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25. 09. 2014 ·Fachbeitrag ·Praxismanagement von Caroline-Kristina Havers, Fachwirtin für zahnärztliches Praxismanagement und Praxiscoach, Dortmund | Viele Therapeuten sind verunsichert, wenn ein Patient die Frage nach der Verordnung von Physiotherapie durch einen Zahnarzt stellt, da sie häufig nicht genau wissen, in welchem Rahmen dies gestattet ist. Dieser Beitrag zeigt auf, in welchen Fällen Zahnärzte Physiotherapie verordnen dürfen und was beim Ausstellen einer Überweisung zu beachten ist. | Die rechtlichen Grundlagen Ein Rundschreiben der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) vom November 2002 befasst sich mit dem Thema. Myofunktionelle Therapie darf durch den Zahnarzt nach einer Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK, 1988) nicht verordnet werden. Verordnung physiotherapie zahnarzt befestigt mezuzah schriftkapsel. Allerdings gehen sowohl Kassen als auch einzelne Kassenzahnärztliche Vereinigungen (KZVen) hier unterschiedlich vor. Lesen Sie dazu im Detail PP 06/2011, Seite 7. Erkrankungen, die unstreitig eine Verordnung von Physiotherapie notwendig machen, sind zum Beispiel Craniomandibuläre Dysfunktion (CMD), Kiefergelenksbeschwerden, Bruxismus.
Weitere Regelungen der neuen Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte sind: Verordnungsfall Die bisherige Regelfall-Systematik, das heißt die Erst- und Folgeverordnung sowie die Verordnung außerhalb des Regelfalls, wird durch nur noch einen Verordnungsfall inklusive der orientierenden Behandlungsmenge (früher: Gesamtverordnungsmenge) ersetzt. Die Verordnungsmenge je Diagnose wird durch die Höchstmenge je Verordnung begrenzt. Verordnung physiotherapie zahnarzt. Langfristiger Heilmittelbedarf Im Gegensatz zu der vertragsärztlichen Richtlinie wurde für den zahnärztlichen Bereich keine Diagnoseliste mit Indikationen für den langfristigen Heilmittelbedarf beschlossen. Die Krankenkasse prüft hier auf Antrag des Versicherten, ob ein langfristiger Heilmittelbedarf vorliegt. Gruppentherapie Abweichend zur vertragsärztlichen Heilmittel-Richtlinie ist bei den zahnärztlichen Indikationen keine Gruppentherapie vorgesehen. Vorrangige und ergänzende Heilmittel Es wird unterschieden in vorrangige und ergänzende Heilmittel. Die Zahnärztin/der Zahnarzt wählt ein vorrangiges Heilmittel aus, mit dem das Therapieziel voraussichtlich am besten zu erreichen ist.
Soweit medizinisch erforderlich, kann die Zahnärztin/der Zahnarzt zusätzlich ein ergänzendes Heilmittel verordnen. Neue Verordnungsvordrucke Die neue zahnärztliche Heilmittelverordnung im Format DIN A4 umfasst einen gemeinsamen Vordruck für "Physiotherapie" sowie für "Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie". Der Vordruck enthält alle möglichen Heilmittel sowie die Frequenz zum Ankreuzen. KZBV - Zahnärztliche Heilmittel-Richtlinie. Der Vordruck enthält zudem zwei Felder für ICD-10-Codes, die aber aktuell nicht befüllt werden müssen, da über die Anwendung der ICD-Klassifikation im zahnärztlichen Bereich noch nicht entschieden ist.