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Curry.. hier unabkömmlich! Beiträge: 8210 Registriert: 22. 11. 2006, 09:00 Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin Software: RA-Micro Wohnort: Nähe Stuttgart #3 Kann man das nicht mit einem PfÜb machen??? Curry Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben. #4 12. 2007, 13:01 Ja, klar mit Pfüb! Aber welcher Text ist da wichtig? Ich glaube aber, daß ich hier gar keine Erbschaft in dem Sinne pfänden kann, weil es ja in dem Rechtsstreit des Schuldners und seiner Stiefmutter um die Auszahlung des Erbes geht und nicht um das eigentliche Erbe. Also, hat er einen Anspruch auf Zahlung gegenüber seiner Stiefmutter und ich darf den ganz normal mit einem Zahl-an-mich-Pfüb pfänden, oder? #5 12. 2007, 13:12 Bin heute etwas langsam im denken. Das habe ich bei RA-Micro gefunden: ".. wegen der in nachstehendem Forderungskonto näher bezeichneten und berechneten Forderung(en) in Höhe von insgesamt... EUR zuzüglich 1. Pfändung einer Erbengemeinschaft (Drittschuldner) Erbrecht. etwaiger weiterer Zinsen gemäß nachstehendem Forderungskonto 2. der Zustellkosten dieses Beschlusses die Forderung des Schuldners auf der angebliche Erbteilsanspruch des Schuldners an dem Nachlass de??
Frage vom 19. 3. 2010 | 13:00 Von Status: Frischling (16 Beiträge, 3x hilfreich) Miterbenanteil Pfänden Hallo Es besteht eine Erbengemeinschaft aus Erbe 1 und Erbe 2. Das Erbe besteht aus einer Immobilie. Erbe 1 und Erbe 2 sind zu je 50% als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Erbe 1 ist Schuldner der Person C. Pfändungen bei Erbe 1 verliefen ins Leere. Erbe 1 gab die EV ab. Person C möchte nun in den Miterbenanteil des Erben 1 pfänden. Was für Rechte hat Person C nach der Pfändung des Miterbenanteils? Ist es möglich das der Erbe2 und Person C durch ein Mehrheitsbeschluß die Immobilie verkaufen? ----------------- "" # 1 Antwort vom 19. 2010 | 20:10 Von Status: Lehrling (1970 Beiträge, 989x hilfreich) Grundsätzlich ist der Miterbenanteil eines einzelnen Miterben pfändbar, nicht aber der Nachlaßgegenstand; vgl. 859 ZPO. Pfändbarkeit von Erbteilen und Pflichtteilsansprüchen - Deubner Verlag. Der Pfandgläubiger kann nicht Miterbe werden. quote:
Jara Absoluter Workaholic Beiträge: 1179 Registriert: 23. 09. 2005, 09:48 Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin Wohnort: NRW 13. 11. 2007, 15:13 Hallo Zusammen, habe hier in einer Akte einen Schuldner, der zu 1/2 "Miteigentümer in Erbengemeinschaft" ist. Ich habe fälschlicherweise Antrag auf Zwangsversteigerung gestellt, das Gericht hat jetzt geschrieben, dass dies nicht möglich sei, da eine "Zwangsversteigerung des Gesamthandanteils" nicht möglich sei und der Schuldner eben lediglich "Miteigentümer in Erbengemeinschaft" ist. Pfändung erbengemeinschaft muster kostenlos. Jetzt lese ich mich grade durch meine schlauen Bücher und habe festgestellt, dass ich wohl zuerst den "Miterbenanteil" pfänden muss. Stimmt das? Wenn ja, wie genau mache ich das? Ich habe in meinem Formularbuch keinen solchen Antrag gefunden... Vielleicht ist es auch zu einfach Danach kann ich dann den Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung stellen, mit dem Ziel, eben an die Hälfte des Schuldners zu kommen. Versteh ich das richtig? Hat jemand zunächst ein Muster für die Pfändung des Miterbenanteils???
Gläubiger muss jedenfalls bis zum Erbfall warten Nimmt der Schuldner das Erbe an, dann kann der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben Ist der Schuldner nur Miterbe, kann der Gläubiger den Anteil des Schuldners am Erbe pfänden Wenn jemand bei einer anderen Person Schulden hat, dann ist der Vermögenszuwachs, der mit einer Erbschaft verbunden ist, für beide Seiten von Vorteil. Der Schuldner kann als Erbe die gegen ihn gerichtete Forderung mit Mitteln aus der Erbschaft begleichen und ist seine Schulden los. Der Gläubiger bekommt seine gegen den Erben offen stehende Forderung ausgeglichen und kann insoweit die Bücher schließen. Manchmal verläuft dieser Prozess der Schuldentilgung im Falle einer Erbschaft aber nicht so reibungslos, wie sich dies der Gläubiger vielleicht wünschen würde. Der Gläubiger weiß in diesen Fällen zwar positiv von der Erbschaft, die sein Schuldner gemacht hat, letzterer macht aber keine Anstalten, seine Schulden beim Gläubiger zu begleichen. Pfändung Miterbenanteil - FoReNo.de. In diesen Fällen sind für den Gläubiger Kenntnisse über seine Möglichkeiten, gegen den Erben als seinen Schuldner Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen zu können, essentiell.
