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Das Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz enthält die ergänzenden Normen des Landes zum Tiergesundheitsgesetz sowie die wesentlichen Regelungen zur Errichtung und Aufgabenbeschreibung der Tierseuchenkasse. Hessisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz (PDF)
Teil 1 1. Abschnitt § 1 Aufbau der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit § 2 Oberste Dienstaufsichtsbehörde § 3 Vertrauensleute § 4 Normenkontrollverfahren § 5 Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs im ersten Rechtszug § 6 Großer Senat beim Verwaltungsgerichtshof § 6a Amtstracht, Neutralität 2.
Die Beklagte beantragt, die Klage abzuweisen. Sie tritt der Auffassung des Klägers entgegen, dass eine sachliche Bearbeitung des Widerspruchs vor der Sitzung des Anhörungsausschusses nicht stattgefunden habe. Verwaltungsgerichtsordnung – Wikipedia. Eine solche sei vielmehr vor der Sitzung des Anhörungsausschusses erforderlich, um gegebenenfalls in der Sitzung eine gütliche Einigung herbeiführen zu können. Eine Vorbereitung des Anhörungstermins habe wegen der jeweils kurzfristigen Absagen der Bevollmächtigten des Klägers auch nicht vermieden werden können. Sinn und Zweck der Gebührenfreiheit vor Beginn der sachlichen Bearbeitung der Angelegenheit liege darin, den Widerspruchsführer Gelegenheit zu geben, zwar fristwahrend Widerspruch einzulegen, diesen aber nach angemessener Überlegenszeit auch kostenfrei wieder zurücknehmen zu können. Dem Kläger habe eine angemessene Zeit für diese Überlegung zur Verfügung gestanden und die Beklagte habe nicht mit ungewöhnlicher Eile mit der sachlichen Bearbeitung des Widerspruchs begonnen. Die Behördenunterlagen waren dem Verfahren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
(4) 1 Die Reihenfolge, in der die Beisitzer zu den Sitzungen des Ausschusses hinzuzuziehen sind, wird von dem Landrat oder dem Bürgermeister vor Beginn des Kalenderjahres bestimmt. 2 Im Falle der unvorhergesehenen Verhinderung eines Beisitzers kann der Vorsitzende von der Reihenfolge abweichen. (6) Die Beisitzer sind nach Ablauf ihrer Wahlzeit (Abs. 2 Satz 1) zu den Sitzungen des Ausschusses heranzuziehen, bis ihre Nachfolger gewählt sind. Saarländisches Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO). (7) Das Amt eines Beisitzers kann abgelehnt oder niedergelegt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. (8) 1 Der Beisitzer darf die Kenntnis von Angelegenheiten, über die er verschwiegen zu sein hat, nicht unbefugt verwerten. 2 Dies gilt auch dann, wenn er nicht mehr Beisitzer ist.