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Die gemeinsame Veranstaltung zur Aufnahme und Verteilung der ukrainischen Schülerinnen und Schüler ist nicht Bestandteil des Schulversuches. Integrationskonzept | Stadt Bochum. Gleichzeitig ist sie ein Versuch, die Verbundstruktur auch für andere Projekte nutzbar zu machen. Von links zu sehen sind: Heike Samel, Stellvertretende Leitung des Kommunales Integrationszentrum, Katherina Joswig, pädagogische Geschäftsführung des RBZ Bochum, Thomas Glaß, Schulleiter der Technischen Beruflichen Schule 1 (TBS1). Pressekontakt Regionales Bildungszentrum Bochum Claudia Hagedorn Mobil: +4915170835332 E-Mail:
Demnach ist eine digitale Übersendung Ihrer schriftformerforderlichen Unterlagen (z. B. des unterschriebenen Antragsvordrucks) über das besondere elektronische Behördenpostfach (BeBPo) ausreichend. Erläuternde Hinweise dazu finden Sie hier. Grundlage der Förderung nach Baustein 1 ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Implementierung und zum Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements in den Kommunen (Kommunales Integrationsmanagement NRW) vom 25. 11. 2020. Dienstleistungen und Infos | Stadt Bochum. Grundlage für die Gewährung der fachbezogenen Pauschalen ist § 29 Haushaltsgesetz 2021.
Am Donnerstag, 28. April, haben fünf der städtischen Bochumer Berufskollegs über 80 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine in der gemeinsamen Aula der Technischen Beruflichen Schule 1 (TBS1) und des Walter-Gropius-Berufskollegs (WGBK) begrüßt. Zusammen mit dem Kommunalen Integrationszentrum der Stadt Bochum hat der Berufskolleg-Verbund diese Veranstaltung geplant, in der es vor allem um den anstehenden Schulbesuch der Geflüchteten ging. Zunächst wurden die Schülerinnen und Schüler inklusive ihrer Eltern in ukrainischer Sprache begrüßt. Danach verteilten sich die Gäste in kleineren Gruppen auf die Klassenräume. Jedes der fünf Bochumer Berufskollegs war mit einem Team von Lehrkräften und Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern anwesend, die sich in den Klassenzimmern um die Schülerinnen und Schüler kümmerten. In persönlichen Gesprächen galt es herauszufinden, an welchem der fünf Berufskollegs die Schülerinnen und Schüler am besten aufgehoben sind. Migrationsberatung | Stadt Bochum. Als zusätzliche Ansprechpartnerin für Schülerinnen und Schüler, die in der Ukraine einem dem Abitur vergleichbaren Abschluss erworben haben und nun ein Studium anstreben, war Frau Ulrike Herrlich vom International Office der Ruhr-Universität Bochum beratend vor Ort.
Sofern in einer kreisangehörigen Kommune eine Ausländerbehörde, ein Jugendamt und ein Integrationsrat/Integrationsausschuss verortet ist, kann für diese Kommune eine weitere Koordinierungsstelle über den zuständigen Kreis beantragt werden (Baustein 1).
Leitung Michael Czech Leitung Tel. : 02351 966-6450 E-Mail: Gregor Heggemann stellv. Leitung Tel. : 02351 966-6516 E-Mail: g. Querschnitt, Übergang Schule-Beruf, DiAuA KI-Mitarbeitende Alexandra Herl Tel. : 02351 966-6579 E-Mail: Seiteneinsteiger, Schule ohne Rassismus Antje Schröder Tel. : 02351 966-6535 E-Mail: a. Interkulturelle Schulberatung, Seiteneinsteiger Sevgi Sarikaya Tel. : 02351 966-6513 E-Mail: s. Frühe Bildung, Interkulturelle Öffnung Sarah Stausberg Tel. : 02351 966-6514 E-Mail: s. Kommunales integrationszentrum bochum.de. Frühe Bildung Ansgar Conrads Tel. : 02351 966-6526 E-Mail: a. Sarah Lechelt-Becker Tel. : 02351 966-6532 E-Mail: s. Pascalia Schlanzke Tel. : 02351 966-6950 E-Mail: p. Julia Viktory Tel. : 02351 966-6536 E-Mail: j. Silke Ewald Tel. : 02351 966-6523 E-Mail: Südosteuropa, MSO, Laien-Sprachmittlerpool
Die Auszahlung erfolgt auf Anforderung zum Teil zu festgelegten Auszahlungsterminen. Die Mittel aus Baustein 2 und 3 werden – ohne vorherigen Antrag – in pauschalierter Form zum eigenverantwortlichen Mitteleinsatz für die kommunale Selbstverwaltung für die Durchführung bestimmter Aufgaben zur Verfügung gestellt (fachbezogene Pauschalen). Sie werden zu festgelegten Terminen ausgezahlt. Für Förderungen nach Baustein 1 war die Antragstellung für das Jahr 2020 (für einen Zeitraum bis maximal 2022) bis zum 28. Dezember 2020 zugelassen. Die Antragsstellung für Folgejahre muss spätestens bis 30. Oktober des vorhergehenden Kalenderjahres erfolgen. Die fachbezogenen Pauschalen nach Baustein 2 und 3 werden ohne vorherigen Antrag gewährt. Anträge sind schriftlich zu richten an: Bezirksregierung Arnsberg Dezernat 36 (Kompetenzzentrum für Integration) Seibertzstr. 1 59821 Arnsberg oder per Fax (02931/82-2909) Beachten Sie bitte im Kontext der elektronischen Aktenführung (E-Akte), dass die Bezirksregierung Arnsberg eine möglichst vollständige, elektronische Vorgangsbearbeitung anstrebt.
Die noch verbleibenden 0, 75 Stellen werden an die Kommunen verteilt, in deren Gebiet laut Ausländerzentralregister der diesbezüglich größte Anteil mit einem erlaubten Aufenthalt von mindestens 8 Jahren lebt. Die Förderhöhe beträgt 37. 500 € je 0, 75 Stelle. Die Zuweisung kann bei Vorliegen aller Voraussetzungen somit bis zu 112. 500 € betragen. In 2022 soll die Förderung einer 0, 75 Stelle auf eine Vollzeitstelle aufgestockt werden. Die Einrichtung zusätzlicher Personalstellen(anteile) ist Bedingung für die Förderung. Das Handlungskonzept des Landes für die Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) bildet die Grundlage der Förderung. Im Baustein 3 sollen die Personalstellen mit dem strategischen Overhead und dem rechtskreisübergreifenden individuellen Case-Management zusammenarbeiten. Für die Förderung nach Baustein 1 ist ein Antrag zu stellen. Dem Antrag ist ein Konzept zur Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements auf Basis des Handlungskonzeptes "Kommunales Integrationsmanagement" des Landes einschließlich der Klärung der Schnittstellen und Abgrenzungen zu anderen Programmen sowie der Einbindung des kreisangehörigen Raums und der kreisangehörigen Gemeinden in das Kommunale Integrationsmanagement beizufügen.