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Ergo: Du brauchst ja auch einen Plan. Das Bauamt der Gemeinde muss Dir also sagen, was genau Sie zur "bebauten Fläche" rechnen. Aber in NÖ zählen Garagen, Carports... ebenfalls dazu. Geräteschuppen ist die Frage: Mit Fundament oder ohne? Wie gesagt: Fragen bei der Gemeinde kostet nichts..... Kreuzenstein hat Recht, der Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz ist in eurem Fall der massgebliche Ansprechpartner. RIS - Bebauungsdichteverordnung 1993 - Landesrecht konsolidiert Steiermark, Fassung vom 08.05.2022. Ich kann´s zwar nicht mit Sicherheit sagen, aber ich nehme an, dass auch alle Nebengebäude zur bebauten Fläche zählen, Garage sowieso. Bei uns wurde bei der Vorberechnung für die Kanalanschlussgebühr auch die verbaute Fläche herangezogen, und da war die Garage inkludiert. Die ist bei uns direkt angebaut und auch in Ziegelmassivbauweise. Aufpassen: Nicht von der Wohnfläche ausgehen!!! Bei 130 m2 Wohnfläche ergibt sich bei einem Aussenwandaufbau von 45cm locker eine bebaute Fläche von 150 m2 und mehr, je nach Bauform! Da bleiben dann für die Garage keine 40 m2 mehr (Wandaufbau wieder abziehen!
). Gruss mikee ich kenn die bauordnung für burgenland nicht. es gibt aber auch die möglichkeit nur einen teil zu unterkellnern. war früher sehr gängig...... Meines wissens wird für die bebaute fläche immer die außenmaße vom haus, carport etc. angenommen. Dabei ist es aber egal ob du einen keller baust oder nicht. Und bebaute fläche ist alles was mit fundament ist. Punktfundament ist aber ausgenommen. So wars bei mir in der stmk. Häufung von Fehlinformationen...... @kreuzenstein Wenn ich mich nicht täusche, gibt es im Burgenland keine Landesbauordnung. Das Bauamt der Gemeinde muss Dir also sagen, was genau Sie zur "bebauten Fläche" rechnen. Aber in NÖ zählen Garagen, Carports... Geräteschuppen ist die Frage: Mit Fundament oder ohne? Tut mir leid, aber das ist alles ziemlicher Unsinn: - Natürlich gibts im Burgenland auch eine Bauordnung - in NÖ zählen Carports NICHT zur Bebauungsdichte (um die es hier geht) - Aufs Fundament beim Geräteschuppen kommts überhaupt nicht an.... @humi: Der Einleitungssatz ist schon witzig.
Die Bruttogeschoßfläche oder Bruttogrundrissfläche (BGF) ist die Summe (Gesamtheit) aller einzelnen Geschoßflächen, die aus den Außenabmessungen (äußeren Begrenzungen) der einzelnen Geschoße ermittelt wurde. Äußere Begrenzung heißt in diesem Zusammenhang inklusive Verputz oder Oberflächenverkleidung, also nicht nur Rohbaumaß. Im Unterschied zur Nettofläche oder zur Wohnnutzfläche sind also alle Wände enthalten. Als Abschätzung kann die Bruttofläche eines Geschoßes mit der Anzahl der Geschoße multipliziert werden. Etwas anders verhält es sich bei ausgebauten Dachgeschoßen, da unter niedrigen Dachschrägen nicht die volle Grundfläche genutz werden kann. Hier wird bei der Berechnung der Bruttogeschoßfläche mit einem Faktor abgemindert. Die genauen Richtlinien zur Berechnung der BGF können der ÖNORM B 1800 entnommen werden. Weiters sind in dieser Norm u. a. die Nettogrundrissfläche und die Nutzfläche definiert.