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Es umfasst alle zum Nachlass gehörenden beweglichen und unbeweglichen Sache, z. B. Barvermögen, Kapitalvermögen, Forderungen (Aktiva) und Verbindlichkeiten (Passiva). In welchem Umfang über diese Dinge Auskunft zu geben ist, hängt jedoch wiederum davon ab, welche Fallkonstellation vorliegt. Bei Pflichtteilsansprüchen muss umfassend Auskunft gegeben werden. Das Nachlassverzeichnis muss also alle Vermögenswerte (Aktiva) und alle Verbindlichkeiten (Passiva) enthalten, die zum Zeitpunkt des Erbfalles noch bestanden. Gleiches gilt bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung. In allen anderen Fällen genügt es, Auskunft über die Aktiva zu geben. 3. Wie muss ein solches Nachlassverzeichnis aussehen? Eines vorweg: Ein gesetzlich vorgeschriebenes Muster oder gar ein Formular gibt es für ein Nachlassverzeichnis nicht. Nachlassverzeichnis muster kostenlos 2019. Es muss lediglich so gestaltet sein, dass sich der Berechtigte ohne weiteres ein Bild von dem Bestand des Nachlasses machen kann. Das Nachlassverzeichnis wird daher aufgebaut wie eine Bilanz.
Erbrecht und Pflichtteilsrecht Nachlassverzeichnis Nachlassverzeichnis (Auskunft an den Pflichtteilsberechtigten) Pflichtteilsberechtigte haben häufig keine genauen Kenntnisse über die wirtschaftlichen Verhältnisse, in denen der Erblasser lebte. Sie kennen den Bestand und den Wert des Nachlasses sowie die vom Erblasser zu Lebenszeiten getätigten Zuwendungen nicht. Rechtsanwalt Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen - Chemnitz - Formulare für Eigentümer und Vermieter - Erbrecht und Pflichtteilsrecht - Nachlassverzeichnis. Pflichtteilsberechtigte sind demnach auf die Angaben des Erben angewiesen, um überhaupt ihre Zahlungsansprüche beziffern zu können. Das Gesetz sieht deshalb einen Auskunftsanspruch und einen selbständigen Wertermittlungsanspruch gegen die Erben vor. Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten geht sehr weit. Von den Erben kann die Vorlage eines Bestandsverzeichnisses über den (pflichtteilsrelevanten) Bestand des zur Zeit des Erbfalles tatsächlich vorhandenen Nachlasses verlangt werden. Wertangaben zu den einzelnen Gegenständen sind nicht erforderlich, aber häufig für den Erben sinnvoll, um die Auseinandersetzung schneller gütlich beizulegen.
Dagegen wird der bzw. die Erben meist prüfen müssen, ob und in welchem Umfang tatsächlich Auskünfte erteilt werden müssen. Für beide Parteien lohnt sich eine anwaltliche Begleitung, um wirksam die eigenen Rechte durchsetzen zu können. Unsere Kanzlei, die über eine langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung und der Abwehr von Pflichtteilsansprüchen verfügt, berät Sie gerne in erbrechtlichen Angelegenheiten. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Zustellung von Schreiben sowie zur Handhabung der Muster. Rechtsanwalt Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen Dateien zum Download (94. Nachlassverzeichnis Erbfall |Vorlage zum Download. 19 KB)