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Amtliche Abkürzung: EntschVO Fassung vom: 01. 10. 2020 Gültig ab: 01. 01. 2021 Gültig bis: 30. 05. 2023 Dokumenttyp: Verordnung Quelle: Gliederungs-Nr: 2020-3-39 Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO) Vom 3. Mai 2018 § 9 Aufwandsentschädigung und Sitzungsgeld für weitere ehrenamtliche Tätigkeit (1) Eine monatliche oder anlassbezogene Aufwandsentschädigung oder Sitzungsgeld können erhalten: 1. Mitglieder der Hauptausschüsse sowie deren Stellvertretende, 2. Ausschussvorsitzende sowie deren Stellvertretende, 3. Vorsitzende der Verbandsversammlung sowie deren Stellvertretende, 4. Entschädigungsverordnung - EntschVO (18/844) — Schleswig-Holstein, 18. Wahlperiode — kleineAnfragen. Stellvertretende der Landrätin oder des Landrats, 5. Stellvertretende der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters in hauptamtlich verwalteten Gemeinden und Städten, 6. Ausschussmitglieder sowie stellvertretende Ausschussmitglieder nach § 46 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung, § 41 Absatz 3 Satz 1 Kreisordnung, § 10a Absatz 2 Satz 1 Amtsordnung und § 5 Absatz 6 Gesetz über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 46 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung, 7.
Im Gesetz und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein werden die vom Landtag beschlossenen Gesetze und die von der Landesregierung und den Ministerien erlassenen Verordnungen verkündet. Mit dem Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein vom 12. November 2014 wurde beschlossen (Artikel 46 Absatz 3), dass das Gesetz- und Verordnungsblatt unmittelbar nach der Verkündung auch elektronisch über das Medium Internet veröffentlicht werden soll. Das Gesetz- und Verordnungsblatt erscheint in der Regel einmal monatlich, nämlich am letzten Donnerstag im Monat. Redaktionell sind Manuskripte 13 Tage (freitags) und Urdokumente zehn Tage (montags) spätestens der Verkündungsstelle vorzulegen. Abweichungen sind jedoch an Feiertagen möglich. Hier finden Sie das Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein beginnend mit Ausgabe Nr. Vorschau nicht verfügbar (Schleswig-Holstein 18/844) - kleineAnfragen. 12 vom 27. November 2014.
Entschädigungsrichtlinie Die Entschädigungsrichtlinie (EntschRichtl-fF) regelt die Entschädigungsleistungen für die Tätigkeit im Ehrenamt "Feuerwehr" Entschädigungsverordnung Die Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren (EntschVOfF) regelt die Aufwandsentschädigungen für die Wehrführungen. Organisationserlass des Landes Schleswig-Holstein Der Erlass regelt die Organiastion und Ausrüstung sowie die Laufbahnen und Ausbildungen der freiwilligen Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren. Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein Für viele Lehrgänge, die an der Landesfeuerwehrschule angeboten werden, kann Bildungsurlaub beim Arbeitgeber beantragt werden.
(2) Die Höhe der Aufwandsentschädigung für die jeweilige Funktion darf den in den §§ 4, 5, 6, 7 und 8 für die betreffende kommunale Körperschaft geltenden Höchstbetrag nicht erreichen und soll in einem angemessenen Abstand zum Höchstbetrag stehen. Entschädigungsverordnung schleswig holstein 2012 relatif. Bei der Bemessung der Höhe der Aufwandsentschädigung ist der mit der Funktion verbundene Aufwand zu berücksichtigen. (3) Sofern eine anlassbezogene Aufwandsentschädigung gezahlt wird, gilt Absatz 2 Satz 1 nicht für die in Absatz 1 Nummer 4, 5 und 13 genannten Funktionen. Der Höchstbetrag für eine anlassbezogene Aufwandsentschädigung für diese Funktionen darf den Betrag von 2831 Euro im Monat nicht überschreiten. Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
Kleine Anfrage Eingereicht von: Petra Nicolaisen, CDU Beantwortet von: Innenminister/in Veröffentlicht am 22. 05. 2013 PDF herunterladen 1 Seite — als Text — Quelle Kurz-URL:
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Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungsverordnung - EntschVO) Vom 3. Mai 2018 Stand: letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert (LVO v. 01. 10. Entschädigungsverordnung schleswig holstein 2016 data. 2020, GVOBl. S. 738) Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie auf die Gesamtausgabe verlinken möchten: