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Im vorliegenden Fall war das Vermögen jedoch bereits vor Anfall der Nachlasspflegschaft angelegt. Hier gelten andere Maßstäbe: Einerseits ist es Aufgabe des Nachlasspflegers das Vermögen zu erhalten und frühzeitig entsprechende Schritte einzuleiten, wenn der Verdacht besteht, dass dem Vermögen eine Wertminderung droht. Andererseits ist das Wertenwicklungspotential der Anlage schützenswerter Teil des Nachlasses, den der Nachlasspfleger zu erhalten hat und worauf die Erben ein Anrecht haben. Diese beiden Pflichten des Nachlasspflegers stehen jedoch nicht selten im Widerspruch zueinander und müssen gegeneinander abgewogen werden. Dabei orientiert sich das Gericht an der Anlageberatung von Banken. Auch wird berücksichtigt, dass Nachlasspfleger bei Veräußerungen die Genehmigung des Nachlassgerichts beantragen müssen und so beim Handel mit Anlagen zeitlich sehr wenig flexibel sind. Deswegen können sie auf kurzfristige Marktentwicklungen in der Regel nicht rechtzeitig reagieren. Wertpapier-Depot in der Erbschaft - Tipps für Erblasser, Erben und Banken. Das Gericht kommt so zu einer Abgrenzung nach der sog.
Aktien, Anleihen, Fonds etc. - Tipps für Erblasser, Erben und Banken Gerade bei vermögenden Privatpersonen gehört häufig ein Wertpapierdepot (mit Aktien, Anleihen, Fonds, Zertifikaten, Pfandbriefen etc. ) zum Nachlass. Im Erbfall sind hier einige Besonderheiten zu beachten, von denen wir nachfolgend einige darstellen. Als Fachanwaltskanzlei für Erbrecht beraten wir Erblasser, Erben, Pflichtteilsberechtigte und Testamentsvollstrecker in allen Fragen rund um die Planung und Abwicklung von Erbfällen. Erbengemeinschaft depot aufloesen . Für eine unverbindliche Mandatsanfrage kontaktieren Sie bitte direkt telefonisch oder per E-Mail einen unserer Ansprechpartner oder nutzen Sie das Kontaktformular am Ende dieser Seite. Wer erbt das Depot? Wertpapiere unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Vererbbarkeit nicht von anderen Vermögenswerten. Im Erbfall fallen sie im Wege der "Gesamtrechtsnachfolge" automatisch an den bzw. die Erben. Die Erbfolge bestimmt sich dabei nach einer etwaigen letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) oder – wenn kein letzter Wille formuliert wurde – nach dem Gesetz.
200-500 EUR sollen parallel auf das Tagesgeldkonto gehen. Hier liegt zudem noch ein Antrag für zwei Junior-Depots für meine beiden Kinder, die morgen via POSTIDENT an die DKB gehen. Ich möchte neben den genannten Summen monatlich noch je 50 EUR mit dem Vanguard FTSE All World für meine Kinder besparen. Meine genaue Risikoallokation steht derzeit noch nicht fest, u. a. da noch nicht klar ist, wie hoch das Erbe insgesamt sein wird. Wenn alles gut läuft und auch die Immobilie gut verkauft werden kann, gehe ich von ca. 180. 000 EUR für mich aus (Erbschaftssteuer schon abgezogen). Davon wäre ich nach aktuellen Überlegungen bereit, ca. 100. 000 in den Vanguard FTSE All World zu stecken und den Rest auf das Tagesgeldkonto. Monatlich kommt eine Sparrate (~1000 EUR) wie oben skizziert dazu. Da die Frage sicherlich kommen wird: Ich habe mich entschieden, langfristig in ETF zu investieren und bewusst dagegen, ganz risikolos Eigenkapital auf einem Tages-und/oder Festgeldkonto aufzubauen, falls man doch etwas kaufen möchte in der Zukunft.