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Bestimmung der ortsblichen Vergleichsmiete durch Einholung eines Sachverstndigengutachtens bei Vorliegen eines Mietspiegels BGH 8. Zivilsenat, Urteil vom 28. 04. 2021 - VIII ZR 22/20 Der BGH beschäftigt sich mit dem o. g. Urteil erneut mit der Frage, ob der Mietspiegel ein taugliches Begründungsmittel zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete gewesen ist. Der Fall handelte – wieder einmal – in Berlin. Börstinghaus (NJW 2015, 3200) hat dies einmal als Berliner "Mietspiegel-Quiz" bezeichnet. Leitsätze 1. Die Gerichte sind grundsätzlich auch dann berechtigt, zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete ein von der beweisbelasteten Partei angebotenes Sachverständigengutachten einzuholen, wenn ein Mietspiegel vorliegt, der tabellarisch Mietspannen ausweist und zusätzlich eine Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung enthält. Das gilt bei solchen Mietspiegeln nicht nur in den Fällen, in denen zwischen den Parteien Streit über die Voraussetzungen für das Eingreifen bzw. Homepage des Rechtsanwalts Thomas Frohnecke - Rechtsanwalt Thomas Frohnecke. die Reichweite einer dem Mietspiegel gegebenenfalls zukommenden Vermutungs- oder Indizwirkung herrscht, sondern unabhängig davon in der Regel auch dann, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete unstreitig innerhalb der für das einschlägige Mietspiegelfeld ausgewiesenen Spanne liegt und deshalb lediglich die Einordnung der konkreten Einzelvergleichsmiete in diese Spanne einer Klärung bedarf (im Anschluss an Senatsurt.
Raphael Thomas berät und vertritt Startups und etablierte Unternehmen sowohl in allen Fragen rund um Gründung und Wachstum als auch in allen juristischen Herausforderungen, die das operative Geschäft mit sich bringt: im Wettbewerbsrecht, im Online-Recht, im Marken- und Urheberrecht sowie im Presse- und Persönlichkeitsrecht. Viele der bekanntesten und erfolgreichsten Startups in Deutschland vertrauen seit Jahren seinem Rat. Bis zur Gründung unserer Kanzlei im Jahr 2009 arbeitete Raphael Thomas viele Jahre für einen öffentlich-rechtlichen Fernsehsender als Redakteur und Aufnahmeleiter, veranstaltete erfolgreich Gastspiele bekannter deutscher Orchester in Asien und beriet Vereine und Verbände der Fußballbundesliga im Bereich der Asienvermarktung. DBM Legal | Rechtsanwälte und Notar in Berlin | Rechtsanwalt Thomas Zahn LL.M. – Arbeitsrecht, englisches Arbeitsrecht, europäisches Arbeitsrecht. Anschließend war Raphael Thomas als Rechtsanwalt für die IP-Kanzlei HERTIN in Berlin tätig.
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