bedarf auch gleich einen Antrag auf PKH mit stellen. Der Streitwert zu Umgangssachen liegt i. d. R. bei 3. 000€. Anzeige erstatten wegen kindesentzug in 2019. Eine Anzeige wegen Kindesentzuges läuft hierzulande regelmäßig ins Leere, aber warum nicht stellen? Kommt dann immerhin mal auf eine, ohnehin nie veröffentlichte Liste, zur Umgangsvereitelung teut´scher Kindesentzieherinnen. Besser sind auf dem Revier möglichst aussagelose Formulierungen, deren Ausgestaltung dann den Ermittlern übertragen werden:! Ich... erstatte Anzeige gegen... wegen aller hierfür infrage kommenden Tatbestände, aufgrund folgender Sachverhalte:" Dann kannste loslegen.
Also habe ich die Füße still gehalten. Nun meine Frage: Kann ich ihn rückwirkend anzeigen? #2 Hallo Satoka, was soll dir diese Anzeige bringen? Der Vater hat nicht gehandelt, weil ER es so wollte, sondern er hat so gehandelt weil die TOCHTER es so wollte. Im Übrigen ist die Tochter bereits 14 Jahre alt und in diesem Alter billigt man jungen Menschen die Freiheit zu, selbst zu entscheiden, bei welchem Elternteil sie leben möchten. Kindesentzug Urlaub - Anzeige machen? Familienrecht. Wenn dir daran liegt, dass sich das Verhältnis zwischen deiner Tochter und dir wieder bessert, dann kann ich dir nur raten, die Füße still zu halten, den Vater und auch die Tochter mit Vorwürfen zu verschonen und deiner Tochter zu signalisieren, dass sich an deiner Liebe zu ihr nichts geändert hat. Alles Gute Sisandra #3 Ihn anzeigen finde ich auch den falschen Weg. Sicherlich hättest du rechtliche Möglichkeiten. Aber wofür soll er angezeigt werden? Dafür, dass er sich um seine Tochter kümmert? Dafür, dass er den Wunsch eurer Tochter ernst nimmt? Was ist vorgefallen, dass deine Tochter so energisch von euch fort möchte?
Mit einer Anzeige sollte man sehr vorsichtig sein.... könnte ja auch sein, das sie einfach in den Urlaub gefahren ist. Das soll nicht heißen, dass ich das Vorgehen ihrerseits OK finde, aber eine Anzeige fördert die Harmonie bestimmt auch nicht gerade. Zumal es noch kein Kindesentzug ist, wenn Frau mal für 3 oder 4 Wochen mit dem Kind wegfährt. Sollte sie länger wegbleiben, bleibt dir - mit Hilfe eines Anwalts - über das Einwohnermeldeamt ihre Adresse herauszufinden. Das Recht hast du, da du ebenfalls das Sorgerecht hast. Gibt sie dann das Kind nicht heraus, kannst du immer noch auf Umgangsvereitelung klagen. # 2 Antwort vom 13. Anzeige erstatten wegen kindesentzug en. 2004 | 13:44 Von Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich) Hallo Marten, wende Dich mal an Herrn Dietmar Webel, vom Väteraufbruch für Kinder e. V. (VAFK) eMail: oder rufe die Hotline: 01805-120120 an. Gruss KHM # 3 Antwort vom 30. 2004 | 18:02 Von Status: Frischling (3 Beiträge, 1x hilfreich) Hallo Marten wer Gesetze nicht einhält (sprich deine Frau) hat im sinne des neuen Kindschaftsrechtes das mitunter im BGB bzw. Stgb verankert ist gegen eben dieses Gesetz verstoßen.
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;-) Der Gesetzgeber vertritt die Meinung, dass Kinder den Kontakt zu beiden Elternteilen benötigen! Wenn das Jugendamt nicht entsprechend handelt und der Mutter der Kinder erklärt, wie es vor einem Gericht ausgehen würde, dann bleibt nur der Weg vor Gericht. Ich würde ganz klar dazu raten, den Umgang gerichtlich regeln zu lassen, ansonsten, wird es immer zu solchen willkürlichen Absagen kommen. Krankheit ist ein anderes Thema. Aber auch so etwas kann man im Zuge einer Umgangsrechtsverhandlung gleich regeln lassen. Sprich wenn die Kinder am Wochenende auf Grund von Erkrankung nicht zum Papa können, dann sind sie halt das nächste und das übernächste beim Papa. Unrechtsmäßiger Kindesentzug, wer hilft?! - Hilferuf Forum für deine Probleme und Sorgen. Da die Kinder auch nur für eine Nacht bei Papa sind, sollte der Kontakt zur Mama ausreichend gewährleistet sein, auch wenn die Kleinen mal bei Oma sind. Wenn die finanziellen Mittel knapp sind, kann man Prozesskostenhilfe beantragen. Schade, dass so viele Elternteile es noch immer nicht verstanden haben, dass es für alle das Beste ist, sich zu arrangieren.
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