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Gesetzliche Aufbewahrungsfristen Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen hängen von der Art des Dokumentes oder des Schriftstückes ab. Für Lieferscheine gelten Fristen von 6 Jahren oder 10 Jahren. Hierbei kommt es darauf an, ob es sich um einen Lieferschein als Handelsbrief oder Rechnung handelt. Klar sollte sein, dass es, für dich als Unternehmer, eine Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen gibt. Und zwar für einen vorgegebenen Zeitraum. Die Fristen zur Aufbewahrung sind zum einen durch das Handelsgesetzbuch ( HGB) im Handelsrecht und zum anderen in der Abgabenordnung ( AO) im Steuerrecht geregelt. Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine als Handelsbrief Erhältst du neben der Rechnung auch einen Lieferschein (dieser ist dementsprechend gekennzeichnet), dann gilt er als Handelsbrief. Aufbewahrungsfristen für Privatpersonen. Somit ist der Lieferschein nach § 147 AO sechs Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt immer mit dem Jahresende. Das heißt, wenn du einen Lieferschein im Jahr 2016 erhalten hast, kannst du ihn erst am 31. Dezember 2022 vernichten.
In der folgenden Liste haben wir einmal die wichtigsten Aufbewahrungsfristen für Sie zusammen gestellt. Diese Liste erhebt weder einen Anspruch auf Vollständigkeit noch erfolgen die Angaben mit Gewähr. Dokumente und Unterlagen zur Vernichtung Gesetzliche Aufbewahrungsfrist in Jahren Im laufenden Jahr können Unterlagen der folgenden Jahrgänge und älter vernichtet werden.
Noch länger sind die Fristen da, wenn ein Versorgungsanspruch geltend gemacht werden soll. Bei einem Angestelltenverhältnis ist nicht selten der Rentenversicherungsträger ausschlaggebend dafür. Diese Ansprüche verjähren erst nach 30 Jahren. Von daher ist es gut, wenn die Unterlagen aus der Personalakte der Angestellten über diesen Zeitraum aufgehoben werden. Gut zu wissen ist es, dass nach §199 BGB die Fristen erst mit dem Ablauf des Kalenderjahres gelten. Die Aufbewahrungsfristen der Personalakten sollten daher immer erst zum Ende eines jeden Kalenderjahres kontrolliert werden. Dann, wenn die Unterlagen aus den Personalakten steuerlich relevant sind, müssen die Arbeitgeber eine Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren einhalten. Alle Unterlagen aus den Personalakten, die für die Gewinnermittlung etwa gebraucht werden, müssen daher für eine Zeit von 6 Jahren in dem Betrieb aufgehoben werden. Gesetzliche aufbewahrungsfristen 2016 en. Dabei ist es egal, ob die Daten in Papierform vorliegen, oder aber auf dem PC gesichert sind. Wichtig ist es, dass der Arbeitgeber darüber verfügen kann, wenn es wichtig ist.
Aber es hat sich rückwirkend ab dem 1. Januar 2017 diesbezüglich einiges geändert. Denn es trat das Bürokratieentlastungsgesetz in Kraft. Wenn nach Erhalt der Ware eine entsprechende Rechnung eingegangen ist, darfst du den Lieferschein vernichten. Allerdings muss die Rechnung alle Punkte beinhalten, die auch auf dem Lieferschein stehen. Hast du den Lieferschein versendet, dann darfst du ihn entsorgen, sobald du die Rechnung dazu verschickt hast. Wichtig! Hierbei ist zu beachten, dass Lieferschein und Rechnung inhaltlich übereinstimmen. Gesetzliche aufbewahrungsfristen 2021. Gilt der Lieferschein als Buchungsbeleg, greift diese Vereinfachungsregel nicht. Auch wenn der Schein Zusatzinformationen enthält, die steuerlich relevant sind, solltest du mit der Vernichtung vorsichtig umgehen. Die neue Regelung betrifft alle Lieferscheine, bei den die Aufbewahrungsfrist zum 31. 12. 2016 noch nicht abgelaufen ist. Das heißt, hast du alte Lieferbelege, die bis zu dem genannten Stichtag noch in der Aufbewahrungsfrist liegen, musst du diese nicht aufheben.
Wer also im Jahr 2013 eine Handwerkerrechnung erhält, der wird diese erst am 31. 12. 2015 zum Altpapier geben dürfen. Wer Neuwaren wie Fahrräder, Elektrogeräte oder Möbel kauft, der sollte die Quittungen und Kaufbelege erst nach zwei Jahren vernichten. So lange besteht die gesetzliche Gewährleistungsfrist nach den Paragrafen 437, 438 u nd folgende des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), durch den Verkäufer. Wer innerhalb dieser zwei Jahre das Produkt reklamieren möchte, der muss belegen, wann er den Artikel gekauft hat. Dazu dient eben die Rechnung oder die Quittung. Auch bei Käufen aus dem Internet besteht diese Garantie durch den Verkäufer. Um hier von seinem Recht Gebrauch zu machen, sollten daher die Rechnungen entweder ausgedruckt und dann abgeheftet werden, oder sollten sie längerfristig und sicher abgespeichert werden. Beachtet werden sollte, dass die Herstellergarantie sich von der Gewährleistung abgrenzt. Diese Spanne beträgt meist nur ein Jahr. Die aktuellen Aufbewahrungsfristen und Löschfristen | audatis. Wichtig zu wissen ist es, dass die Belege für den Bau eines Eigenheims gar fünf Jahre aufgehoben werden sollten.