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Gerade das weitgehend von Japans Yakuza-Mafia betriebene "JK"-Geschäft boomt, auch weil sich die gewieften Betreiber immer neue "Geschäftsmodelle" einfallen lassen, um die Gesetze zu umgehen. Sie tragen harmlos klingende Bezeichnungen wie JK "rifure" (für reflexology), wo Mädchen ihre männlichen Kunden "massieren", oder JK "osanpo" (Spazierengehen). Unlängst flog ein Betrieb auf, in dem erwachsene Männer Schulmädchen beim traditionellen Origami-Papierfalten unters Röckchen schauen durften. Den Mädchen werde dabei von den Zuhältern vorgegaukelt, es handele sich um harmlose Nebenjobs. Geschickt werde ihnen das Gefühl von Vertrauen vermittelt. "Sie nutzen dabei Dinge, die bei jungen Menschen beliebt sind wie soziale Medien", so Nito. Nackte asiatische teensy. Kinder aus problematischen Verhältnissen lockten die Betreiber des Sexhandels zudem mit warmen Gerichten, böten ihnen eine Unterkunft und unterstützten sie sogar bei der Schulausbildung. "Bevor sie sich versehen, sind sie schon in den Fängen der JK-Branche", klagt Nito.
Lolita-Boom in Japan Tausende Schulmädchen bieten "Nebenjobs" 21. 05. 2015, 15:47 Uhr Die Sexindustrie in Japan boomt und immer mehr Schulmädchen geraten in deren Fänge. Denn hinter vermeintlichen "Nebenjobs" verbirgt sich ein knallhartes Geschäft: Sex mit Kindern. Für Männer mit "Lolita"-Komplex gibt es dabei immer bizarrere Angebote. Im Amüsierviertel Shinjuku im Herzen der fernöstlichen Millionen-Metropole Tokio stehen junge Japanerinnen in Miniröcken und verteilen Flugblätter an ältere Männer. Was sie den Erwachsenen anbieten, klingt auf den ersten Blick harmlos: Die einen laden zum "Spazierengehen" ein, andere zum "Unterhalten". Tatsächlich aber verbirgt sich dahinter ein knallhartes Geschäft: Sex mit Kindern. "Allein in Tokio sind mindestens 5000 Mädchen betroffen", erklärt Yumeno Nito. Die 25-Jährige betreibt eine Hilfsorganisation namens Colabo, die sich für die Opfer einsetzt. China Teens Stock-Fotos und Bilder - Getty Images. Immer mehr Schulmädchen, manche erst 14 Jahre alt, würden in die Fänge der Sexindustrie geraten. "JK" (für Joshi Kosei, Oberschulmädchen) nennt sich in Japan das boomende Geschäft mit der sexuellen Ausbeutung Minderjähriger.
Dem Gesetz nach droht zwar Erwachsenen, die es auf Sexabenteuer mit Kindern unter 18 Jahren abgesehen haben, Gefängnis bis zu fünf Jahren oder hohe Geldstrafen. Dennoch suchen immer wieder Männer über das Internet Sexkontakte zu Minderjährigen. Man spricht auch vom "Lolita"-Komplex unter japanischen Männern, die in der Unschuld und Reinheit junger Mädchen einen besonderen Reiz sehen. Videos mit Schulmädchensex gibt es fast in jeder Videothek. "Die Gesellschaft muss sich ändern, das Bewusstsein der Erwachsenen", fordert Nito. Nito, die von einem Pastor vor dem Abgleiten in das Sexgewerbe bewahrt wurde und es trotz abgebrochener Schule an eine Uni schaffte, will Japans Gesellschaft aufrütteln. Nackte asiatische teenstar. Immer mehr Mädchen kämen auch aus ganz normalen heilen Familien ohne finanzielle oder anderweitige Probleme. "Die wissen anfangs gar nicht, worauf sie sich einlassen. Auch ihre Eltern sind völlig ahnungslos", klagt Nito. "Massieren" und "Spazierengehen" Obwohl die Polizei des Landes in den vergangenen Jahren verstärkt gegen illegale Prostitution vorging, hat sich das Problem nach Aussagen von Experten nicht gebessert.
Für diese Rechtsauffassung spricht auch der Schlussantrag des EuGH Generalanwalts in einem Filesharing Verfahren. Kyritz - Nutzungs- und Entgeltordnung für die Nutzung von Räumlichkeiten, Sportstätten und Inventar der Stadt Kyritz. Er kommt zu dem Schluss, dass der Betreiber eines Geschäfts, einer Bar oder eines Hotels, der der Öffentlichkeit ein W-LAN-Netz kostenlos zur Verfügung stellt, für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich ist. Der W-LAN-Nutzungsvertrag kann über den Link in den verschiedenen Sprachen kostenfrei von der Webseite der Kanzlei geladen werden: Als PDF: Internetnutzungsvertrag (Eng) Internetnutzungsvertrag deutsche Version Internetnutzungsvertrag_final-Arabisch Internetnutzungsvertrag_final-Dari Internetnutzungsvertrag_final-Pashto Als Word Datei: Internetnutzungsvertrag (Eng) Internetnutzungsvertrag_final-AR Autor Christian Solmecke Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und inbesondere in den Bereichen des IT-, des Medien- und des Internetrechts tätig. Darüber hinaus ist er Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen in diesen Bereichen.
Startseite » News » Internetrecht » Kostenfreier Internet-Nutzungsvertrag schützt Anbieter von W-LANs vor Abmahnungen! 07. 04. 2016 Abmahnungen von Flüchtlingsheimen machten zuletzt in Deutschland die Runde. Doch das Phänomen ist nicht neu. Leider mussten wir schließen. Auch Hotels, Cafes oder WGs, die ihren W-LAN Anschluss Dritten zur Verfügung stellen, müssen mit teuren Briefen vom Anwalt rechnen. Aus diesem Grund bietet nun die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE einen kostenlosen Internet-Nutzungsvertrag an, der vor teuren Abmahnungen schützen kann. IT-Anwalt Christian Solmecke sagt dazu: "Aus unserer täglichen Anwaltspraxis wissen wir, dass das Aufkommen der Filesharing-Abmahnungen nach wie vor sehr hoch ist. Wir vertreten mehrere Flüchtlingsheime, die Abmahnungen bekommen haben. In allen Fällen haben offenbar zahlreiche Flüchtlinge das Internet über das kostenfreie W-LAN genutzt und darüber Rechtsverletzungen begangen". Die Abgemahnten werden aufgefordert für die Abmahnkosten in Höhe von 215, - Euro aufzukommen und zudem noch 600, - Euro Schadensersatz für die urheberrechtswidrige Nutzung eines Films zu zahlen.
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