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Ruhe bewahren und nicht zahlen Typisch für unseriöse Seitenbetreiber sei, dass Nutzer vor dem Herunterladen von vermeintlich kostenlosen Inhalten Adresse, Geburtsdatum oder sogar Bankverbindung angeben sollten, weiß Ruschinzik. Haben die Gauner die Kontonummer, scheuen sie sich auch nicht, Geld abzuheben. Kontoinhaber wehren sich, indem sie widersprechen und die Zahlung von der Bank zurückbuchen lassen. Das ist Bankkunden noch sechs Wochen ab Zugang des meist vierteljährlichen Rechnungsabschlusses möglich. Die Lastschrift zurückgeben ist kostenlos. Eine Begründung ist nicht nötig. Später geht es auch noch, ist aber aufwendiger und muss begründet werden. KSP - Überzogene Mahnung wg Paypalkonto Minus Inkasso. Bei Geldforderungen aus unseriösen Internetangeboten haben bereits mehrere Gerichte zugunsten der Verbraucher entschieden (Amtsgericht Hamm, Az. 17 C 62/08; Landgericht Hanau, Az. 9 O 870/07). Zudem lassen es die Abzocker in aller Regel nicht auf ein streitiges Gerichtsverfahren ankommen. Sie leiten auch meistens kein gerichtliches Mahnverfahren ein und informieren auch nicht die Schufa.
Anwalt Ulrich Stopp, Anwalt der Kanzlei Stopp Pick & Kollegen, bestreitet gegenüber Finanztest, im Jahr 2007 eine Ausweiskopie von Richter erhalten zu haben. Erst 2009 sei eine angekommen. Richter war im Jahr 2007 ins hessische Mainhausen umgezogen. Dort haben ihn die Saarbrücker Anwälte ausfindig gemacht. Die Verwechslung begründet Stopp auch damit, dass ihm die Meldebehörde Mainhausen einen Frank Richter nannte, der mit dem Geburtsdatum des richtigen Schuldners gemeldet sei. Auf Anfrage von Finanztest teilte das Meldeamt mit, dass ein Frank Richter mit diesem Geburtstag in Mainhausen allerdings nicht gemeldet ist. Als sich der Gerichtsvollzieher bei ihm ankündigt, beauftragt Richter den Anwalt Clemens Grade von der Dresdner Kanzlei Peters & Partner. Der stoppt den Spuk, indem er mit einer Vollstreckungsabwehrklage drohte. "Solche Fälle habe ich selten", sagt Grade. Bewertungen zu KSP | Lesen Sie Kundenbewertungen zu ksp.de. Schließlich bläst der Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung bei Richter ab, da "die Personenidentität nicht zweifelsfrei gegeben ist. "
Hallo ich habe gestern eine E-mail bekommen von Ksp anwälten wo drin steht das ich eine Rechnung von 08. 05. 2019 nicht bezahlt habe und jetzz 130€ zahlen muss. Ich bin mir nicht sicher was ich tun soll da ich nicht weiß ob das ne fake Kanzlei ist oder nicht. Zudem kommt mir die Telefonnummer nicht ganz suspekt vor da ich sie grad gegoogelt habe und einige leute von der numer anscheinend eine Sms bekommen haben wo es hieß sie hätten eine rechnung nicht beglichen. kann mir jmd evtl der sich mich Rechtsanwälten auskennt helfen ob diese email überhaupt echt ist? Die Aufstellung der Gebühren erscheint mir ebensfalls nicht ganz richtig Sprichst du von dieser Kanzlei? Normalerweise müssen Firmen Angaben zu ihrer juristischen Personen machen, wie beispielsweise um welche Rechtsform es sich handelt. Du kannst im Handelsregister nachsehen inwiefern beispielsweise dort KSP Rechtsanwälte angemeldet sind. Mahnbescheid von KSP Inkasso -Bezahlen oder ignorieren ? Inkasso. Darüber kannst du ja mal für dich selbst überlegen, ob die Forderung überhaupt für dich selbst existent ist, sprich was fordern die Rechtsanwälte?
