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Tagtäglich verschicken Arztpraxen Blut-, Gewebe- oder andere Proben zur Laboruntersuchung. Handelt es sich um kontagiöses Material, gehen davon Risiken für Praxismitarbeiter und Menschen aus, die während des Versands mit dem Probenmaterial in Berührung kommen. Daher müssen Arztpraxen einige Regeln beachten, wenn Patientenproben verschickt werden. Richtlinien für das Versenden von biologischen Proben. Das europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) und ähnliche Regelwerke für Luft- und Schienenverkehr regeln, wie Patientenproben verpackt sein müssen, um die Risiken möglichst gering zu halten. Wie gefährlich eine Patientenprobe ist, hängt von den Erregern ab, die sich darin befinden können. Jedem Erreger ist eine UN-Nummer zugeordnet, jeder der UN-Nummern eine Gefahrgutkategorie. Von der Gefahrgutkategorie hängt ab, nach welcher Anweisung die Probe verpackt werden muss (siehe Tab. ). Proben, bei denen nicht die Gefahr besteht oder bei denen es unwahrscheinlich ist, dass sich Menschen (oder Tiere) anstecken, gelten nicht als Gefahrgut und sind von den entsprechenden Regelungen freigestellt.
Höchstens 30ml entzündliche Flüssigkeit (Alkohol), ätzende Stoffe oder andere gefährliche Stoffe dürfen in jedem Primärgefäß sein. Ein oder mehrere Primärgefäße sind in der Sekundärverpackung verpackt, die dicht verschlossen und innen gepolstert sein muss, damit die Primärgefäße nicht gegeneinanderschlagen. Enthält die Primärverpackung Flüssigkeit, muss die Polsterung des Sekundärgefäßes die gesamte Flüssigkeit aufsaugen können. Gefahrgutaufkleber für medizinischen Versand kaufen | Daklapack. Die Außenverpackung kann mehrere Sekundärverpackungen enthalten und muss den normalen Transportbedingungen standhalten. Sekundär- oder Außenverpackung (bei Transport mit dem Flugzeug die Außenverpackung) müssen starr sein. Wird die Probe gekühlt, muss das Trockeneis zwischen Sekundär- und Außenverpackung gefüllt werden, Außen- und Umverpackung müssen gasdurchlässig sein und das Versandstück muss beschriftet sein mit "KOHLENDIOXID, FEST, ALS KÜHLMITTEL" oder "TROCKENEIS ALS KÜHLMITTEL". Das gesamte Versandstück muss aus 1, 20 Metern ohne Beschädigung auf den Boden fallen können und mit "BIOLOGISCHER STOFF, KATEGORIE B" in mindestens 6mm hohen Buchstaben gekennzeichnet sein.
Der Fahrer muss wissen, was er tun soll, wenn Flüssigkeit aus der Verpackung austritt. Dafür reicht eine Telefonnummer, unter der er sich melden kann, auch ein Aufkleber oder beigefügter Zettel mit entsprechenden Anweisungen ist möglich. Fällt die Probe unter die Kategorie A, muss ein dafür zugelassenes Transportunternehmen beauftragt werden. Fahrradkuriere stellen eine Ausnahme dar: Für sie gelten zwar nicht die Regeln des ADR, dennoch sollten diese eingehalten werden. Freigestellte medizinische probe aufkleber in online. Viele Labore stellen Verpackungen für die verschiedenen Risikokategorien zur Verfügung, im Vertrag sollte festgehalten sein, dass diese Verpackungen den Vorschriften des ADR entsprechen. Viele Praxen arbeiten gut mit einem Labor zusammen, das zuverlässige Hinweise dafür gibt, welche Probe wie verpackt werden muss, dennoch trägt der Arzt die Verantwortung dafür, dass die Verpackung regelkonform ist. Der Arzt kann seine Pflichten delegieren, trägt aber die Verantwortung dafür, dass sie sachgerecht erfüllt werden. Artikel: Roland Müller-Waldeck Quellen und weitere Informationen: Zitierhinweis: erschienen in dieser Ausgabe