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Die regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten bzw. die Erstunterweisung neuer Mitarbeiter ist gem. §12 ArbSchG für alle Arbeitgeber verpflichtend durchzuführen. Sie dient der Sicherheit sowie dem betrieblichen Gesundheitsschutz. Gerade der ersten Unterweisung kommt eine besondere Rolle zu, da das Unfallrisiko zu Beginn besonders hoch ist. Statistiken belegen, dass es gerade in den ersten Jahren der Betriebszugehörigkeit vermehrt zu Arbeitsunfällen kommt. Dies liegt u. a. daran, dass Beschäftigte die Umfeldrisiken des Arbeitsplatzes noch nicht ausreichend kennen und die geltenden Regeln sowie Vorschriften erst noch verinnerlichen müssen. Erstunterweisungen erfolgen nicht nur bei neuen Mitarbeitern sondern ebenfalls bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder der Aufnahme einer neuen Tätigkeit des Beschäftigten im Betrieb. Die Erstunterweisung kann arbeitsplatzspezifisch adaptiert werden. Die Verantwortung für die Durchführung von Unterweisungen liegt beim Arbeitgeber, kann jedoch delegiert werden.
Azubis und Neulinge kennen die arbeitsplatzspezifischen Besonderheiten nicht und müssen daher besonders intensiv auf ihre Tätigkeit vorbereitet und unterwiesen werden. Darum ist die Erstunterweisung entsprechend wichtig für jeden neuen Mitarbeiter. Sie kann die Risiken, denen neue Mitarbeiter im Arbeitsalltag begegnen können, zusammenzufassen, macht ihnen Gesundheitsgefahren bewusst, fördert gesundheitsschonendes Verhalten, vermittelt Verhaltensregeln und betriebliche Vorgaben im Gefahrenfall. Zusammenfassend schafft sie eine Grundlage dafür, dass sich alle Beschäftigten sicherheitsgerecht und gesundheitsbewusst verhalten und dadurch helfen Unfälle zu vermeiden. Die Sicherheit neuer Mitarbeiter im Blick behalten Weil sie von Unfällen besonders betroffen sind, kann es für die Fachkraft für Arbeitssicherheit sinnvoll sein, immer auf dem Laufenden zu bleiben, was neue Mitarbeiter anbelangt. Bei den jährlich regelmäßig startenden Auszubildenden stellt das sicherlich kein Problem dar. Bei neu anfangenden Leiharbeitnehmern oder Aushilfskräften kann das – je nach Größe des Betriebs und den vorhandenen Struktzren – schon schwieriger werden.
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Zusammenfassung Neue Mitarbeiter erleiden öfter Arbeitsunfälle als andere, weil sie viele Gefahren an ihrem neuen Arbeitsplatz noch nicht kennen. Darum muss der Arbeitgeber neue Mitarbeiter vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im Rahmen einer Erstunterweisung speziell schulen. Die Erstunterweisung ist nicht nur Pflicht, sondern auch die Chance, die Einstellung der neuen Mitarbeiter zu ihren Vorgesetzten und zu ihrer Arbeit positiv zu beeinflussen. 1 Inhalte der Erstunterweisung Die Erstunterweisung umfasst allgemeine Informationen für alle Mitarbeiter sowie spezielle Kenntnisse für bestimmte Arbeitsplätze. Dazu gehören: Zugang zum Arbeitsplatz, Lage von Sanitärräumen, Teeküche, Kantine, Verbandkasten (nächstliegender) und Ruheraum, Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter, Standort Feuerlöscher, Flucht- und Rettungswege, Notausgänge, Verhalten im Notfall, Meldungen bei Störungen, Verhalten im Brandfall, Zeiterfassung, Betriebsrat, Verhalten bei Arbeitsverhinderung. 2 Wer vermittelt die Informationen?
Ablauf der Erstunterweisung Bei der Durchführung der Erstunterweisung können Sie sich von allgemeinen Informationen über den Betrieb zu arbeitsplatzbezogenen Themen vorarbeiten. Als Ablauf hat sich folgendes Vorgehen bewährt: Stellen Sie den neuen Mitarbeitern die wichtigsten Räumlichkeiten auf einem Rundgang durch den Betrieb vor. Machen Sie dabei insbesondere auch auf Flucht- und Rettungswege, Feuerlöscheinrichtungen und Verbandkästen aufmerksam. Erläutern Sie, warum Arbeits- und Gesundheitsschutz so wichtig sind und welche Rolle dabei den Beschäftigten zukommt. Stellen Sie die Ansprechpartner für sicherheitsrelevante Fragestellungen vor (Ersthelfer, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt). Unterweisen Sie die Mitarbeiter zu arbeitsplatzbezogenen Regelungen. Erklären Sie den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln in anschaulichen Praxisübungen. Lassen Sie Raum für Rückfragen, falls noch Unklarheiten bestehen. Stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter die Unterweisungsinhalte verstanden haben und überprüfen Sie in der Folge, ob diese sich an die vorhandenen Gebots- und Verbotsregeln halten.
B. in der Werkstatt. Die neuen Mitarbeiter müssen Kenntnisse erlangen über die sichere Handhabung aller von ihnen zu benutzenden Arbeitsmittel. Typische Inhalte für ein produzierendes Unternehmen sind z. B. Gefahren durch Maschinen oder Werkstoffe und Persönliche Schutzausrüstungen, die deshalb benutzt werden müssen. Die Unterweisung sollte möglichst anschaulich, eindeutig erlebbar und nachvollziehbar sein. Der Mensch behält nur 30% von dem, was er hört, aber 90% von dem, was er selbst tut! Aus diesem Grund geht es nicht nur um die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, sondern um die Umsetzung durch die Mitarbeiter. Je unsichtbarer die Gefahren sind (z. B. Bildschirmarbeit), desto wichtiger ist es, die "Neulinge" wirklich zu erreichen und zu Verhaltensänderungen zu bewegen. 4 Praktische Durchführung Die Einweisung beginnt mit dem Zeigen, Erklären, eigenen Ausführen und Klären von Fragen. Vormachen der einzelnen Arbeitsschritte durch den Einweisenden, jeweils verbunden mit den zugehörigen Arbeitsschutzhinweisen.