Kleine Sektflaschen Hochzeit
Bewertung zu Häußler Jan Rechtsanwalt zweifuerdrei 03. 09. 2013 via golocal 5. 0 Netter Kerl! Als Inhaber kommentieren Problem melden Gefällt mir Kommentieren
Hallo, den folgenden Text schicke ich mit der Bitte um Veröffentlichung. Anbei zwei Tabellen im Format staroffice und Excel, die gerne mit veröffentlicht werden können: Erstattung von Renovierungskosten Die Notwendigkeit der Wohnungsrenovierung besteht bei mietvertraglicher Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen und bei dem Bezug einer Wohnung, um die Bewohnbarkeit der Wohnung herzustellen. Die Kosten, die dem Alg2-Empfänger hierbei entstehen, muss die Arge tragen. Denn diese Kosten gehören zu den Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 16. 12. 08, B 4 AS 49/07 R). Zu übernehmen sind die Kosten, soweit sie tatsächlich entstanden und angemessen sind. Die Angemessenheit ist als unbestimmter Rechtsbegriff auslegungsfähig. Das BSG ( a. a. Rechtsanwalt Jan Häußler: Erstattung von Renovierungskosten | Erwerbslosenforum Deutschland (Forum). O. ) sieht Renovierungen als angemessen an, die zur Herstellung des Standards einer Wohnung im unteren Wohnungssegment erforderlich sind. Wie der örtliche Standard ist und welche Kosten hierfür aufgewendet werden müssen, ist eine Tatsachenfrage, die von dem Gericht zweckmäßiger Weise durch ein Sachverständigengutachten zu klären ist.
Je nach der Art des Gewerkes entstehen für Tapezierarbeiten (38, 29 Euro), Streicharbeiten (29, 20 Euro) und/oder Lackierarbeiten (17, 98 Euro) Kosten für Werkzeug und Hilfsmittel, die unabhängig von der zu renovierenden Fläche sind. Letztlich kommen Materialkosten hinzu, die flächen- bzw. stückzahlabhängig sind. 1. Deckanstrich bis 30 qm (6, 99 Euro) + 0, 15 Euro pro zusätzlichem qm 2. Wandanstrich bis 30 qm (13, 98 Euro) + 0, 60 Euro pro zusätzlichem qm 3. Raufasertapete m. Kleister und Anstreichmittel bis 30 qm (107, 15 Euro) + 3, 37 Euro pro zusätzlichem qm 4. Rechtsanwalt jan häußler en. Dekortapete mit Kleister bis 30 qm (75, 31 Euro) + 2, 43 Euro pro zusätzlichem qm 5. Türanstrich für die ersten 3 Türen (15, 31 Euro) + 7, 66 Euro pro weiterer Tür 6. Heizkörperanstrich für die ersten 3 Heizkörper (14, 98 Euro) + 7, 49 Euro pro weiterem Heizkörper 7. Abdeckarbeiten bis 30 qm (10, 53 Euro) + 0, 65 Euro pro zusätzlichem qm Die Materialkosten für 2., 3. und 4. erhöhen sich dabei bei Raumhöhen ab 2, 71 m um 12, 5%, ab 2, 91 m um 22% und ab 3, 21 m um 30%.
Hierbei bietet es die Prozessordnung an, ein bereits existierendes Sachverständigengutachten aus einem anderen Verfahren zu diesem Sachverhalt in dem aktuellen Verfahren zu verwerten (§§ 118 SGG, 411a ZPO). Ein solches gerichtliches Gutachten des von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Maler- und Lackiererhandwerk Michael Huschens vom 04. 09 soll hier besprochen werden. Es wurde durch das Sozialgericht Duisburg in dem Verfahren S 27 AS 502/08 eingeholt. Zu beantworten war die Beweisfrage, welche Kosten bei einer Renovierung bzw. Schönheitsreparatur entstehen, die in Selbsthilfe von dem Bewohner durchgeführt wird. Abgedeckt werden sollten typische Leistungen: Tapeten oder Farben für Wand- und Deckenfläche einschließlich erforderlichen Zusatzmaterials z. B. Farbrollen, Pinsel, Kleister, Schutzabdeckung und Lacke für Heizkörper- und Türanstrich. Rechtsanwalt jan häußler images. Der Gutachter hat aus dem Durchschnittspreis der von ihm als notwendig erachteten Mittel bei Baumärkten (Bauhaus, Obi, Toom) eine Matrix erstellt, die für variable Flächengrößen bzw. Anzahl von Türen und Heizkörpern jeweils angemessene Kosten errechnet: Für jeden Renovierung entstehen Grundkosten zum Transport des Materials von 8, 00 Euro.