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Sehr geehrter Fragesteller, Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten: Die festen Pfändungsfreigrenzen nach der Tabelle zu § 850c ZPO gelten nur für Arbeitnehmer. Der Grund liegt darin begründet, dass Einkünfte von Selbständigen mit Arbeitseinkommen nicht vergleichbar sind. Der Selbständige hat Betriebskosten, muss seine Versicherungsbeiträge in voller Höhe selbst zahlen und zahlt andere Steuern als ein Arbeitnehmer. Für Selbständige mit wechselnden Einkünften von unterschiedlichen Auftraggebern bestimmt § 850 i Abs. Die Forderungspfändung ist gerade für Selbstständige sehr unangenehm.. 1 ZPO: "Werden nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste, oder Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, gepfändet, so hat das Gericht auf Antrag dem Schuldner während eines angemessenen Zeitraums so viel zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Einkommen aus laufendem Arbeits- oder Dienstlohn bestünde. Bei der Entscheidung sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, insbesondere seine sonstigen Verdienstmöglichkeiten frei zu würdigen.
Dort heißt es: "Es wird … klargestellt, dass sich durch die Vorschrift nicht der monatliche pfändungsfreie Betrag des Schuldners erhöht. Vielmehr bezieht sich der Pfändungsschutz ausschließlich auf die angesparten – aus den pfändungsfreien Mitteln des Schuldners stammenden – Beträge". Praktisch bedeutet das: Im Falle einer Pfändung werden Selbstständige vielfach kaum in der Lage sein, die laufenden Beiträge zu bedienen. Doch immerhin kann das Deckungskapital geschützt sein. Vollstreckungspraxis | Ansprüche bei Selbstständigen richtig pfänden. Ist das Deckungskapital immer geschützt? Nein. Normale Kapitallebensversicherungen und Rentenversicherungen können jederzeit gekündigt und zu Geld gemacht werden oder über ein so genanntes Policendarlehen beliehen werden. Genau das muss ausgeschlossen werden, damit für die Versicherung der Pfändungsschutz bei Altersrenten gilt. Welche Voraussetzungen müssen für den Pfändungsschutz erfüllt sein? Ein Pfändungsschutz gilt für private Rentenversicherungen, Bankspar- und Investmentfondssparpläne immer dann, wenn folgende fünf Voraussetzungen erfüllt sind: Die Leistung muss lebenslang gezahlt werden, darf also nicht auf einen Schlag gezahlt werden.
Für die Kosten der Umwandlung muss dann allerdings auch der Versicherungsnehmer aufkommen. 4. Fazit Für selbständige Handelsvertreter sollte die neue gesetzliche Regelung zumindest Anlass sein, Form und Umfang der eigenen Altersvorsorge kritisch zu überprüfen. Pfändungsschutz der Altersvorsorge bei Selbstständigen - Rechtstipp. Wer sich bereits für einen oder mehrere Lebensversicherungsverträge entschieden hat, sollte darüber hinaus mit dem Versicherer klären, inwieweit die bestehenden Vorsorgeverträge die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, die Verträge gegebenenfalls angepasst werden können und was dies den Handelsvertreter kostet. Pfändungsschutz für Beiträge und Renten sichert dem Handelsvertreter im Alter zumindest ein Existenzminimum.
Es handelt sich dann um sog. Masseverbindlichkeiten, für deren Begleichung aus der Masse der Verwalter verantwortlich ist. Er muss diese Kosten also aus den Einnahmen bezahlen, die gepfändet sind (und nicht Sie aus dem unpfändbaren Teil des Einkommens). Ist ihm dieses Risiko zu hoch, oder hält er die Einnahmen für zu niedrig, steht es ihm frei, die Tätigkeit freizugeben. Bei einem monatlichen Umsatz von 12. 000, 00 € bei 15% BK könnte der nach §§ 35 Abs. 2 InsO abzuführende Betrag dann aber viel niedriger sein als der pfändbare Gewinn aus nicht freigegebener Tätigkeit. Wenn sich der Verealter weigern sollte, die BK aus den gepfändeten Einkünften zu bezahlen, er die selbständige Tätigkeit nicht freigibt und Ihnen eine Fortführung der selbständigen Tätigkeit dadurch unmöglich macht, ist der Verwalter gegenüber Ihnen und den Gläubigern wegen der entgangenen Einnahmen schadenersatzpflichtig, wenn Sie im Anschluss an die Aufgabe der selbständigen kein gleich hohes Einkommen erzielen können.
Renten- und Lebensversicherungen sind leicht zu schützen. Alle Informationen finden Sie unter Pfändungsschutz Altersvorsorge.
Hierfür ist es notwendig, zunächst einmal die aktuellen Kosten für den Lebensunterhalt zu ermitteln. Das heißt, dass die Mietzahlungen, evtl. die Unterhaltsansprüche und die weiteren Kosten aufgeschlüsselt werden müssen. In manchen Fällen steht auch ein Mehrbedarf zu, weil eine Schwangerschaft vorliegt oder aufgrund einer schweren Erkrankung auf eine ganz besondere Ernährung zu achten ist. Dieser Mehrbedarf muss bei der Berechnung zum Lebensunterhalt und natürlich in der Bedarfsbescheinigung ebenfalls berücksichtigt werden. Zeigt sich nach der Bedarfsberechnung, dass der Bedarf für den Lebensunterhalt höher ist als die Pfändungsfreigrenze der Pfändungstabelle, kann ein Antrag auf Anhebung selbiger zur Sicherung der Existenz gestellt werden. Der Antrag wird direkt beim Gericht gestellt. Ziel ist es, den Lebensunterhalt aus dem Einkommen, das nach der Pfändung verbleibt, selbst bestreiten zu können. Dem Antrag auf Anhebung der Pfändungsfreigrenze müssen neben einer sozialhilferechtlichen Bedarfsbescheinigung auch noch die Kopien der Pfändungsbeschlüsse und die Kopien der Überweisungsbeschlüsse sowie die Kopien der wichtigsten Ausgaben wie Miete oder Versicherungen beigelegt werden.