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tz Auto Erstellt: 23. 02. 2022, 08:35 Uhr Kommentare Teilen Der ADAC kritisiert uneinheitliche Regeln beim Parken an öffentlichen Ladesäulen in Deutschland. © Jonas Walzberg/dpa (Archivbild) Welche Fahrzeuge dürfen an den Säulen parken und welche nicht? Die Beschilderung sei teilweise "unklar und missverständlich", stellt der Verkehrsclub nach einer Befragung in verschiedenen Städten fest. Der ADAC kritisiert uneinheitliche und verwirrende Regeln beim Parken an öffentlichen Stromladesäulen in Deutschland. Welche Fahrzeuge dürfen Sie bei diesem Verkehrszeichen überholen?. Der Verkehrsclub forderte, dieses "Schilder-Wirrwarr" durch bundesweit einheitliche Regeln für Laden und Parken zu ersetzen. Die aktuelle Beschilderung sei teilweise "unklar und missverständlich". Parken an der Ladesäule: ADAC kritisiert "Schilder-Wirrwarr" Der ADAC hatte in den 16 deutschen Landeshauptstädten beziehungsweise Stadtstaaten die Regeln für das Parken an öffentlichen Ladesäulen abgefragt und dabei teils große Unterschiede festgestellt. So durften nur in fünf Städten Elektrofahrzeuge aller Art an den Säulen parken.
So durften nur in fünf Städten Elektrofahrzeuge aller Art an den Säulen parken. In den restlichen brauchte man dafür ein E-Kennzeichen. Dafür durften in zwei Städten an einigen Ladestationen sogar Verbrenner parken – zumindest nachts. Auch bei der Frage, ob man an den Ladesäulen parken darf ohne zu laden, sagen fünf Städte ja, die anderen nein. Und für Schnellladesäulen gab es teilweise noch einmal abweichende Regeln. Welche fahrzeuge dürfen hier parken 112. Selbst die Schilder gaben laut ADAC dabei nicht immer eindeutige Auskunft: Beim Zusatzzeichen "Während des Ladevorgangs" bleibe beispielsweise offen, was gilt, wenn die Batterie voll ist, das Auto aber noch parkt. Lesen Sie zudem: E-Auto laden: So finden Sie kostenlose Ladesäulen Welche Fahrzeuge an Ladesäulen parken dürfen Korrekt gekennzeichnet sind Parkplätze zufolge an E-Ladestationen "mit einem viereckigen Schild mit weißem P auf blauem Grund, kombiniert mit einem oder mehreren Zusatzschildern". Diese Zusatzschilder definieren den Experten zufolge, welche Fahrzeuge genau an der Ladesäule parken dürfen, zu welcher Zeit und wie lange.
Fahrzeuge bis 2, 8 t zulässiger Gesamtmasse Motorräder Fahrzeuge über 3, 5 t zulässiger Gesamtmasse