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Informationen für Arbeitgeber Als Zusatzversorgungskasse Sachsen (ZVK) entlasten wir unsere Mitglieder von Zeit-, Sach- und Personalaufwand. Im Leistungsfall treten wir an die Stelle der Arbeitgeber und erfüllen die Ansprüche der Beschäftigten auf Zusatzversorgung. Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Landesverband Baden-Württemberg // Wir über uns // Satzung. Mitglieder der ZVK sind vor allem Städte, Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände und Sparkassen, aber auch als GmbH oder AG geführte Krankenhäuser, Stadtwerke und Verkehrsbetriebe sowie vereinsmäßig organisierte freie Träger der Wohlfahrtspflege. Tarifvertraglich sind diese regelmäßig dazu verpflichtet, ihre Beschäftigten für eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung (Zusatzversorgung) bei der ZVK zu versichern. Was der Arbeitgeber bei einem Betriebsübergang beachten muss, erfahren Sie hier (PDF). Finanzierung Wie wird die Zusatzversorgung finanziert? Zusatzrente Die Zusatzrente wird durch Umlagen und Zusatzbeiträge finanziert: Allgemeiner Bereich Umlage Zusatzbeitrag Gesamt Arbeitgeber 1, 6% 2, 0% 3, 6% Arbeitnehmer - 2, 4% 2, 4% Gesamt 1, 6% 4, 4% 6, 0% AOK-Bereich Umlage Zusatzbeitrag Gesamt Arbeitgeber 1, 6% 2, 59% 4, 19% Arbeitnehmer - 1, 81% 1, 81% Gesamt 1, 6% 4, 4% 6, 0% Im Anwendungsbereich des ATV-K-Ärzte/VKA beträgt die Arbeitnehmerbeteiligung 4, 4%.
Allgemeine Informationen Die ZVK-Sparkassen bietet den Beschäftigten der öffentlich-rechtlichen Sparkassen in Niedersachsen, des Sparkassenverbandes Niedersachsen sowie sonstiger Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe eine zusätzliche Erwerbsminderungs-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Die ZVK hat ihren Sitz in Emden, die Organe der ZVK-Sparkassen sind die Geschäftsleitung, der Kassenausschuss und die Mitgliederversammlung. Die ZVK-Sparkassen betreut über die ihr angeschlossenen 68 Mitgliedseinrichtungen rund 24. 000 Pflichtversicherte sowie weitere rund 32. 300 beitragsfrei Versicherte, das heißt ehemals Pflichtversicherte. Darüber hinaus erhalten rund 17. 500 Empfänger monatlich eine Betriebsrentenleistung in Höhe von durchschnittlich rund 412, 60 Euro. Zvk sachsen satzung. Die Kasse verwaltet insgesamt ein Vermögen von rund 2, 5 Mrd. Euro. Handlungsrahmen für die Kasse ist seit dem 1. Januar 2002 ein beitragsorientiertes Betriebsrentensystem (Punktemodell) nach dem "Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes"; Altersvorsorge-TV- Kommunal (ATV-K).
Die Pflichtversicherung und die freiwillige Versicherung werden im Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Die ZVK-Sparkassen ist eine kommunale Zusatzversorgungseinrichtung im Sinne des § 1 ATV-K. Sie ist eine Einrichtung des Sparkassenverbandes Niedersachsen (SVN) als Träger und Mitglied der Kasse. Ihr Vermögen ist ein Sondervermögen des SVN, das getrennt von seinem übrigen Vermögen zu verwalten ist. Es haftet nur für die auf dem Statut beruhenden Verbindlichkeiten und darf zur Erfüllung kassenfremder Zwecke nicht verwandt werden. Die besondere Stellung der Kasse innerhalb des SVN dokumentiert ein Treuhandvertrag zwischen der Sparkasse Emden als Treuhänder der Kassenmitglieder und dem SVN. Der SVN ist, soweit er Träger der ZVK-Sparkassen ist, von der Aufsicht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz freigestellt (BGBl. Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Nordverbund. 1994 I S. 2963). Die rechtliche Aufsicht erfolgt durch das Niedersächsische Finanzministerium (Sparkassenaufsicht). Die ZVK-Sparkassen ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung.
Der Deutsche Bundestag hat dem "Gesetz zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge" zugestimmt. Ab dem 1. Januar 2020 werden gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner weniger Krankenkassenbeiträge auf ihre Betriebsrente zahlen müssen. Es ist ab diesem Zeitpunkt nur der Teil der Betriebsrente beitragspflichtig, der den monatlichen Freibetrag von 159, 25 € übersteigt. Für die gesetzliche Pflegeversicherung gilt dieser Freibetrag jedoch nicht. Wir werden die geänderte Gesetzeslage selbstverständlich berücksichtigen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. Allerdings wird es noch einige Monate dauern, bis diese Neuregelung technisch umsetzbar ist. Sobald dies geschehen ist, erhalten alle Rentenempfänger, die von der Neuregelung profitieren, die ab dem 1. Januar 2020 zu viel gezahlten Krankenkassenbeiträge zurück.