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Gelbe Säcke (Foto: Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz) Mainz – Damit der Entsorgungsbetrieb das reibungslose Einsammeln der Gelben Säcke im Stadtteil Lerchenberg gewährleisten kann, bittet er die BürgerInnen um Mithilfe, denn nur richtig an der Straße bereitgestellte Gelbe Säcke können mitgenommen werden. Die Gelben Säcke werden alle 14 Tage abgeholt, auf dem Lerchenberg ist dies immer freitags in den ungeraden Kalenderwochen. Die Zwischenlagerung von Gelben Säcken in den Müllgaragen ist zur Vorbeugung von Rattenbefall grundsätzlich nicht erlaubt. Die Säcke können hier von Ratten, Mäusen und anderen Tieren beschädigt werden, dann nicht mehr sauber eingesammelt werden und locken weitere gesundheitsgefährdende Lästlinge wie Fliegen, Wespen, Tauben und Krähen an. Letztendlich behindern die Säcke in den Müllgaragen oft auch den freien Zugang zu den Abfallgefäßen. Gelbe säcke mainz abholung retoure. Gelbe Säcke müssen daher bis zum Sammeltermin im Haus aufbewahrt werden und sind am Abholtag bis spätestens 06:00 Uhr, frühestens jedoch am Vorabend ab 18:00 Uhr, gut sichtbar am anfahrbaren Straßenrand bereitzustellen.
Die Stadt Mainz ist einstweilen nicht berechtigt, die Entsorgung des Verpackungsmülls per einseitiger Anordnung vom Einsammeln gelber Säcke auf die Abholung gelber Tonnen im Vollservice (Abholung vom und Zurückbringen zum Standplatz auf dem Grundstück) umzustellen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren auf den Antrag eines Betreibers für die Sammlung und Verwertung von Verpackungsmüll entschieden. Es hat zur Begründung ausgeführt: Zwar erlaube das Verpackungsgesetz den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, den für die Erfassung und Verwertung von Verpackungsmüll zuständigen Systembetreibern mittels einer Rahmenvorgabe vorzuschreiben, diese Abfälle in einem Holsystem mit Müllbehältern zu erfassen. Die gelbe Tonne im Vollservice | Rechtslupe. Ob die Rahmenermächtigung auch die weitere Ausgestaltung des Systems im Sinne eines Vollservice erlaube oder ob diese Detailregelung der zwischen den Systembetreibern und der Kommune abzuschließenden Abstimmungsvereinbarung vorbehalten sei, sei indes offen.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz verweist darauf, dass in zur Zeit bundesweit geführten vergleichbaren Verfahren die ergangenen Entscheidungen bislang sämtlich zugunsten der Systembetreiber ausgegangen seien. Verzögerung bei Leerung der Papiertonnen & Abholung der Gelben Säcke in Bayerisch Gmain - Landratsamt BGL. Daher sei es nach Meinung des Oberverwaltungsgerichts vor diesem Hintergrund sachgerecht, die sofortige Vollziehung der Rahmenvorgabe einstweilen auszusetzen. Außerdem habe die Stadt nicht hinreichend dargetan, warum die Umstellung auf das von ihr favorisierte System nicht erst nach einer entsprechenden Klärung im Hauptsacheverfahren eingeführt werden könne, falls nicht zuvor eine dahingehende Abstimmungsvereinbarung getroffen werde. Weiterhin wird erklärt, dass entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts die sofortige Vollziehung der Rahmenvorgabe auch in vollem Umfang auszusetzen gewesen sei, weil es sich hierbei um eine einheitliche Ermessensentscheidung handele und die Stadt in ihrem Bescheid selbst für den Fall eines Abholsystems mit Bereitstellung der gelben Tonnen im Verkehrsraum auf Verkehrsbeeinträchtigungen hingewiesen habe.
Die in den zur Zeit bundesweit geführten vergleichbaren Verfahren bislang ergangenen Entscheidungen seien sämtlich zugunsten der Systembetreiber ausgegangen. Vor diesem Hintergrund sei es sachgerecht, die sofortige Vollziehung der Rahmenvorgabe einstweilen auszusetzen. Die Stadt habe nicht hinreichend dargetan, warum die Umstellung auf das von ihr favorisierte System nicht erst nach einer entsprechenden Klärung im Hauptsacheverfahren eingeführt werden könne, falls nicht zuvor eine dahingehende Abstimmungsvereinbarung getroffen werde. Entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts sei die sofortige Vollziehung der Rahmenvorgabe auch in vollem Umfang auszusetzen gewesen, weil es sich hierbei um eine einheitliche Ermessensentscheidung handele und die Stadt in ihrem Bescheid selbst für den Fall eines Abholsystems mit Bereitstellung der gelben Tonnen im Verkehrsraum auf Verkehrsbeeinträchtigungen hingewiesen habe. Aktenzeichen: 8 B 10979/, Beschluss vom 10. Gelbe säcke mainz abholung v. September 2020
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. September 2020 – 8 B 10979/
Offen bleibe allerdings die Frage, ob die Gelben Tonnen – wie die Restmülltonnen – künftig im Wege des Vollservice geleert oder ob sie zur Leerung durch die Bürger bereitgestellt werden müssten. Dies könne nicht bereits durch den Entsorgungsträger (die Stadt Mainz) im Wege der Rahmenvorgabe bestimmt werden, sondern bleibe – wie weitere Modalitäten – der vom Gesetz vorgegebenen, noch zu treffenden Abstimmungsvereinbarung zwischen Entsorgungsträger und den Rücknahmesystemen vorbehalten.
Sie befinden sich hier: Start Sulzbach a. Main Aktuell Aktuelle Meldungen Abholung der Gelben Säcke (Änderung) 13. 01. 2021 Informationen zur Abholung der Gelben Säcke. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, aufgrund der häufigen Beschwerden bzgl. der Abholung der Gelben Säcke, haben wir mit dem Landratsamt nach einer Lösung gesucht, damit auch alle Säcke am Abholtag mitgenommen werden können. Jedoch musste das Landratsamt einen separaten Abholtag für Sulzbach bzw. Gemeinde ERZHAUSEN. Soden und Dornau festlegen. Folgende Änderung ist ab dem 01. 2021 zu beachten: Die Gelben Säcke werden in Sulzbach weiterhin dienstags abgeholt, in den Ortsteilen Soden und Dornau jedoch freitags (ausgenommen Feiertagsverschiebung). Wegen der abweichenden Abfuhrzeiten in den jeweiligen Ortsteilen, weisen wir darauf hin, dass es nun keinen einheitlichen Abfuhrkalender mehr gibt, der im Amtsblatt veröffentlicht werden kann. Die Kalender können im Rathaus, Haupteingang (Hauptstraße) zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Natürlich steht Ihnen der Abfallkalender auch weiterhin digital auf unserer Homepage, unter der Rubrik Rathaus & Bürgerservice auf der rechten Seite zur Verfügung.