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Mit dieser neuen Klausel könne man gut leben, schließlich habe man in Baden-Württemberg bereits wissenschaftlich belegen können, dass sich die Hausarztverträge auch wirtschaftlich rechnen. Zudem habe man für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit nun auch mehr Zeit als bisher. Denn die Politik hat erkannt, dass es bisweilen kaum möglich ist, die Wirtschaftlichkeit eines Vertrags bereits zu Beginn von dessen Laufzeit realistisch zu belegen. Kündigungsfrist von Ärzten: wie Sie schnellstmöglich den Tarifvertrag kündigen (TV-Ärzte/VKA/TVöD) | Ärzteglück - Ärztevermittlung für Deutschland, Österreich und die Schweiz. Mit der aktuellen Gesetzesänderung wird nun geregelt, dass die Kassen die Einhaltung der noch zu vereinbarenden Wirtschaftlichkeitskriterien nun erst vier Jahre nach Wirksamwerden des Vertrags gegenüber der Aufsichtsbehörde nachweisen müssen. Dieser Zeitraum werde für eine seriöse Beurteilung auch benötigt, so Weigeldt. Jetzt müsse man sich daran machen, die Verhandlungen mit den Krankenkassen zügig voranzubringen, damit die Versicherten in ganz Deutschland die Wahlmöglichkeit einer Hausarztzentrierten Versorgung erhalten. Auch der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbands, Dr. Dieter Geis, erwartet nun einen Schub für die Weiterentwicklung der HzV.
Des weiteren ist Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt, durch den regelmässigen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen im Qualitätszirkel über alle positiven und negativen Besonderheiten der Spezialisten informiert. Ein reibungsloser und schneller Behandlungspfad ist somit garantiert. Wenden Sie sich zuerst immer an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt, wenn Sie gesundheitliche Probleme haben oder einen Unfall hatten. Bei Bedarf werden Sie an einen Spezialisten oder in ein Spital überwiesen, wo auch die weiteren Behandlungen bestens koordiniert werden. Bitte wenden Sie sich im Notfall immer zuerst an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt. Bei nicht Erreichbarkeit können Sie sich auch an einen Notfallarzt oder an ein Spital wenden. In sehr bedrohlichen Situationen dürfen Sie selbstverständlich jederzeit einen Notfalldienst in Anspruch nehmen. Alle Notfallbehandlungen bei anderen Ärzten oder in Spitälern müssen Sie so rasch als möglich Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt melden. Wenn Sie nach einem Notfall weitere medizinische Behandlung brauchen, so wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.
Wenn ich etwas tun kann, um meine Hausärztin zu unterstützen, bei der ich fast 25 Jahre in Behandlung bin, dann mache ich das gerne. So dachte ich bis vor kurzem. Deshalb habe ich auch nicht gezögert, den Hausarztvertrag zu unterschreiben, den mir ihre Praxis vor einigen Jahren vorgelegt hat. Darin stimme ich zu, immer erst zum Hausarzt zu gehen und mich von dort zu anderen (Fach-) Ärzten überweisen zu lassen. Für mich hatte das den Vorteil, dass meine Hausärztin immer den Bericht des Facharztes bekommen hat und genau wusste, was dort untersucht und diagnostiziert worden war. Einige der Fachärzte, wie z. B. aktuell der Orthopäde, hat nie so einen Bericht geschrieben, das habe ich aber erst auf Nachfrage erfahren. Das finde ich nicht in Ordnung, denn wenn die Vereinbarung nicht eingehalten wird, kann das böse gesundheitliche Folgen haben. Als Beispiel nenne ich die Verordnung von Medikamenten, die bestimmte Nebenwirkungen haben und die für die Hausärztin wichtig zu wissen wären. In diesem Jahr 2015 habe ich seit Beginn eine gewisse Verschreibungs-Sperre bei meiner Hausärztin festgestellt.