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Hintergrund und Inhalt des Regelwerks: Die "TL-Baumschulpflanzen – Technische Lieferbedingungen für Baumschulpflanzen (Gütebestimmungen)", Ausgabe 2020 folgen den "Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen", Ausgabe 2004. Sie definieren für die Vertragsparteien eine einwandfreie Qualität von Pflanzen aus Anzuchtbeständen und entsprechen dem aktuellen Stand der Wissenschaft und den Erfahrungen der Praxis, sodass sie als "anerkannte Regeln der Technik" im Sinne der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) angesehen werden können. In Bauverträgen, deren Grundlage die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) sind, werden sie durch die Nennung in Abschnitt 2. 2 ATV DIN 18320 Vertragsbestandteil. Außerdem sind die Gütebestimmungen über den Abschnitt 4. 1 in DIN 18916 verbindlich für Pflanzen aus Anzuchtbetrieben anzuwenden. Die TL-Baumschulpflanzen werden damit Teil einer vertraglichen "Rückfallebene", einzelvertragliche Regelungen haben Vorrang.
V. (BdB) im Herbst neu konstituiert werden. Die Fachwelt erhält nun die Möglichkeit, der FLL-Geschäftsstelle Ergänzungs- und Korrekturvorschläge zu den FLL-"Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen" mitzuteilen. Konkrete und begründete Textvorschläge zur Überarbeitung des Regelwerkes können bis zum 15. Oktober 2016 an die FLL-Geschäftsstelle geschickt werden. Interessierte können zur Aufbereitung ihrer Stellungnahme unter ein entsprechendes Formblatt downloaden. Quelle: FLL
Veredelte Rosen: Güteklasse A: mindestens drei Triebe, davon mindestens zwei aus der Veredelungsstelle, der dritte Trieb bis 5 cm darüber Güteklasse B: zwei Triebe aus der Veredelungsstelle Dieser Hochstamm ist keine Qualitätware. Der Leittrieb fehlt, er ist nicht mehr erziehbar. Schon in der Baumschule wurden die notwendigen Schnittmaßnahmen versäumt. Solche Bäume dürfen nicht abgenommen werden. (Foto: Weyman) Peter Weyman, Mehr Rätsel Zur Pflanzenlernhilfe auf CD
4 Rosen im Container) / 7 Spezielle Anforderungen für Rhododendren, Azaleen und sonstige Immergrüne Laubgehölze (7. 1 Rhododendren und Azaleen / 7. 2 Immergrüne Laubgehölze) / 8 Spezielle Anforderungen für Nadelgehölze (8. 1 Nadelgehölze / 8. 2 Stämme von Nadelgehölzen / 8. 3 Hochstämme von Nadelgehölzen) / 9 Spezielle Anforderungen für Bodendecker / 10 Spezielle Anforderungen für Obstgehölze (10. 1 Allgemeine Anforderungen / 10. 2 Kern- und Steinobst – 10. 1 Anforderungen an Unterlagen / 10. 2 Anforderungen an Veredelungen - / 10. 3 Schalenobst – 10. 1 Walnussveredelungen / 10. 2 Großfrüchtige Haselnüsse - / 10. 4 Beerenobst – 10. 1 Johannis- und Stachelbeeren / 10. 2 Brombeeren, Himbeeren / 10. 3 Kulturheidelbeeren, Preiselbeeren, Cranberry) / 11 Spezielle Anforderungen für Jungpflanzen und Veredelungsunterlagen (11. 1 Jungpflanzen – 11. 1 Laubgehölze / 11. 2 Nadelgehölze - / 11. 2 Veredelungsunterlagen – 11. 1 Allgemeine Anforderungen 7 11. 2 Spezielle Anforderungen / 11. 3 Sortierung und Bündelung) / Weitere Quellen und Literatur / Anhang A (normativ): Kennzeichnungsvorschriften / Bezugsquellen
Gütebestimmung & Qualitätsmerkmale des Bund Deutscher Baumschulen (BDB) Die Gütebestimmungen und Qualitätsmerkmale des BDB (Bund Deutscher Baumschulen) sind als Kriterien wichtig, für eine einheitliche Gestaltung von Preisen und Qualitäten. Man hat aufgrund der großen qualitativen Unterschiede, die innerhalb einer Pflanzenart bestehen, diese in ein Raster geformt, um im Handel Missverständnissen vorzubeugen. Diese Normen stammen vom Bund deutscher Baumschulen (BDB). Welchen Nutzen haben die Gütebestimmungen und Normen des BDB bei Pflanzen Bestellen Sie beispielsweise eine Buche, so ist damit noch nicht gesagt, ob es sich um einen Sämling, Heister, Hochstamm oder Solitär handelt. Zudem bestehen selbst innerhalb dieser Begriffe noch erhebliche Größenunterschiede. Bestellen Sie hingegen eine Buche so: Fagus sylvatica, H 20-25, 4xV, mDb dann bekommen Sie eine Rotbuche als Hochstamm (H), mit 20 bis 25 cm Stammumfang (20-25), gemessen in einem Meter Höhe vom Boden aus, die vier mal verpflanzt wurde (4xV).