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B. weil die übrigen Arbeitgeber ihren Geschäftsbetrieb (etwa im Insolvenzverfahren) aufgeben. [97] Denn durch eine Veränderung in der Betriebsführung wird die betriebliche Organisationseinheit, für die der Betriebsrat gewählt ist, nicht berührt. § 2 Kollektivarbeitsrecht / b) Sonderfall: Gemeinschaftsbetrieb, § 1 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BetrVG | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Ebenso wie bei einer Stilllegung eines Betriebsteils oder einer Betriebseinschränkung, die grundsätzlich keinen Einfluss auf die Betriebsidentität haben, werden auch hier die betrieblichen Strukturen nicht verändert. Der Betriebsrat nimmt für die verbleibenden Arbeitnehmer bei unveränderter Organisationsstruktur auch nach Auflösung des Gemeinschaftsbetriebs weiterhin das reguläre Mandat wahr. 91 Wird ein Gemeinschaftsbetrieb dadurch aufgelöst, dass die Führungsvereinbarung beendet und die entstehenden Einheiten als Betriebe jeweils unter eigener Leitung weitergeführt werden, wird der Betrieb damit gespalten und es entsteht unter den Voraussetzungen des § 21a Abs. 1, 3 (analog) BetrVG das unternehmensübergreifende Übergangsmandat für alle aufgespaltenen Teile.
Die beteiligten Unternehmen müssen sich also zur gemeinsamen Führung rechtlich verbunden haben (sog. Führungsvereinbarung). Dies muss nicht zwingend schriftlich vereinbart sein. Es genügt, dass die Unternehmen entsprechend agieren. Allerdings müssen beide den Gemeinschaftsbetrieb führen. Es ist nicht ausreichend, wenn nur einer der beiden Arbeitgeber den Personaleinsatz steuert und die Betriebsmittel nutzt. Führungsvereinbarung gemeinschaftsbetrieb máster en gestión. Allein dass beide Unternehmen demselben Konzern angehören und daher unter dieser gemeinsamen Leitung stehen, genügt nicht. Die Leitungsbefugnis der Konzernmutter ist unmittelbar nämlich an die Unternehmensleitung gerichtet, nicht an die einzelnen Arbeitnehmer. Zudem müssen materielle und immaterielle Betriebsmittel gemeinsam genutzt werden. Das kann zum Beispiel in Form der gemeinschaftlichen Benutzung von Computern, Fertigungsmaschinen oder Räumlichkeiten der Fall sein. Übrigens kann ein Gemeinschaftsbetrieb auch vorliegen, wenn die beteiligten Unternehmen dies gar nicht beabsichtigen.
a) Führungsvereinbarung im gemeinsamen Betrieb i. S. d. § 1 Abs. 2 BetrVG Rz. 56 Muster 2. 15: Führungsvereinbarung im gemeinsamen Betrieb i. § 1 Abs. 2 BetrVG Muster 2.
Rz. 89 Der Gemeinschaftsbetrieb wird durch Beendigung der Führungsvereinbarung aufgelöst. aa) ohne Auswirkungen auf betrieblicher Ebene Rz. 90 Allein die Beendigung der Führungsvereinbarung als solche muss noch keinen Einfluss auf die betriebliche Ebene haben. Hat es keine Auswirkungen, bleibt das reguläre Betriebsratsamt unberührt. Das ist etwa der Fall, wenn einer von mehreren Arbeitgebern den bisherigen Gemeinschaftsbetrieb alleine weiterführt, z. B. weil die übrigen Arbeitgeber ihren Geschäftsbetrieb (etwa im Insolvenzverfahren) aufgeben. [97] Denn durch eine Veränderung in der Betriebsführung wird die betriebliche Organisationseinheit, für die der Betriebsrat gewählt ist, nicht berührt. Gemeinschaftsbetrieb. Ebenso wie bei einer Stilllegung eines Betriebsteils oder einer Betriebseinschränkung, die grundsätzlich keinen Einfluss auf die Betriebsidentität haben, werden auch hier die betrieblichen Strukturen nicht verändert. Der Betriebsrat nimmt für die verbleibenden Arbeitnehmer bei unveränderter Organisationsstruktur auch nach Auflösung des Gemeinschaftsbetriebs weiterhin das reguläre Mandat wahr.
Es kommt nur auf die nach außen erkennbaren Umstände an.