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Halli Hallo, also folgendes: Ich hatte demnächst vor meine Berwerbung zur Sozialassistentin abzuschicken. Jetzt ist mir aber gerade aufgefallen, dass mir die ärztliche Bescheinigung vom Arzt fehlt. Vor ca. 2 Jahren war ich allerdings schonmal beim Arzt und habe für meine derzeitige Ausbildung (Kinderpflegerin) die Bescheinigung gebraucht. Muss ich jetzt nochmal zum Arzt und die ganzen Untersuchungen nochmal machen lassen? Wenn ja, kann ich die Bescheinigung nachreichen/schicken oder kommt das doof rüber? Oder kann meine Ärztin die alte Bescheinigung nochmals ausdrucken? Ich danke euch jetzt schon für eure Antworten. Die Frage ist vielleicht bisschen dumm, aber ich weiß grad nicht so wirklich was ich machen soll, haha. :D
Hallo Leute, ich möchte mich für Fachhochschule (Richtung Sozialassistent) bewerben und habe beim Anmeldeformular gelesen, dass man ein Attest vorlegen soll. Meine Frage ist, was wird da genau gemacht und ob dieses Attest etwas kostet. Danke für die Antworten! Schönes Wochenende! Sophie 3 Antworten Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet Hallo Sophie, das Ausstellen diverser Atteste geht in aller Regel zulasten des Auftraggebers und wird dann vom Arzt nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung gestellt. Wie hoch die Gebühren sind, hängt i. d. R. von Art und Umfang der Untersuchung ab. Erfahrungsgemäß ist es günstig(er) es bei dem Hausarzt machen zu lassen. Frage vorab nach den Kosten und welche Untersuchung bei dir ausreichend wäre. Dir ebenfalls ein schönes Wochenende. Lg Das hängt sehr von den Ärzten ab. Du solltest zu deinem Hausarzt gehen, der dich auch kennt. Er wird vermutlich ein paar Fragen stellen (Gibt es körperliche Probleme? Rauchen Sie?... ) und den Blutdruck messen.
B. Geburts-/Heiratsurkunde, Auszug aus dem Familienbuch) Nachweis über die Staatsangehörigkeit: Reisepass, Personalausweis oder Aufenthalts-bescheinigung Aktueller, lückenloser tabellarischer Lebenslauf mit genauer Angabe des schulischen und beruflichen Werdegangs Ausbildungsnachweise: Zeugnisse, Diplom, Berufsausübungserlaubnis, Registrierung, Fächer- und Studienübersicht, Fachprüfung, Fachpraktikum usw. Gegebenenfalls weitere Befähigungsnachweise Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (z. Arbeitszeugnis, Arbeitsbuch, Index) bei Wohnsitz in Deutschland: Bescheinigung über Ihren Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg. Diese erhalten Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde. (Kopie der Anmeldung); im Ausland: Glaubhaftmachung, dass die Berufsausübung in Baden-Württemberg angestrebt wird. Hierzu sind geeignete Unterlagen vorzulegen, z. Bestätigung des künftigen Arbeitgebers, Bewerbungsschreiben oder Stellengesuche. Nachweis deutscher Sprachkenntnisse eines anerkannten Sprachinstituts (kann nachge-reicht werden) für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit (nicht bei Sozialarbeitern oder Sozial-arbeiterinnen, Sozialpädagogen oder Sozialpädagoginnen): Bei Wohnsitz in Deutschland: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (kann nachgereicht werden) Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen.