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Auf die Anfrage des Autors an das für solche Auslandssteuerthemen zuständige Finanzamt Neubrandenburg im Laufe des Jahres 2015, wie denn diese neue Regel in der Praxis konkret umgesetzt werden sollte, hieß es damals, dass das noch nicht definiert sei und auch gar nicht feststehen würde, ob diese Kann-Regel tatsächlich umgesetzt würde. Vor ein paar Wochen erhielt der Autor nun Kenntnis von einem Fall, in welchem das Finanzamt Neubrandenburg eine deutsche Rentnerin in Spanien mit Datum Juni 2018 anschrieb und ihr mitteilte, dass es beabsichtige, die Steuern auf ihre deutsche Rente in Deutschland (nach beschränkter Steuerpflicht) für die Jahre 2015, 2016 und 2017 nachzuerheben. Es erfolgt noch der freundliche Hinweis, dass man – falls man seine deutsche Rente "schon" beim Finanzamt im Wohnsitzstaat deklariert habe – man sich zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung an das zuständige Finanzamt des Wohnsitzstaates wenden solle! Steuern für deutsche rentner in spanien. Wer Erfahrung mit spanischen Finanzämtern hat, kann einschätzen, wie aufwändig es sein dürfte, sich diese dann doppelt gezahlte Steuer zurückzuholen.
Rentner verbringen vorzugsweise in Spanien ihren Lebensabend. Sie geben ihren Wohnsitz in Deutschland auf und halten sich mehr als 183 Kalendertage im Kalenderjahr in Spanien auf. Oftmals wird noch die spanische Residentenkarte (tarjeta de residencia) erworben, wodurch beim spanischen Innenministerium der aufenthaltsrechtliche Status registriert wird und für die spanische Steuerbehörde ein Indiz existiert, dass die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Spanien besteht. Damit werden die Rentner in Spanien mit Ihrem Welteinkommen steuerpflichtig. Daraus folgt zunächst, dass alle Welteinkünfte in Spanien anzeigepflichtig sind, inwieweit sie in Spanien der Besteuerung effektiv unterworfen sind, ist in jedem Fall einer Einzelfallprüfung zu unterziehen. Deutsche rentner in spanien steuer 1. Die Einzelfallprüfung hat von den spanischen Steuergesetzen auszugehen, wenn die unbeschränkte Steuerpflicht besteht. Erst im zweiten Schritt ist die jeweilige nationale Regelung auf die Herkunft der Einkünfte heranzuziehen, und im Kollisionsfalle ist das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden.
L. dagegen einlegte, wurde abgelehnt. Womit dem Deutschen in Spanien nur noch die Möglichkeit blieb, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen, wofür er Anwalt Ripoll einschaltete und damit weitere Kosten auf sich nehmen musste. Derweil wurden der Betrag für 2014 in Spanien eingezogen und eine Strafe festgesetzt. Und es kann noch schlimmer kommen: "Das Finanzamt Dénia wird nun auch die Pension der Jahre 2015 bis 2019 nach gleichen Maßstäben beurteilen und Steuern und Strafen für diese Jahre festsetzen. Das ist umso schwerwiegender, da die Verfahren vor dem valencianischen Verwaltungsgericht sehr lange dauern", so Ripoll. Steuerfreibeträge für Rentner in Spanien Steuerrecht. Steuern in Spanien: Lücken beim Datenaustausch mit Deutschland Vermutlich war Dénia s Steuerbehörde im Rahmen des üblichen intensiven Datenaustausches zwischen den Finanzverwaltungen in Spanien und Deutschland auf Robert Feierabends Altersbezüge aufmerksam geworden. "Dieser Datenaustausch wird immer detaillierter, das sollte jeder Resident und Nicht-Resident wissen", sagt Ripoll.
Welche Informationen im Fall Feierabend dabei genau von Deutschland nach Spanien flossen, ob also darauf hingewiesen wurde, dass es sich bei seinen Bezügen nicht um eine Rente, sondern um eine Beamtenpension handele, weiß man nicht. Eine Akteneinsicht, wie sie Euro Fiscal Levante mehrmals zu erhalten ersuchte, wurde verwehrt. Auch ein persönliches Gespräch mit dem Sachbearbeiter im Finanzamt Dénia sei zu keinem Ergebnis gekommen, erklärt Ripoll. Sollte der Hinweis auf die Pension gefehlt haben, wäre das für Gaspar Ripoll nicht der einzige Fall, bei dem die übermittelten Informationen zwischen Deutschland und Spanien nicht detailliert genug, unvollständig oder sogar falsch sind. Mehr noch. Deutsche rentner in spanien steuer 10. Immer wieder komme es vonseiten der Finanzämter zu sehr "eigenwilligen Interpretationen über die Besteuerungsrechte". Neben der Klage beim Verwaltungsgericht durch seinen Anwalt hat sich Robert Feierabend derweil noch in Deutschland direkt an das Bundesamt für Steuern in Bonn sowie in Spanien an die Steuer behörde in Madrid gewandt.
Am Beispiel von Renteneinkünften mit Herkunft aus Deutschland kann in diesem Rahmen nur die Komplexität der im Einzelfall anzuwendenden Prüfung umrissen werden. Das spanische Einkommensteuergesetz qualifiziert Renteneinkünfte wie Arbeitseinkommen und kennt nicht die nur teilweise Ertragsteilbesteuerung, die bis zum VZ 2005 im deutschen Steuerrecht galt. Seit dem VZ 2005 ist jede einzelne Rentenart darauf abzuprüfen, ob sie vollständig in Deutschland besteuert wird oder nur teilweise wie nach der bisherigen Gesetzeslage. Zudem hat der deutsche Gesetzgeber beispielsweise Rentenzahlungen öffentlicher Kassen als inländische Einkünfte qualifiziert, die auch das in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtigte Steuersubjekt dort zu versteuern hat. Sollten die Renteneinkünfte in Deutschland der vollständigen Besteuerung unterliegen, so würden dies mit dem spanischen Besteuerungsrecht kollidieren. Neue Steuerregeln für deutsche Rentner im Ausland ab 2015 - SAMMERSEIDLER.de. Bei Beamtenpensionen ist im Doppelbesteuerungsabkommen unzweifelhaft geregelt, dass eine deutsche Beamtenpension auch in Deutschland alleine zu versteuern ist, und in Spanien von der Besteuerung freizustellen.
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