Kleine Sektflaschen Hochzeit
Frage vom 15. 6. 2015 | 19:14 Von Status: Frischling (5 Beiträge, 7x hilfreich) Päckchen mit Einlieferungsbeleg Kurz zur Lage: Ich habe am 29. 05. ein Päckchen verschicken lassen (bzw. sollte es ein Paket werden, ist aber durch die ausführende Person schief gelaufen. Unwichtig. ) und habe einen Einlieferungsbeleg samt Sendungsnummer, Datum, Uhrzeit und Postfiliale erhalten. Die Sendungsnummer kann man online allerdings nicht nachverfolgen. Die Empfängerin des Päckchens meint, dass es nie angekommen sei und macht mir die Hölle heiß. Das Einwurf-Einschreiben und der Zugangsnachweis. Muss ich nun in den sauren Apfel beißen und den Kaufbetrag erstatten oder habe ich noch eine Chance, da ich eindeutig einen Einlieferungsbeleg samt Sendungsnummer besitze? Am Telefon hat die Post mir auch zunächst gerne Auskunft über den Aufenthalt des Paketes gegeben (1. Anruf: ist auf dem Lieferwagen, 2. Anruf: ist ausgeliefert, 3. Anruf: Oh, irgendwas ist schief gelaufen, geben Sie uns noch 72h) - erst heute beim 4. Anruf hieß es plötzlich, dass man Päckchen nicht nachverfolgen könne und ich doch einen Nachverfolgungsantrag stellen soll (von denen man ja weiß, dass das in 99, 9% der Fälle nichts bringt).
Tacker, der anstatt der "Rundung" hinten die Klammern nur abbiegt, so dass das Stück, das hinten heraus kommt, gerade bleibt. Die meisten kann man umstellen Eigentlich tackere ich nur so, die Klammern kann man dann nämlich ganz einfach wieder entfernen. 13. Okt 2011 13:39 Platzsparklammern sind, ohne Witz, ja wohl sowieso Pflicht. Wir sparen durch den Einsatz von flachen Klammern so ca. 10-15 Leitzordner pro Jahr ein, was bei tatsächlichen 10 Jahren Aufbewahrungspflicht 100 bis 150 Leitzordner weniger bedeutet, die das Archiv verstopfen. Unterschiede zwischen Einschreiben und Einwurf-Einschreiben. Wer einmal in unserem Archiv war, weiß, dass das überlebenswichtig ist regalboy Beiträge: 8884 Registriert: 23. Feb 2008 18:30 13. Okt 2011 14:19 degraf hat geschrieben: regalboy hat geschrieben: Oder man nehme einen Flat...???? Tacker, der anstatt der "Rundung" hinten die Klammern nur abbiegt, so dass das Stück, das hinten heraus kommt, gerade bleibt. Ja, man kann die meisten umstellen, ob die Klammern nach innen oder außen zeigen. Das meinte ich aber NICHT, sondern Flat Clinch Hefter.... 87&bih=914
Beispiele für solche Buchungen sind: Freiwillige Trinkgeldzahlung Geschäfte an Automaten (Telefonzelle, Parkuhr, Automaten zur Gepäckaufbewahrung) Darüber hinaus lässt sich ein Eigenbeleg als Not- bzw. Ersatzbeleg für einen fehlenden Fremdbeleg nutzen – beispielsweise beim Verlust des Originalbelegs durch Umweltkatastrophen (Überschwemmung, Brand) oder infolge von Einbrüchen mit Vandalismus. Beachten Sie: Das Finanzamt akzeptiert Eigenbelege als Ersatzbelege nur dann, wenn für den jeweiligen Geschäftsvorfall kein Fremdbeleg zu beschaffen ist. Einlieferungsbeleg | Lexikon Logistik - versandtarif.de. Wurde eine Rechnung verlegt oder versehentlich vernichtet, ist daher zunächst eine Zweitausfertigung oder Kopie des Originalbelegs beim Rechnungsaussteller anzufordern.
Dann reichen Sie hier Ihren Vorschlag ein. Für diese Funktion bitte einloggen. Oder hier kostenlos registrieren.
Erster offizieller Beitrag #1 Hallo Zusammen, es geht um die Einlieferungsbeläge, die ich von der DHL erhalte, wenn ich meine Pakete dort abgebe. Müssen diese aufbewahrt werden und bei einer Prüfung durch einen Betriebsprüfer vorhanden sein? Vielen Dank vorab für eure Mithilfe. #2 Moin, so eine Pflicht besteht m. E. nicht. Steuerrelevante Sachverhalte ( z. B. abweichende Lieferadressen bei EU-Kunden) werden ja in der Buchhaltung anhand des Lieferscheins oder der Rechnung dokumentiert. Ich würde den Beleg nur solange aufbewahren, bis sichergestellt ist, dass der Kunde nicht behauptet, die Ware niemals nie nicht erhalten zu haben Viele Grüße Maulwurf #3 Moin, so eine Pflicht besteht m. abweichende Lieferadressen bei EU-Kunden) werden ja in der Buchhaltung anhand des Lieferscheins oder der Rechnung dokumentiert. Ich würde den Beleg nur solange aufbewahren, bis sichergestellt ist, dass der Kunde nicht behauptet, die Ware niemals nie nicht erhalten zu haben Viele Grüße Maulwurf Alles anzeigen Das sehe ich aber komplett anders.