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Gesichtsfalten glätten, Fett absaugen oder eine Brustvergrößerung: Das Geschäft mit der Schönheit boomt. Doch wer trägt die Kosten einer Schönheits-OP? Wann muss die Krankenkasse zahlen? Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach einer Schönheits-OP? Brustvergrößerung: Eine Kostenübernahme beantragen. Und sind die Kosten von der Steuer absetzbar? Wann zahlt die Krankenkasse eine Schönheits-OP? Die gesetzliche Krankenkasse zahlt in der Regel nur für medizinisch notwendige Eingriffe. Daher werden die Kosten für die meisten, rein kosmetischen, Schönheitsoperationen nicht von der Krankenkasse übernommen. Wichtig ist daher, ob eine medizinische Indikation für den Eingriff vorliegt. So hat das Sozialgericht Osnabrück (Aktenzeichen S 42 KR 182/16) eine Krankenkasse zur Zahlung der Kosten für eine Fettschürzenresektion verurteilt. Bei der Patientin, die aufgrund einer Diät rund 46 kg abgenommen hatte, lag zwar keine funktionelle Einschränkung durch die Fettschürze vor, aber die Entstellung ihres Körpers reichte für das Gericht aus.
Das ist das Fazit eines Urteils aus Aachen. Eine sehr übergewichtige Frau hatte in besagtem Fall in acht Monaten 30 Kilogramm abgenommen. Ihre Brüste wogen jedoch auch im Anschluss unwesentlich weniger. Ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse lehnte die von der Frau beantragte Kostenübernahme aufgrund der Aktenlage ab und forderte weiteres Abnehmen. Die Frau entschied sich - zunächst auf eigene Kosten - dennoch zur Brustverkleinerung. Als ihre Rückenbeschwerden danach verschwanden, klagte sie die Kosten für die OP gerichtlich ein. Brust OP Finanzierung » Ratenzahlung mit flexibler Laufzeit. Mit Erfolg: So urteilte das Sozialgericht Aachen, die Kasse müsse die Kosten für den Eingriff übernehmen. Die Frau habe abnormal große Brüste, für deren Verkleinerung die Krankenkasse leistungspflichtig sei. Die Epilationen zur Entfernung der Barthaare nach einer geschlechtsangleichenden Behandlung bei Intersexualität durch eine Kosmetikerin muss die gesetzliche Krankenkasse nicht übernehmen, entschied das Sozialgericht Stuttgart (Aktenzeichen S 23 KR 4749/19).
In der Regel beantragt der Versicherte selbst die Übernahme, nicht der Arzt. Da die Kostenübernahme bei einer Brustvergrößerung eine Antragsleistung ist, gibt es keine vorgefertigten Antragsformulare, d. h. der Antrag auf Kostenübernahme erfolgt formlos. Grundsätzlich werden alle Antragsunterlagen an den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) weitergeleitet. Brustimplantate: Krankenkassen zahlen nicht komplett für mögliche Folgeschäden. Dort erfolgt die Begutachtung und im Anschluss die Empfehlung an die Kasse, ob die Kosten ganz oder teilweise erstattet werden können oder ob die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind.
Zur Begründung führten das LSG an, dass die Krankenkassen zwar grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Krankheitsursache die Behandlungskosten und notwendige Leistungen übernehmen, § 52 Abs. 2 SGB V hiervon jedoch eine Ausnahme bei ästhetischen Operationen, Tätowierungen und Piercings macht. Nach Ansicht der Gerichte ist die Norm nicht verfassungswidrig, sondern setzt Grenzen des Solidaritätsprinzips fest und schützt die Solidargemeinschaft vor unsolidarischem Verhalten einzelner. Inwiefern Brustvergrößerung als üblich und normal anzusehen seien, spiele dabei keine Rolle. Es komme lediglich darauf an, dass die Behandlungen medizinisch nicht notwendig und keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung seien. Die konkrete Höhe der Kostenbeteiligung hielten die Richter für angemessen. (Az. : L 16 KR 324/18) Weiterführende Artikel: Weil Schönheit zählt, zahlen auch Männer dafür Die steigende Zahl der Schönheitsoperationen in den letzten Jahren zeigt, dass kosmetische Eingriffe längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen sind.
Außerdem können Komplikationen und Risiken, die Erfolgschancen der OP sowie die Kosten und eine mögliche Finanzierung der Brustvergrößerung vorab besprochen werden.
Unter einer Brustvergrößerung (fachsprachlich: Mammaaugmentation) versteht man den chirurgischen Eingriff zur optischen Vergrößerung der weiblichen Brust. Je nach Ausgangssituation der Patientin sowie den gewünschten ästhetischen Ergebnissen können unterschiedliche Methoden zum Einsatz kommen. Die Brustvergrößerung mit Implantaten ist die wohl gängigste Variante der Mammaaugmentation. Unter Vollnarkose werden tropfenförmige oder runde Silikonimplantate der gewünschten Gewichtsklasse in den Brustkorb – entweder unterhalb oder oberhalb des Brustmuskels – eingesetzt. Dies kann über verschiedene Zugänge erfolgen, wie z. B. einen Schnitt in der Achselhöhle, in der Brustfalte oder am Brustwarzenvorhof. Ebenfalls ist eine Brustvergrößerung mit Eigenfett möglich. Hierfür müssen jedoch genügend Fettreserven am Körper der Patientin (z. an Bauch, Hüfte oder Po) vorhanden sein. Diese werden in einer initialen Fettabsaugung entfernt, aufbereitet und anschließend in die Brust injiziert. Welche der Methoden am besten für die Patientin geeignet ist, wird in einem anfänglichen Beratungsgespräch mit dem behandelnden Facharzt im Detail geklärt.
Anders entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Aktenzeichen L 4 KR 3517/11) und lehnte das Absaugen von Fettdepots an Oberschenkeln, sog. Reiterhosen, als Kassenleistung ab. Diese Behandlungsmethode sei wissenschaftlich noch nicht als erfolgreich belegt und könne zu erhebliche Gesundheitsrisiken bei der Patientin führen. Die Straffung beider Oberarme ist ausnahmsweise von der Krankenkasse zu zahlen, wenn eine entstellende Wirkung des Erscheinungsbilds vorliegt, so das Landessozialgericht Celle-Bremen (Aktenzeichen L 16 KR 143/18). Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Aktenzeichen L 4 KR 60/04) lehnte im zu entscheidenden Fall zwar die Kostenübernahme für eine Hautstraffung nach einer starken Gewichtsabnahme ab, stellte aber klar, dass die Krankenkasse die Kosten bei einer körperlichen Entstellung übernehmen muss. Eine Brustverkleinerung muss dann von der Krankenkasse bezahlt werden, wenn die Patientin wegen zu großer Brüste unter starken Rückenbeschwerden und Nackenschmerzen leidet und auch eine starke Gewichtsabnahme keine Besserung bringt.