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Unterweisung / Unterweisungsentwurf aus dem Jahr 2003 im Fachbereich AdA Handwerk / Produktion / Gewerbe - Maurer, Straßenbauer, Steinmetze, Note: 1, 7,, Veranstaltung: Unterweisung zur AEVO - Teil IV der Meisterprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Folgende Ausgangssituation ist gegeben: Der Auszubildende G. hat am 01. 09. 2003 seine Ausbildung zum Maurer begonnen. Er hat die Realschule mit der mittleren Reife abgeschlossen. Er befindet sich im ersten Halbjahr des ersten Ausbildungsjahrs zum Maurer. Seine Ausbildung absolviert er im Meisterbetrieb Bauunternehmers Nikis Zementidis. Franz-Xaver hat während seiner Ausbildungszeit noch keine praktische Unterweisung mit der Vermessungstechnik erhalten. Er hat also im Umgang mit einem Nivellierinstrument noch keine Erfahrung. Rotationslaser fachgerecht anwenden (Meisterschule Maurer/in) - GRIN. Meine Lernziele der Unterweisung: In das Berufsbild eines Maurers, gehört auch, im Zusammenhang mit der Handhabung einfacher Vermessungsgeräte, das Vermessen von Höhenunterschieden eines Grundstücks oder einer Fläche mit Hilfe eines Nivellierinstruments.
Für den Auszubildenden sind diese Fertigkeiten und Kenntnisse die hierbei erlangt werden sehr wichtig, damit er selbstständig und mit ein gewissen Maß Eigenverantwortung arbeiten kann. Dieses trägt einem großen Teil an Motivation und Eigenständigkeit bei. [... ]
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(Was?, Wie?, Warum? ) Das anschließende Üben veranlasst einen nachhaltigen Lernerfolg und der Auszubildende wird zusätzlich motiviert Durch die Vier-Stufen-Methode wird in kürzester Zeit viel Inhalt vermittelt Voraussetzung für die Unterweisung ist die Zielklarheit, die durch eine klare und konkrete Formulierung der Lernziele erreicht werden kann. Nach der durchgeführten Unterweisung, soll der Auszubildende in der Lage sein Tätigkeit selbstständig nachzuarbeiten. 2. 1 RICHTZIELE (MAKROZIEL): Erlernen von Kenntnissen und Fähigkeiten aus dem Ausbildungsberuf. Planen und organisieren der Arbeit und Bewerten der Ergebnisse. Aufstellen und Einstellen eines Niveliergerätes (Unterweisung Straßenbauer/in) - Unterweisungen | Unterweisungen.de. Das Richtziel ist für die Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen der entsprechenden Arbeit. 2. 2 GROBLERNZIEL: Der Auszubildende erlangt Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich: Wie er unter Einhaltung von UVV sowie Qualitätsmerkmalen die Übung richtig durchführt. Des Weiteren ist er in der Lage, Prüfverfahren auszuwählen und anzuwenden. 2. 3FEINLERNZIEL (MICROZIEL): Hierbei werden dem Auszubildenden spezielle Kenntnisse vermittelt, um diese bei Störungen, Mängeln sowie Fehler zu erkennen.
Unterweisung / Unterweisungsentwurf, 2020 17 Seiten, Note: 1, 0 Leseprobe 1. Persönliche Angaben 1. 1 Persönliche Angaben des Auszubildenden 1. 2 Soziologische Situation des Auszubildenden: 1. 3 Entwicklungsstufe des Auszubildenden 1. 4 Ausbildungssituation des Auszubildenden: 1. 5 Bedeutung für den Beruf 1. 6 Ort und der Zeitpunkt 2. Didaktische Analyse 2. 1 Methoden 2. 2 Zielklarheit 2. 2. 1 Richtziele (Makroziel): 2. 2 Groblernziel: 2. 3Feinlernziel (Microziel): 2. 4 Operationalisiertes Lernziel: 2. 3 Lernzielbereiche:KognitiveLernziele, PsychomotorischeLernziele, Affektive Lernziele 2. 3. 1Kognitive Lernziele: 2. 2 Psychomotorische Lernziele: 2. 3 Affektive Lernziele: 2. 4 Fasslichkeit: 2. 5 Erfolgssicherung der Unterweisung: 2. 6 Sicherung des Lernerfolges 2. 7 Prinzip der Anschaulichkeit 2. 8 Motivation des Auszubildenden 2. 4 Einsatz von Ausbildungsmedien und Unterweisungsmedien 2. 4. Herstellen von Putzen, Einarbeitung von Putzarmierungsgewebe (Unterweisung Maurer/in und Betonbauer/-in) - Unterweisungen | Unterweisungen.de. 1 Arbeitsmaterialien und Arbeitswerkzeuge 2. 2 Eingesetzte Unterweisungsmedien 2. 3 Arbeitssicherheit 3.
2 Eingesetzte Unterweisungsmedien 2. 3 Arbeitssicherheit 3. Praktische Durchführung der Unterweisung nach der Vier-Stufen-Methode 3. 1 Stufe 1: Vorbereitung und Motivation des Auszubildenden 3. 2 Stufe 2: Vormachen und Erklären durch den Ausbilder 3. 3 Stufe 3: Nachmachen und erklären lassen: 3. 4 Stufe 4: Üben und Festigen des Gelernten Erfolgskontrollen Abschlussphase 3. 5 Merkblatt 1. 1 PERSÖNLICHE ANGABEN DES AUSZUBILDENDEN Alter: 18 Schulbildung: Realschule Ausbildungsberuf: Maurer Ausbildungsjahr: 1. Lehrjahr 1. 2 SOZIOLOGISCHE SITUATION DES AUSZUBILDENDEN: Der Auszubildende ist 18 Jahre alt und befindet sich im 1. Ausbildungsjahr. Er erwarb vor einigen Monaten sein Schulabschluss. Er ist wohnhaft bei seinen Eltern in der Innenstadt von Bremen. Seine Mutter ist in einem großen Handwerksunternehmen tätig und sein Vater ist Mechaniker. E r ist immer freundlich und sehr zuvorkommend anderen Mitarbeitern und Kunden gegenüber Der Auszubildende hat eine gute Auffassungsgabe und bemüht sich, die Tätigkeiten gewissenhaft auszuführen und versucht kleinere Arbeiten eigenständig durchzuführen.
Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen eines Maurers Richtlernziel: Das Richtlernziel lautet, nach § 5 Nr. 4. 2 der Ausbildungsverordnung Handhabung einfacher Vermessungsgeräte Groblernziel: Das Groblernziel lautet, nach § 5 Nr. 3 der Ausbildungsverordnung Kenntnisse der Wirkungsweise des Einsatzes von Nivellierinstrumenten Feinlernziel: Der Auszubildende soll in der Lage sein, ein Nivellierinstrument aufzustellen und Höhenmessungen durchzuführen. Bei der Vermittlung der Feinlernziele sollen folgende Lernbereiche angesprochen werden: Lernzielbereiche (Qualifizierungsziele) Kognitives Lernziel: Der Auszubildende soll verstehen, wie Vermessungen von Grundstücken durchgeführt werden. Dies soll ihm auch das Verständnis geben für die Eintragungen von Geländehöhen in Arbeitsplänen auf der Baustelle. Affektives Lernziel: Der verantwortungsvolle Umgang mit Arbeitsgeräten und Sorgfalt, sowie Genauigkeit bei der Arbeit sind wichtige Schlüsselqualifikationen, die bei dieser Ausbildungseinheit vermittelt werden sollen.