Das Grundbuchamt hat mit Zwischenverfügung vom 12. Juli 2012, zur Erledigung bis 09. August 2012, ausgeführt, dem Antrag könne noch nicht entsprochen werden; es sei noch der "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nebst Zustellnachweis an alle Miterben als Wirksamkeitsvoraussetzung" einzureichen. Hiergegen hat sich der Beteiligte zu 2 mit seiner Beschwerde vom 18. Juli 2012 gewandt und zugleich um Fristverlängerung gebeten. Das Grundbuchamt hat mit Beschluss vom 24. August 2012 der Beschwerde nicht abgeholfen, da "keinerlei Gründe vorgetragen (wurden), die eine Abänderung der Entscheidung rechtfertigen" und die Sache dem Senat zur Entscheidung vorgelegt. Der Senat hat mit Beschluss vom 13. Pfändung erbengemeinschaft muster musterquelle. September 2012 den Nichtabhilfe- und Vorlagebeschluss des Amtsgerichts aufgehoben, weil die formwidrig ergangene Zwischenverfügung an einem Begründungsmangel leide, indem sie trotz des gerichtlichen Vermerks vom 30. Juli 2012 nur eine Blankettbegründung ("keinerlei Gründe vorgetragen, die eine Abänderung der Entscheidung rechtfertigen") enthalte und nicht zur Frage der nachgesuchten Fristverlängerung Stellung nehme, die der Beteiligte zu 2 gerade mit Blick auf die Beseitigung der Eintragungshindernisse erbeten habe.
Hat der Alleinerbe die Erbschaft ausgeschlagen, so ist der Gläubiger in seinem Bemühen, an sein Geld zu kommen, gescheitert. Mit der form- und fristgerechten Ausschlagung hat der Alleinerbe jegliches Band zur Erbschaft zerschnitten. Der Gläubiger hat keine Möglichkeit, an Vermögenswerte aus der Erbschaft zu kommen. Hat der Alleinerbe die Erbschaft hingegen angenommen und ist der Gläubiger in Besitz eines vollstreckungsfähigen Titels (z. Pfändung erbengemeinschaft máster en gestión. B. Urteil oder Vollstreckungsbescheid), dann kann er alle vollstreckungsrechtlichen Möglichkeiten nutzen, um die offene Forderung auszugleichen. Er kann bewegliche Sachen, die der Schuldner geerbt hat, pfänden und einer Verwertung zuführen. Er kann sich aber auch Forderungen, die dem Schuldner aus der Erbschaft zustehen, pfänden und sich zur eigenen Einziehung überweisen lassen. Der Schuldner ist Mitglied einer Erbengemeinschaft Etwas schwieriger ist die Rechtslage für den Schuldner, wenn sein Schuldner nicht Alleinerbe geworden ist, sondern neben dem Schuldner noch weitere Erben zur Erbfolge berufen sind.
Rz. 184 Der Anteil am einzelnen Nachlassgegenstand ist nicht pfändbar, § 859 Abs. 1 S. 2, Abs. 2, 2. Fall ZPO. Jedoch kann der Anteil eines Miterben am Nachlass gem. § 859 Abs. 2 ZPO gepfändet werden. Testamentsvollstreckung oder Nachlassverwaltung hindert die Pfändung nicht. [440] Nach Pfändung und Überweisung kann der Pfändungsgläubiger dann seinerseits die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft betreiben und somit den Anteil verwerten. [441] Drittschuldner der Pfändung sind die übrigen Miterben. [442] Unbekannte Miterben werden durch den Nachlasspfleger vertreten. [443] Der Testamentsvollstrecker, dem die Nachlassverwaltung obliegt, [444] sowie der Nachlassverwalter sind ebenfalls Drittschuldner. Sind mehrere Miterben vorhanden, wird die Pfändung mit der Zustellung an alle bewirkt und – erst – mit der Zustellung an den Letzten wirksam. [445] Rz. 185 Neben dem Miterbenanteil besteht kein selbstständiger Anspruch auf ein künftiges Auseinandersetzungsguthaben als pfändbares Recht. [446] Wird der Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben gleichwohl durch Pfändungsbeschluss gepfändet, wird dies im Zweifel als Pfändung des Erbteils und der damit enthaltenen Ansprüche auf das Auseinandersetzungsguthaben auszulegen sein.