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Zur Hauptnavigation springen Zum Footer springen Fehlende Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei PKH-Antragstellung BFH III. Senat FGO § 142 Abs 1, ZPO § 114 S 1, ZPO § 117 Abs 2 S 1 Leitsätze NV: Begehrt der Antragsteller für ein Verfahren wegen Nichtzulassung der Revision Prozesskostenhilfe und gibt er dabei eine unvollständige Erklärung zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen ab, kann er sich wegen der notwendigen Aktualität der Angaben nicht darauf berufen, dass die fehlenden Erklärungen und Nachweise aus einem früher im Hinblick auf das Klageverfahren vor dem Finanzgericht eingereichten Prozesskostenhilfeantrag hätten entnommen werden können. Tatbestand I. Angaben zu den wirtschaftlichen verhältnissen in youtube. Der Antragsteller führte vor dem Finanzgericht (FG) einen Rechtsstreit, in dem die auf einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen beruhende Festsetzung der Einkommensteuer für die Veranlagungszeiträume 2005 bis 2008 streitig war. Für dieses Verfahren wurde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) mangels hinreichender Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung abgelehnt.
Startseite Wirtschaftsförderung Förderprogramme A-Z Angaben zu wirtschaftlichen Verhältnissen Vorcheck zum eAntrag für Mikrokredit aus dem KMU-Fonds Eine wichtige Voraussetzung zur Förderung aus dem KMU-Fonds sind ihre wirtschaftlichen Verhältnisse. Um diese zu prüfen, füllen Sie bitte das Formular zum Vorcheck aus: Vorcheck zum Antrag auf einen Mikrokredit (PDF) ausfüllbar und speicherbar ab Adobe Reader Version 8. 1. 2 oder mit Adobe Acrobat Standard / Professional Eine Finanzierung mit einem Darlehen aus dem KMU-Fonds ist nicht möglich, sofern einer der genannten Punkt für Sie zutrifft. Gern können Sie jedoch zu einem späteren Zeitpunkt einen Antrag stellen, wenn das jeweilige Negativmerkmal nachweislich aufgehoben bzw. erledigt ist. Sie erhalten als Nachweis der Nichteignung für Ämter und Behörden ein maschinell erstelltes Schreiben. Angaben zu den wirtschaftlichen verhältnissen en. Ansprechpartner Bei Fragen können Sie uns gern anrufen oder eine E-Mail senden:
Entsprechend weisen auch die Ausfüllhinweise zum PKH-Vordruck darauf hin, dass die notwendigen Belege immer nach dem jeweils neuesten Stand beizufügen sind. Soweit der Antragsteller vorbringt, er sei aufgrund seines hohen Alters und seiner schweren Erkrankung nicht in der Lage gewesen, die notwendigen Nachweise zum Verkehrswert des Grundvermögens und zur Guthabenshöhe auf vorhandenen Konten zu erbringen, ist sein Vortrag vor dem Hintergrund der dem PKH-Antrag beigefügten Nachweise bereits nicht schlüssig. Denn insoweit war der Antragsteller durchaus in der Lage, seine gesamten Ausgaben im Detail darzulegen und zu belegen sowie hierzu auch die notwendigen Kontennachweise beizufügen. 2. Die Entscheidung über die Gegenvorstellung ergeht gerichtsgebührenfrei, da für Verfahren betreffend Gegenvorstellung kein Gebührentatbestand vorgesehen ist (vgl. z. B. BFH-Beschluss in BFH/NV 2011, 51, m. Fehlende Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen bei PKH-Antragstellung | Bundesfinanzhof. ). Seite drucken
Entscheidungsgründe II. Die Gegenvorstellung des Antragstellers ist unzulässig. 1. a) Eine Gegenvorstellung ist nur zulässig, wenn substantiiert dargelegt wird, die angegriffene Entscheidung beruhe auf schwerwiegenden Grundrechtsverstößen oder sie entbehre jeder gesetzlichen Grundlage (vgl. etwa Beschlüsse des Bundesfinanzhofs ‑‑BFH‑‑ vom 6. Dezember 2011 IX S 19/11, BFH/NV 2012, 438, und vom 1. September 2010 V S 26/09, BFH/NV 2011, 51, m. w. Angaben zu den wirtschaftlichen verhältnissen videos. N. ). b) Solche Einwendungen werden vom Antragsteller nicht geltend gemacht. Insbesondere zeigt sein Vortrag keine greifbare Gesetzwidrigkeit der angefochtenen Entscheidung auf. Soweit der Antragsteller darauf verweist, dass sich seine lückenhaften Angaben durch Rückgriff auf Angaben im PKH-Verfahren vor dem FG hätten vervollständigen lassen, berücksichtigt er nicht, dass die Entscheidung über den PKH-Antrag anhand der aktuellen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zum Zeitpunkt der beabsichtigten Rechtsverfolgung zu treffen ist (BFH-Beschluss vom 21. April 1998 VII S 7/98, juris).
Kreisschreiben Verfahren bei interkantonalen Verhältnissen von quellensteuerpflichtigen Personen vom 26. 08. 2020 Dieses Kreisschreiben ersetzt das Kreisschreiben 14 vom 6. 7. 2001 Interkantonale Steuerausscheidung von Gesellschaften, welche die in der STAF vorgesehenen Abzüge beanspruchen vom 15. 01. 2020 Kreisschreiben 33 Besteuerung der konzessionierten Verkehrs- und Infrastrukturunternehmen vom 06. 09. 2011 Kreisschreiben 32 Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung und ihre Auswirkungen auf die interkantonale Steuerausscheidung vom 01. 07. 2009 Kreisschreiben 31 neue Fassung vom 2. Juni 2015, gültig ab 2. Juni 2015 Interkantonale Repartition der pauschalen Steueranrechnung Kreisschreiben 31 Fassung vom 29. Schweizerische Steuerkonferenz SSK - Kreisschreiben. November 2012 (ersetzt KS 31 vom 18. 1. 08) Kreisschreiben 31 Fassung vom 18. Januar 2008 Kreisschreiben 30 Besteuerung von Trusts vom 22. 2007 Kreisschreiben 29 Leasinggeschäfte mit gewerblichen oder industriellen Liegenschaften vom 27. 06. 2007 Dieses Kreisschreiben ersetzt das Kreisschreiben 2.