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Unser ausgewiesener Experte und OSP-Partner Patric Böhle, Geschäftsführer der BaBo Tax Steuerberatungs GmbH in Köln, bietet allen OSP-Athlet*innen (und deren Eltern) eine kostenlose Erstberatung an, wie alle relevanten Leistungen steuerrechtlich zu behandeln sind und welche Aufwendungen diesen Einnahmen ggfs. gegenübergestellt werden können (Kosten für Sportausrüstung, Reisekosten, Turniergebühren etc. ). Auch bei Interesse an einer Steuerberatung setzen sich OSP-Sportler*innen bitte direkt mit OSP-Leiter Daniel Müller in Verbindung. Daniel Müller Tel. Steuerberater kostenlose erstberatung mit. : 0221-486264 Mail:
Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung. Sie haben vor sich selbstständig zu machen oder sind es bereits. Sie sind mit Ihrem jetzigen Steuerberater unzufrieden. Sie haben Fragen zu steuerlichen und / oder betriebswirtschaftlichen Sachverhalten. Kurz gefasst Sie suchen einen Steuerberater. Neumandate | Die Erstberatung - Vorgehensweise, Gebühren und Vorlagen für das Beratungsgespräch. Steuerberatung ist Vertrauenssache. Um Ihr Vertrauen zu erwerben bieten wir ein kostenloses Erstgespräch an. In Rahmen eines solchen Gespräches lernen Sie unsere Arbeitsweise kennen und könnten Ihre Wünsche zum Ausdruck bringen. Selbstverständlich erläutern wir Ihnen auch die zu erwarten Kosten für ein Mandatsverhältnis. Folglich wissen Sie nach dem Erstgespräch bereits die Kernpunkte einer möglichen Beauftragung und können auf dieser Basis eine Entscheidung treffen. Beim unverbindlichen Erstgespräch geht es in erster Linie darum, einander kennenzulernen und über eine mögliche Zusammenarbeit zu sprechen. Es erfolgt keine steuerliche Beratung. Ihr Nutzen: Beide Seiten wissen was sie erwartet Sie erhalten kostenlos und unverbindlich einen Eindruck unserer weiteren Zusammenarbeit Keine Überraschungen Planungssicherheit Rufen Sie uns einfach an und vereinbaren einen Beratungstermin oder schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen.
Buchhaltung Wir betreuen Sie bei der Erstellung Ihrer laufenden Buchhaltung und damit verbundenen gesetzlichen Meldungen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne auch bei Ihrem Zahlungsverkehr, Mahnwesen sowie betriebswirtschaftlichen Aufgabenstellungen oder Kalkulationen. Es ist uns dabei ein Anliegen, Sie in dem Umfang zu unterstützen, der von Ihnen erwünscht ist. Lohnverrechnung Wir führen Ihre laufende Lohn- und Gehaltsverrechnung samt allen erforderlichen gesetzlichen Meldungen. Wir unterstützen Sie dabei auch bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Steuerberater kostenlose erstberatung online. Jahresabschluss & Steuererklärung Wir erstellen Ihren Jahresabschluss (für Betriebe oder Selbständige) oder Ihre Überschussrechnung (für Vermietungen), sowie Ihre Steuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Sachverhalte und steueroptimalen Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen und Wahlrechte. Laufende Beratung Wir beraten und unterstützen Sie im betrieblichen bzw. wirtschaftlichen Alltag, insbesondere im Steuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht als auch im betriebswirtschaftlichen Bereich (Planungsrechnung, Soll-Ist-Vergleich, Kalkulationen, Leasing-Kreditvergleich, Förderungen, …).
Beispiel: Herr M. ruft bei Steuerberater A. an und fragt, ob er A. kennenlernen dürfe. Darauf hin kommt es zu einem Gespräch, in welchem sich beide Personen vorstellen; über die Sache selbst wird nicht gesprochen. M. ist nicht begeistert von Steuerberater A. und teilt mit, dass er anderweitig einen Rat einholen möchte. Eine Erstberatung hat in diesem Fall nicht stattgefunden; Steuerberater A. kann hierfür keine Gebühr berechnen. Anrechnung der Erstberatungsgebühr Die Erstberatungsgebühr ist auf Gebühren anzurechnen, wenn die später abzurechnende Leistung mit der Erstberatung zusammenhängt. Herr M. fragt den Steuerberater A., ob seine Einnahmen aus dem Verkauf von Wertpapieren steuerpflichtig sind. Steuerberater A. bejaht diese Frage und wird dann Monate später beauftragt, die Einkommensteuererklärung von M. für das Kalenderjahr anzufertigen, in welches die Veräußerung der Wertpapiere fällt. Steuerberater A. Steuerberatung | Herwig Lengauer. wird in der Steuererklärung die Einkünfte von M. aus privaten Veräußerungsgeschäften ermitteln; die dafür zu berechnende Gebühr ist um die Gebühr aus der Erstberatung insoweit zu kürzen, als es um die rechtliche Beurteilung der Steuerpflicht selbst geht; für die eigentliche Ermittlung der Einkünfte besteht dagegen kein Zusammenhang.
Aus zweierlei Hinsicht verbietet sich jedoch regelmäßig die Erledigung des Mandats direkt im ersten Telefonat: Zum einen sollte aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten eine verbindliche Auskunft generell nicht erteilt werden, ohne zuvor alle Unterlagen geprüft zu haben. Die Sachverhaltsdarstellung des Mandanten am Telefon ist subjektiv und häufig unvollständig. Zum anderen ist der unbekannte Mandant auch ein Gebührenrisiko. Gleich welche gebührenrechtliche Vereinbarung der Steuerberater am Telefon mit dem Mandanten trifft, die Gefahr des Ausfalls ist hoch. Eine gerichtliche Durchsetzung wird dann die Beweisproblematik hinsichtlich Art und Umfang des Auftrags sowie der Höhe der vereinbarten Gebühr hervorrufen. Wenn dennoch eine Beratung am Telefon erteilt wird, sollte das Gespräch umfassend protokolliert werden. Kostenlose erstberatung steuerberater. Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen? Kostenloses KP Probeabo 0, 00 €* Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar * Danach ab 13, 25 € mtl.