01. 2018 ein Paypal Konto angelegt unter dem diesen Transaktion sichtbar wäre. Ich besitze erst seit November ein Konto bei dieser "Firma" (nicht mehr lange)! Als dann nach dem Ende der ersten angeblichen Zahlungsfrist am 25. erneut eine Email der Kanzlei auf meinem Rechner erschien kamen jetzt zu der ursprünglichen Forderung noch Anwahlsgebühren und Auslagenpauschalen hinzu. Erst in dieser Email wurde man konkreter und schlüsselte die ursprüngliche Zahlungsaufforderung in 8, 49 Euro Gebühr seitens Paypal plus 3, 00 Euro für Rückbuchungen auf, was bei der ersten Email nicht geschah. Ich kontaktierte daraufhin meine Rechtsberatung bei der Allianz. Diese rieten mir, die Email erst mal zu ignorieren, denn professionelle Anwaltskanzleien schicken Mahnungen und Zahlungsaufforderungen grundsätzlich immer via Post. Allerdings müsste ich dann reagieren, wenn Post käme. Heute kam die zweite (! ) Forderung dann erstmals per Post. Alleine die Masche der Kanzlei, erst nur eine Email zu verschicken im Zeitalter von Spam und tralala halte ich für fragwürdig.
Nunja, ein Anruf bei Paypal ergab. dass tatsächlich wohl eine Forderung (in Dollar! ) bestünde und damit ein Negativsaldo, das zu tilgen ist. Zudem erklärte man mir hier, dass sich die Forderung nicht auf mein (damals nicht existentes) Konto bezog sondern auf eine Ebay-Transaktion, die über Kreditkarte getätigt wurde und angeblich nicht abgebucht werden konnte. Hier greift nämlich auch Paypal ein, das sollte man wissen! Jedoch wollte man mir weder den Forderer noch das Transaktionsdatum nennen und auch via Ebay konnte ich die Forderung nicht zuweisen! Mir wurde es dann zu bunt und ich gab am Telefon kund, dass ich 1. mein Paypalkonto schließen werde und 2. mein Ebay Konto ebenfalls schließe und sollten wiederum irgendwelche nicht nachvollziehbaren Forderungen der Kanzlei KSP erneut eintreffen, werde ich gerichtliche Schritte nehmen. Da nehme ich die 150 Euro Selbstbeteiligung gerne in Kauf, solchen unseriösen Praktiken das Handwerk zu legen! Ich habe die Rechnung in Höhe von 54, 70 Euro beglichen und zwar mit dem Hinweis "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" da diese Forderung für mich völlig intransparent ist.
Aus dieser Handlung ergebe sich unter anderem ein Schadensersatzanspruch der Mandantin der KSP Kanzlei aus § 97 Abs. 2 UrhG. Was fordern KSP für ihre Mandantin? Der Rechtsvertreter von KSP fordert für die Deutsche Presse Agentur GmbH Zahlung von Schadensersatz in Form einer Lizenzanalogie in Höhe von 350, 00 EUR Erstattung der der Mandantin zur Beweissicherung entstandenen Dokumentationskosten Zahlung von Zinsen Erstattung der angefallenen Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 350, 00 EUR Wie sollte man auf eine solche Abmahnung der Deutschen Presse Agentur GmbH reagieren? Bereits aus der Abmahnung ergibt sich, dass es sich hier nicht um Bagatellforderungen handelt. Die Abmahnung sollte auf keinen Fall ignoriert werden. Von der Erfüllung der Forderungen ohne eine vorhergehende Prüfung der Gründe für die Abmahnung ist ebenfalls abzuraten. Ein direkter Kontakt mit dem Rechtsvertreter von KSP lässt ebenfalls Nachteile erwarten: Ein solches Gespräch zeichnet sich durch ungleiche Machtverhältnisse aus, sodass unüberlegte Äußerungen schnell in einem möglichen gerichtlichen Verfahren nach hinten losgehen können.
Im Minus war das Konto nicht. Allerdings sagt Paypal das ist mein Problem wenn es nicht eingezogen werden kann... Ist halt Lehrgeld. Aber jetzt bei Paypal die kostenpflichtige Hotline anzurufen und dann so ne Flasche dranzuhaben und am Ende noch mit KSP diskutieren... Es gibt ja keine Stelle die einem da wirklich kompetent rechtlich zur Seite steht. Ausser man ist Rechtschutzversichert... #99.. Ist halt Lehrgeld. Aber jetzt bei Paypal die kostenpflichtige Hotline anzurufen und dann so ne Flasche dranzuhaben und am Ende noch mit KSP diskutieren...... Du scheinst tatsächlich genau zu den Leuten zu gehören, die KSP als Zielgruppe ausgemacht hat.. #100 LosDosos sag mir doch bitte einfach an wen ich mich wenden soll. Paypal oder KSP? Selbst wenn ich jetzt mit dem Link von oneOeight sehe das die Gebühren viel zu hoch sind, an wen soll ich mich damit wenden?